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„Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ in Kraft: Ein neues Kapitel nachhaltiger Stadtentwicklung

Dienstag, 22.06.2021

Nach Verhandlungen der Regierungsfraktionen mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ hatte die Hamburgische Bürgerschaft am 8. Mai 2019 dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ zugestimmt. Mit dem heutigen Beschluss des Hamburger Senats tritt das Vertragswerk in Kraft. Die Einigung mit der Volksinitiative besteht aus 20 konkreten Punkten, die eine nachhaltige Stadt- und Wirtschaftsentwicklung mit den Zielen einer sparsamen Flächeninanspruchnahme kombinieren. Mit dem „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ verbessert Rot-Grün die Naturqualität in Hamburg und ermöglicht gleichzeitig die Weiterführung von dringend benötigtem Wohnungsbau und Infrastrukturmaßnahmen.

 

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Inkrafttreten des ‚Vertrags für Hamburgs Stadtgrün‘ hat lange auf sich warten lassen. Doch das war es wert: Die Vereinbarung ist deutschlandweit einmalig und bildet eine sehr gute Grundlage, um den großen Herausforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden. Hamburg hat nun alle Werkzeuge an der Hand, um Flächenbedarfe für dringend benötigten Wohnraum, Arbeitsplätze oder Infrastruktur realisieren zu können. Gleichzeitig werden zusätzliche, vielfältige Maßnahmen ergriffen, damit die Naturqualität in Hamburg insgesamt verbessert wird. Wir stellen mehr Geld für neue Grünflächen, bessere Grünanlagen und Naturschutzgebiete sowie zusätzliche Bäume bereit. Rund 30 Prozent der Stadtfläche Hamburgs bleiben unbebaut. Trotz steigender Bevölkerungszahlen bleibt Hamburg die Stadt in Deutschland, die mit besonders viel Stadtgrün, Naturschutzgebieten und erfolgreichen Wohnungsbauprogrammen überzeugt. Die Umsetzung des ‚Vertrags für Hamburgs Stadtgrün‘ ist ein sehr herausfordernder und bedeutender Prozess, den wir voranbringen wollen und müssen, um unserer sozialen und ökologischen Verantwortung im Sinne einer nachhaltigen Metropolenentwicklung gerecht zu werden. Die Erreichung der Ziele wird daher in einem umfassenden Monitoring überprüft. Mit dem Vertrag gehören Grundsatzdiskussionen mit ‚Entweder-Oder‘-Mentalität hinsichtlich Siedlungsentwicklung und Naturschutz hoffentlich der Vergangenheit an.“