Nach Schätzung von ExpertInnen sind in Deutschland drei bis vier Millionen Haushalte überschuldet. Das Diakonische Werk Hamburg spricht in Hamburg von 78.000 überschuldeten Haushalten, das sind rund 160.000 betroffene Menschen.
Wer ist verschuldet und warum?
Ursachen für die Überschuldung sind in erster Linie Arbeitslosigkeit (rd. 30 Prozent) und Trennung/Scheidung bzw. der Verlust des Partners durch Tod (rd. 13 Prozent). Insbesondere bei einem niedrigen Einkommen führen diese Lebenseinschnitte zu einer Überschuldung. Aber auch unzureichende Kreditberatung und gescheiterte Selbstständigkeit spielen eine Rolle. Häufig kommen mehrere Faktoren zusammen.
Überschuldung ist nicht gleichmäßig verteilt. Plakativ gesagt leben in Blankenese weniger überschuldete Menschen als in Wilhelmsburg. Bei geringen finanziellen Rücklagen und einem schwachen sozialen Netz kann es bei unvorhergesehenen Ereignissen wie sie oben genannt wurden, rasch zu einer Überschuldung kommen. Am häufigsten von Überschuldung betroffen sind Personen im mittleren Lebensalter zwischen 35 und 45 Jahren, wobei die Zahl junger Menschen mit Überschuldungsproblemen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Fast die Hälfte aller überschuldeten Personen ist allein stehend (Angele 2007). Ein weiteres Merkmal ist der geringe Bildungsgrad. Bei einer Hamburger Studie, die Ratsuchenden befragte, zeigte sich, dass 17,5 Prozent keinen Schulabschluss, 50,4 Prozent einen Hauptschulabschluss und 50 Prozent keine Berufsausbildung vorweisen konnten (Ansen/Samari 20011).
Verbraucherinsolvenzverfahren
Um zu verhindern, dass Millionen zahlungsunfähige Haushalte dauerhaft vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen bleiben, wurde 1999 das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt. Nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren ist eine Restschuldbefreiung und damit ein wirtschaftlicher Neubeginn möglich. Von Verbraucherseite wird das Verfahren als zu bürokratisch und zu langwierig kritisiert. Den Bundesländern ist es dagegen zu kostenaufwendig. Zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens liegt derzeit (Stand April 2012) ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der neben anderen Änderungen die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre bei Begleichung von 25 Prozent der Schulden sowie bei Übernahme der Verfahrenskosten vorsieht. Damit käme die Verkürzung für völlig mittellose SchuldnerInnen nicht in Frage.
Schuldnerberatung als Weg aus der Schuldenfalle
Die Schuldnerberatung ist ein wichtiges Mittel, um Bürgerinnen und Bürgern aus der Schuldenfalle zu helfen. Bei der Schuldnerberatung erhalten Menschen Hilfen, die auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten sind. Hier werden sie wirtschaftlich, aber auch psychisch und sozial unterstützt. Eine Schuldnerberatung kann dazu beitragen, dass Arbeitsplätze erhalten, Wohnungen gesichert und Familienprobleme gelöst werden. Sie unterstützt die Schuldnerinnen und Schuldner auf dem Weg zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Vielfalt der Problemlagen bei Überschuldeten stellt eine große Herausforderung für die Beratungsstellen dar. Mehrmonatige Wartezeiten zeigen dabei deutlich die Unterfinanzierung der Beratungsstellen.
Die Hamburger Situation der Schuldnerberatung
Der CDU-geführte Senat beschloss am 01. Oktober 2002, die staatlichen Schuldnerberatungsstellen schrittweise vollständig abzubauen und parallel dazu die entsprechenden Ressourcen zur Finanzierung bei privaten Trägern einzusetzen. Dieses Konzept wurde zwischen dem 01. Juli 2003 und dem 30. Juni 2006 umgesetzt.
Nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Vergabepraxis der Schuldner- und Insolvenzberatung aus dem Dezember 2007 mussten die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts im Februar 2008 neu ausgeschrieben werden. Von den bisherigen Trägern wurden zwei nicht mehr berücksichtigt, fünf der bisherigen Träger haben den Zuschlag erhalten: Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft mbH; Diakonisches Hilfswerk Hamburg e.V.; Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.; Verbraucherzentrale Hamburg e.V.; afg worknet GmbH. Zum 1.9.2009 wurde eine weitere Schuldnerberatungsstelle – im Bezirk Eimsbüttel – im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg eingerichtet. Trägerin ist das Deutsche Rote Kreuz.
Die durchschnittliche Wartezeit für die Schuldnerberatungen beträgt in Hamburg derzeit ca. vier Monate (Stand Ende 2011). LeistungsempfängerInnen nach SGB II, für die ein konkretes Arbeitsvermittlungsangebot vorliegt und deren Schuldensituation die Arbeitsaufnahme verhindert, werden umgehend und ohne Wartezeit in die Schuldnerberatung aufgenommen, um eine zügige Arbeitsintegration zu ermöglichen. Für Hilfebedürftige, die Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Dritten Kapitel SGB II haben, ist die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung kostenfrei.
Quellen:
Stand: April 2012
(c) 2007 | SPD Bürgerschaftsfraktion Hamburg
http://www.spd-fraktion-hamburg.de/