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Pressemitteilungen

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Ende der Kettenduldungen: Rot-Grün unterstützt Zugang zum Chancenaufenthaltsgesetz

Montag, 30.01.2023

Rund 3.000 Personen können in Hamburg vom neuen Chancenaufenthaltsgesetz der Bundesregierung profitieren, mit dem langjährig geduldete Personen unter klar definierten Voraussetzungen ein reguläres Bleiberecht erhalten können. Rot-Grün in Hamburg setzt sich jetzt mit einem gemeinsamen Antrag dafür ein, dass diese Gruppe beim Zugang zum Chancenaufenthaltsgesetz unterstützt und gezielt über die neue Möglichkeit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung informiert wird. Damit die Betroffenen die hierfür erforderlichen Nachweise fristgerecht erwerben und einreichen können, sollen das Hamburg Welcome Center sowie die Bundesagentur für Arbeit ausreichend Beratungs- und Qualifizierungsangebote bereitstellen (siehe Anlage). Über den rot-grünen Antrag wird die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 1. Februar beraten.

Dazu Kazim Abaci, Sprecher für Geflüchtete, Integration und Migration der SPD-Fraktion Hamburg: „Das neue Aufenthaltsgesetz ist eine Chance für die Geflüchteten und für unsere Gesellschaft. Wer bisher in Deutschland nur geduldet war, saß zwischen den Stühlen: In die alte Heimat ging es nicht zurück, in der neuen Heimat führte man ein Leben auf Stand-by – mitunter Jahre lang. Mit dem Chancenaufenthaltsgesetz kann sich diesen Menschen eine Bleibeperspektive eröffnen, wenn sie mindestens fünf Jahre in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind. Außerdem müssen die langjährig Geduldeten innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass sie eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können. Das neue Gesetz ist gerecht, zeitgemäß und kann ein echter Gewinn für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft sowie den Hamburger Arbeitsmarkt sein. Doch dafür muss es bekannt gemacht werden. Wir wollen Betroffenen noch vor Fristbeginn dabei helfen, die neuen Möglichkeiten des Gesetzes optimal zu nutzen. Daher wird Hamburg frühzeitig und gezielt über die entsprechenden Voraussetzungen für einen sicheren Aufenthalt informieren. Zudem sollen das Hamburg Welcome Center und die Agentur für Arbeit Sprachkurse anbieten und passende Ausbildungsplätze oder Jobs vermitteln, damit die Betroffenen die notwendigen Qualifizierungen fristgerecht erhalten können.“

Dazu Michael Gwosdz, Sprecher für Flucht der Grünen Fraktion Hamburg: „Ich bin davon überzeugt, dass wir vielen Menschen in Hamburg mit der Gesetzesänderung eine echte Chance auf einen gesicherten Aufenthalt bieten können. Für sie muss es jetzt darum gehen, die neu geregelte, zugleich aber nicht verlängerbare 18-monatige Aufenthaltserlaubnis optimal zu nutzen, damit zum richtigen Zeitpunkt alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt sind. Dazu zählen beispielsweise die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Damit dies vielen Menschen gelingt, wollen wir sie dabei als Stadt möglichst gut unterstützen. Mit unserem Antrag fordern wir daher eine rechtzeitige Informationskampagne für alle Betroffenen, ausreichend Beratungsangebote bei den entsprechenden Träger*innen und eine gute Vernetzung von allen möglichen Schnittstellen. Dieses Bleiberecht auf Probe eröffnet Betroffenen eine wichtige Perspektive, beendet die Kettenduldungen und fördert eine schnelle und gute Integration in unsere Stadtgesellschaft.“

 

Hintergrund

Aktuell leben in Deutschland mehr als 137.000 Menschen mit dem Status einer Duldung. Häufig sind Abschiebestopps oder die Situation im Heimatland der Grund dafür, dass sich die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für diese Menschen zwar immer wieder verlängert – der Zugang zum Arbeitsmarkt ihnen aber verwehrt bleibt oder erschwert wird. Für sie ermöglicht das Chancenaufenthaltsgesetz neue und bessere Perspektiven. Das Gesetz eröffnet langjährig geduldeten Personen, die bis zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, ein reguläres Bleiberecht, wenn sie innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass sie eigenständig ihren Lebensunterhalt sichern können. Zudem müssen sie in diesem Zeitraum grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A2) und einen Identitätsnachweis vorweisen.