"Beim Anteilserwerb an den drei Netzgesellschaften hat der Senat gut verhandelt, um das finanzielle Risiko für die Stadt auf lange Zeit zu minimieren", so Jan Quast, Fachsprecher Haushalt der SPD-Fraktion. "Wir haben einen vernünftigen und finanziell vertretbaren Weg gewählt, der das Risiko für die Stadt begrenzt und zugleich der Energiewende in Hamburg einen großen Schub gibt. Das unternehmerische Risiko tragen in den kommenden Jahren fast vollständig die Mehrheitsgesellschafter, E.ON-Hanse und Vattenfall. Hamburg erhält eine garantierte Dividende ausgeschüttet, die die Refinanzierungskosten des Kaufpreises deckt und Tilgung ermöglicht." Quast weiter: "Wir haben im vergangenen halben Jahr intensiv über die Beteiligung an den Energienetzen diskutiert und sind der Opposition in Verfahrensfragen sehr weit entgegen gekommen. Der Senat hat darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen und Unterlagen bereitgestellt. Nun immer noch zu behaupten, dies Verfahren sei intransparent und parlamentarisch übereilt gewesen, geht völlig an der Realität vorbei." Hinweis: Ab sofort steht ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog zur strategischen Beteiligung an den Energienetzen im Internet bereit. Interessierte finden diesen rechts auf dieser Seite.
SPD-, GAL- und FDP-Fraktion, die zusammen über eine verfassungsändernde Mehrheit in der Bürgerschaft verfügen, haben sich nach intensiven Gesprächen darauf verständigt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit strengen Maßgaben auch in die Hamburger Verfassung einzufügen. Einen entsprechenden neunseitigen Antrag zur Änderung und Ergänzung des Artikels 72 der Hamburger Verfassung haben alle drei Fraktionen beschlossen. Nach einer Beratung am 2. April im Haushaltsausschuss könnte die Bürgerschaft bereits am 18. April in erster Lesung über den Antrag abstimmen. Die drei Fraktionen greifen damit zahlreiche Expertenhinweise und einen Vorschlag des scheidenden Rechnungshofpräsidenten Dr. Jens Meyer-Abich auf.
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