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Weitere Bestätigung im PUA „Cum-Ex“: Keine politische Einflussnahme auf Steuerentscheidungen

Samstag, 07.08.2021

Der „PUA-Cum-Ex“ hat in seiner jüngsten Sitzung die für das Besteuerungsverfahren der Warburg-Bank zuständige Finanzbeamtin Frau P. als Zeugin befragt. Was bereits die Befragungen des Leiters der Steuerverwaltung, eines Mitarbeiters der Wirtschaftsbehörde sowie der Vorgesetzen von Frau P. belegten, hat sich jetzt abermals bestätigt: Es gab keine politische Einflussnahme in diesen Steuerentscheidungen.

 

Dazu Milan Pein, SPD-Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: „Der damalige Bewertungsprozess der Cum-Ex-Geschäfte seitens der Hamburger Steuerverwaltung wurde in der fast fünfstündigen Vernehmung sehr ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Auch diese Aussage hat den Eindruck früherer Zeugenbefragungen verfestigt: Die mit den Cum-Ex-Geschäften befassten Finanzbeamtinnen und -beamten haben unabhängig und gewissenhaft auf Basis des damals gegebenen Kenntnisstands und der noch unsicheren Rechtslage geprüft und bewertet. Eine politische Einflussnahme auf die Entscheidungen des Finanzamtes hat es nicht gegeben, das haben alle befragten Zeugen klargestellt.

 

Es gab nie einen Zweifel daran, dass Cum-Ex-Geschäfte verboten sind, sondern nur die Frage, ob man sie im Fall Warburg nachweisen kann. Erfreulicherweise ist mittlerweile durch die Gerichtsentscheidung des BGH deutlich mehr Rechtsklarheit im komplizierten System der Cum-Ex-Geschäfte geschaffen worden. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank ist nun höchstrichterlich festgestellt. Die Bank hat alle Gelder, die sie aus Cum-Ex-Geschäften erwirtschaftet hat, an die Stadt Hamburg zurückgezahlt.“