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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: „Ein entscheidender Fortschritt für Natur und Wohnungsbau“

Dienstag, 18.01.2022

Die SPD-Fraktion hat die erfolgreiche Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün anlässlich eines ersten Senatsberichtes in der morgigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft zur Debatte angemeldet. Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ist im Sommer 2021 in Kraft getreten und geht auf eine Einigung der Regierungsfraktionen mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, dem Naturschutzbund Hamburg (NABU), im Mai 2019 zurück. Die Einigung mit der Volksinitiative besteht aus zwanzig Punkten, die eine nachhaltige Stadt- und Wirtschaftsentwicklung mit den Zielen einer sparsamen Flächeninanspruchnahme kombinieren. Mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün verbessert Rot-Grün die Naturqualität in Hamburg und ermöglicht gleichzeitig die Weiterführung von dringend benötigtem Wohnungsbau und Infrastrukturmaßnahmen.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Hamburg beschreitet mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün einen bundesweit einmaligen Weg, um Siedlungs-, Grün- und Naturentwicklung zu verbinden und die nachhaltige und soziale Entwicklung einer wachsenden Metropole zu ermöglichen. 2022 werden voraussichtlich zehn Prozent der Hamburger Landesfläche unter Naturschutz stehen. Das ist die Spitzenposition unter den Bundesländern. Zusammen mit Landschaftsschutzgebieten und dem Biotopverbund werden zudem 30 Prozent von Hamburgs Stadtgebiet unbebaut bleiben. Keine andere deutsche Metropole gibt diese Bestandsgarantie für ihren Grünanteil. Ich teile daher die Auffassung des NABU, dass der Vertrag für Hamburgs Grün ein ganz entscheidender Fortschritt für Hamburgs Natur und Wohnungsbau ist. Schon in den Verhandlungen wurde deutlich, dass die Vereinbarkeit dieser scheinbaren Gegensätze ein äußerst anspruchsvoller Prozess ist, der alle Beteiligten in höchstem Maße fordern wird.

Die ersten Erfahrungen zeigen, dass viele Einzelentscheidungen vor Ort getroffen werden müssen, um die Gesamtziele zu erreichen. Dafür braucht es Spielräume, damit der Prozess auf regionaler Ebene gelingen kann. Diese Flexibilität ist ganz bewusst ein Teil des komplexen Vertrags. Ein Umstand, den die CDU heute zu einem Schlupfloch umdeuten will. Die Behauptung, unter Rot-Grün gebe es keine Ausgleichsmaßnahmen, ist schlichtweg falsch. Diese sind zudem auch bundesgesetzlich verankert. Weitere Vorschläge der Opposition, wie die Aufstockung von Gebäuden, die Wohnraumentwicklung an den Magistralen oder das Überbauen von Parkplätzen sind bereits Teil des Regierungshandelns. Ich appelliere daher an die CDU, sich ehrlich mit dem komplexen Vertragswerk zu befassen. Die Hamburger:innen erwarten zurecht auch von Herrn Thering ernsthafte Vorschläge, die einen Beitrag für Wohnungsmarkt und Grünerhalt leisten können.

Mit umfassenden Kompensationsregelungen geht Hamburg weit über die naturschutzrechtlichen Vorgaben hinaus. Bestehende Parks und öffentliche Grünanlagen sollen nicht bebaut werden. Stattdessen sollen weitere Grünanlagen in neugebauten Quartieren entstehen. Flächen werden entsiegelt oder aufgewertet, so zum Beispiel in der HafenCity und demnächst auf dem Grasbrook. In Hamburg gilt Innen- vor Außenentwicklung und das Hamburger Maß führt zu einer baulichen Dichte, die die vorhandenen Flächen optimal nutzt. Mit einem modernen sattelitengestützten Monitoring sorgen wir zudem für Klarheit und Transparenz. Das macht deutlich: In Hamburg gehen Naturschutz, Wohnungsneubau und wirtschaftliche Entwicklung Hand in Hand. Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ist ein wichtiger Garant, um die Lebensqualität der Hamburger:innen weiter zu verbessern.“

Hintergrund

Trotz der großen Bedarfe an weiterem Wohnraum, zusätzlichen Arbeitsplätzen sowie sozialer und anderer Infrastruktur soll mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün die Verbesserung der Naturqualität und der Biodiversität sowie die Sicherung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen garantiert werden. So sieht die Einigung mit dem NABU Hamburg unter anderem vor, dass mindestens zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz gestellt werden. Der Anteil der Landschaftsschutzgebiete ist auf 18,9 Prozent, der Anteil des Biotopverbunds auf 23,2 Prozent der Landesfläche festgeschrieben. Damit bleiben über 30 Prozent des Stadtgebiets unbebaut. In der äußeren Stadt sollen die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächige Naturräume erhalten bleiben und unvermeidliche Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden.