Rechenschaftsbericht November 2021 - Oktober 2023

17 Rechenschaftsbericht November 2021 - Oktober 2023 Zum Inhaltsverzeichnis beenden. Alle drei Ziele sind jedoch deutlich gescheitert: Doppisch gesehen war der Verkauf von Anlagevermögen kein gutes Geschäft, da Vermögen vernichtet wurde und kurzfristige Liquiditätsgewinne nicht zur nachhaltigen Sanierung des Haushalts beigetragen haben. Die SPD-geführten Senate engagieren sich seit Jahren dafür, diesen Fehler zu berichtigen. 2023 gelang es dem Senat das Gebäude der Finanzbehörde und das Stormarnhaus (Sitz der Bezirksverwaltung Wandsbek) zurückzukaufen. Der Prozess wurde eng vom Arbeitskreis Finanzen begleitet und mit der Drs. 22/12428 wurde der Senat ersucht, ein Sanierungskonzept vorzulegen. Energiepreispauschale Mit dem Gesetz über die einmalige Zahlung einer an Empfänger:innen von Beamtenversorgung (Hamburgisches Versorgungs-EPP-Gesetz, Drs. 22/9724) schuf die Bürgerschaft den Rechtsrahmen, um die Energiepreispauschale der Bundesregierung für Rentner:innen auch den hamburgischen Versorgungsempfänger:innen zukommen lassen zu können. Die ganze Stadt im Blick, aber nicht auf Hamburg begrenzt: Der Arbeitskreis Finanzen nahm durch die Initiierung mehrerer Senatsersuchen auch Einfluss auf die Bundesgesetzgebung. Ob Anpassung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26, 26a EStG (Drs. 22/12169), Reform der Erbschaftsteuer (Drs. 22/12262) oder der Einfuhrumsatzsteuer (Drs. 22/12323): Der Arbeitskreis Finanzen hatte stets auch die Bundesgesetzgebung im Blick. Verwaltung Ein weiteres wichtiges Anliegen ist eine moderne und bürgerfreundliche Verwaltung. Der Digitalisierungsprozess der Verwaltung wird daher eng im Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik begleitet. Ein besonderer Fokus liegt auf den digitalen Angeboten der Verwaltung (vgl. Drs. 22/8001). Auch die Beschäftigten der Stadt haben wir fest im Blick: Der Personalbericht ist Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Unterausschuss Personalwirtschaft. Darüber hinaus wurde der Weg für eine stetige Anpassung des Beihilferechts an die Entwicklungen im Gesundheitswesen und zur Angleichung an das Leistungsniveau der GKV geebnet und eine Grundlage für die Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen der verhaltensbezogenen Prävention und der Präexpositionsprophylaxe geschaffen (Drs. 22/10306).

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