Digitalisierung und Datenschutz
Digitalisierung ist kein Selbstzweck: Es geht darum, Angebote und Leistungen der Stadt sowie die Kommunikation mit der Verwaltung für die Bürger:innen besser zugänglich, schneller und so barrierefrei wie möglich zu machen. Diese Zielsetzung erstreckt sich über nahezu alle Fach- und Lebensbereiche. Neben der Seite nachfragender Bürger:innen und privater Unternehmen profitieren die Beschäftigten der Verwaltung oder städtischer Unternehmen von Bürokratieabbau und (Planungs-)Beschleunigung.
Hamburgs „Digitalstrategie“ (Drs. 22/17480) wird in der weiteren Umsetzung eng von unserem Arbeitskreis begleitet – auch im neuen „Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz“. Mit der „Cybersicherheitsstrategie“ (Drs. 23/383) und ihren zahlreichen Themenfeldern haben sich Arbeitskreis und Ausschuss mitberatend bereits befasst.
Ein Ziel für eine effizientere Verwaltung, über das sich Bund und Länder verständigt haben: Bürger:innen sollen ihre Daten zukünftig nur noch einmal angeben müssen. Egal ob zum Beispiel Geburtsnachweis, Ummeldung des Wohnsitzes oder eine Gewerbeanmeldung – Nachweise sollen bald nicht mehr wiederholt erbracht werden müssen. Bei Einverständnis der Bürger:innen können Sachbearbeitende die Daten wiederholt zentral abrufen. Einmal Daten anzugeben soll dann reichen – und so heißt das umzusetzende System: „National-Once-Only-Technical-Systems“, kurz „NOOTS“ – das in Zukunft eine sichere und effiziente Vernetzung von Verwaltungsdaten ermöglichen soll und damit Zeit- und Kostenersparnisse für alle Seiten. Mit dem Staatsvertrag zu „NOOTS“ wurden die Weichen gestellt in Richtung weniger Bürokratie und mehr Service für die Bürger:innen.