Rechenschaftsbericht November 2023 - September 2025 Zum Inhaltsverzeichnis Justiz, Tier- und Verbraucherschutz Wir setzen uns für die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat und somit für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Justiz durch den Bund ein (Drs. 22/4382). Um den Rechtsstaat zu stärken, schreiben wir wichtige Regelungen betreffend den unabhängigen Richterwahlausschuss in der Hamburgischen Verfassung fest und sichern zudem seine Funktionsfähigkeit nachhaltig ab (Drs. 22/17031). Personelle Ausstellung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft Bei der Staatsanwaltschaft haben wir durch entsprechende Stellen dafür gesorgt, dass Terrorismus- und Wirtschaftsstraftaten sowie Einbruchskriminalität effizienter verfolgt werden. In den Jahren 2025 und 2026 wird die Hamburger Staatsanwaltschaft mit weiteren 28 Stellen verstärkt. Dafür werden insgesamt 5,7 Millionen Euro bereitgestellt. Durch die Schaffung weiterer Stellen wird es uns gelingen, die Verfahrensdauern zu verkürzen (Drs. 22/16088). Die Einführung der elektronischen Akte ist in den meisten Hamburger Gerichten vollständig abgeschlossen. Damit liegt Hamburg im Bundesvergleich ganz vorn. Strafvollzug Mit einem neuen Gesamtkonzept vereinheitlichen und optimieren wir die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung der Suchtkrankenhilfe, psychischer und psychiatrischer Versorgung sowie Infektionskrankheiten gelegt (Drs. 22/17439). Resozialisierung stellt für uns den besten Opferschutz dar. Deswegen haben wir das bundesweit einzigartige Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz auf den Weg gebracht. Um einen fortschrittlichen auf Resozialisierung fokussierten Strafvollzug sicherzustellen, haben wir uns darauf verständigt, am Standort Billwerder eine moderne Jugendanstalt zu errichten und den stark sanierungsbedürftigen entlegenen Vollzugsstandort in Hahnöfersand aufzugeben. Die Jugendanstalt soll im Jahr 2026 fertiggestellt sein. Basis dafür ist der interfraktionell beschlossene Justizvollzugsfrieden (Drs. 21/12547). Seelsorger:innen begleiten sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Inhaftierte während und nach der Haft in ihrer persönlichen Entwicklung und fördern die Resozialisierung. Um die religiöse Seelsorge im Strafvollzug zu gewährleisten und das Verständnis und die Toleranz zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften zu fördern, refinanzieren wir ein Drittel der anfallenden Kosten (Drs. 22/17213).
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