PAULA 3/2023

PA U L A Die Zeitung der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft N o 3 it den sogenannten CumEx-Geschäften haben Banken und Investoren von 2001 bis 2016 den deutschen Staat um 30 Milliarden Euro betrogen, indem sie sich beim Aktienhandel nicht gezahlte Steuern zurückerstatten ließen. Der Bundesgerichtshof hat erst im Juli 2021 Rechtsklarheit in das komplizierte System gebracht: Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte ist heute höchstrichterlich festgestellt. Die Hamburger Finanzbehörden haben 2013 erstmals CumEx-Geschäfte in Deutschland aufgedeckt. Mittlerweile werden die Cum-Ex-Geschäfte des Hamburger Bankhauses Warburg auch in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft untersucht. Dabei wird immer deutlicher, dass die von der Opposition kurz vor der letzten Bürgerschaftswahl erstmals erhobenen, schweren Vorwürfe einer politischen Einflussnahme zugunsten der Warburg Bank in den Jahren 2016 und 2017 durch den damaligen Ersten Bürgermeister und seinen Finanzsenator nicht haltbar sind. Für die Unterstellungen und Vorwürfe haben CDU und Linke, die den PUA gemeinsam zur Bundestagswahl 2021 einsetzten, auch nach Durchsicht tausender Aktenseiten und umfänglichen Zeuginnen- und Zeugenbefragungen keine Belege – im Gegenteil. Der PUA Cum-Ex hat gezeigt, dass die Hamburger Steuerverwaltung Ende 2016 vor dem Hintergrund einer unklaren Rechtslage äußerst verantwortungsvoll agiert hat. Die Beamten hatten zunächst auf eine Rückforderung der hinterzogenen Geldsumme verzichtet, weil noch keine ausreichenden Beweise zum Nachweis eines Cum-Ex-Geschäftes vorlagen. Eine Rolle spielte dabei auch, Regressansprüche für den Fall einer Insolvenz der Bank zu vermeiden und so einen möglichen hohen Schaden in Millionenhöhe für den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg abzuwenden. Stattdessen setzte das Finanzamt darauf, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung die Gelder auch später noch gesichert werden könnten. Die Gelder im Strafverfahren einzuziehen M war auch der Plan des im Jahr 2016/2017 zuständigen Kölner Staatsanwalts Alexander Fuchs. Zum damaligen Zeitpunkt, so Fuchs am 4. März 2022 vor dem PUA, hätten noch keine ausreichenden Beweismittel vorgelegen, um die Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank zu belegen. Daher sei er mit der damaligen Entscheidung der Steuerverwaltung „absolut d’accord“ gewesen. Dazu passt, dass sich alle Zeugenaussagen mit den internen Vermerken, Berichten und Entscheidungsvorlagen der Finanzbehörde und des Finanzamtes decken. Mittlerweile musste die Warburg Bank 176 Millionen Euro, die wegen Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Unrecht einbehalten worden waren, an die Stadt Hamburg zurückzahlen. Im Zuge dieser Rückzahlung wurden Hinterziehungszinsen fällig, die die Bank zusätzlich an die Stadt entrichten muss. Die Steuersumme von 176 Millionen Euro ist dabei mit dem bisher üblichen Zinssatz im Steuerrecht von sechs Prozent pro Jahr zu verzinsen. Der Stadt Hamburg ist damit nicht nur kein Schaden entstanden, sie hat im Steuerfall Warburg durch die Einnahmen aus den Zinsen sogar ein deutliches Plus in der Staatskasse zu verzeichnen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat als Finanzsenator von 2011 bis 2018 nicht an der Behandlung von Steuerfällen mitgewirkt. In besonders bedeutenden Einzelfällen hat er sich über das Verfahren der Verwaltung informieren lassen, so hat es der Senat auch bereits vor Einsetzung des PUA transparent dargestellt. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich im Jahr 2016 als Hamburger Bürgermeister – vor der Entscheidung im Steuerfall Warburg, die Steuern zunächst nicht zurückzufordern – zwei Mal mit Vertreterinnen und Vertretern der Warburg Bank getroffen und einmal mit dem Inhaber der Bank, Christian Olearius, telefoniert. Ein drittes Treffen fand im Jahr 2017 statt. Vor dem PUA hat der Bundeskanzler ausgesagt, dass er sich an die Einzelheiten der Gespräche nicht erinnere. Er habe zu solchen Gesprächen aber eine klare Haltung: weder Zusagen zu machen, noch überhaupt Einschätzungen abzugeben. Diese Haltung spiegelt sich auch sehr klar in den öffentlich gewordenen Tagebucheinträgen des des Warburg-Inhabers wider und wurde auch durch einen Zeugen, der bei einem der Gespräche mit den Bankinhabern dabei war, vor dem PUA bestätigt. Der PUA wird neuen Hinweisen und offenen Fragen zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank weiterhin gründlich nachgehen. Nach der bisher sehr intensiven Aufklärungsarbeit und der Befragung einer Vielzahl von Zeuginnen und Zeugen aus unterschiedlichen Abteilungen, Ämtern und Behörden ist bislang aber festzustellen: Über 50 Befragte haben sehr deutlich und unabhängig voneinander erklärt, dass es keine Einflussnahme durch die Politik auf Steuerentscheidungen gegeben hat. Alle aktuellen Infos zum PUA Cum-Ex finden Sie unter www.spd-fraktionhamburg.de/themen/pua-cum-ex : KEIN SCHADEN, KEINE EINFLUSSNAHME Was bleibt von den Vorwürfen rund um den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank? 11 PUA Cum-Ex Abbildung: Shutterstock.com/Nomad_Soul

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