Rechenschaftsbericht November 2023 - September 2025 Zum Inhaltsverzeichnis Soziales und Integration Zur Begleitung der Umsetzung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes haben wir mit einem Antrag die Stärkung des Hamburger Welcome Centers (HWC) angestoßen (Drs. 22/14442). Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein zentraler Bestandteil der Hamburger Fachkräftestrategie (Drs. 22/15302) und eine Gelingensbedingung für die Transformation der Wirtschaft. Für Weiterbildungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte der Musikbranche haben wir mit jeweils 100 Tsd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 gefördert. Im Haushalt 25/26 stärken wir zudem den sozialen Arbeitsmarkt (Stellen nach §16ig SGB II) mit jeweils 150 Tsd. Euro finanziell gestärkt. Für die Förderung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten konnten wir außerdem eine Förderung von jeweils 200 Tsd. Euro im Haushalt 2025/2026 erreichen. (Drs. 22/17218 Abschnitte L-O) Im Gewaltschutz konnten wir auch in den Jahren 2023 und 2024 erneut Verbesserungen erreichen. Wir haben die Schaffung einer weiteren neuen Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen (Drs. 22/13100) beantragt und auch spezielle Themen wie die Strafbarkeit des Einsatzes von Bluetooth-Trackern gegen Frauen aufgegriffen (Drs. 22/12537). Der Senat hat den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fortgeschrieben. In einem weiteren Antrag konnten wir eine umfassende Sanierung und Ertüchtigung der Hamburger Frauenhäuser zum Ausdruck bringen und damit das Schutzversprechen für die betroffenen Frauen unterstreichen (Drs. 22/16680). Mit insgesamt mehr als 2,6 Mio. Euro konnte u.a. die Absicherung der Betriebskosten der Schutzunterkunft für Frauen mit psychischen Erkrankungen (7. Frauenhaus) ebenso erreicht werden wie die Erhöhung der Platzkapazitäten der Zentralen Notaufnahme der Frauenhäuser um ein Viertel, die Sicherung der Versorgungsstruktur im Gewaltschutz für gewaltbetroffene Frauen durch Erhöhung der finanziellen Zuschüsse für die vielfältige Beratungslandschaft im Gewaltschutz. Die Vermittlungskapazitäten für Frauen aus Frauenhäusern in Wohnraum des Projekts Vivienda konnten für die Jahre 2025/2026 erhöht werden. Für die sozialräumliche Gewaltprävention sind die Projekte StoP – „Stadtteile ohne Partnergewalt“ von großer Bedeutung. Hier konnte die Veröffentlichung und Umsetzung der Förderrichtlinie (Drs. 22/10297) im Haushalt 25/26 erreicht werden. Ebenfalls zur Gewaltprävention trägt das Projekt comMIT!ment bei. Neuland betritt Hamburg mit der Bereitstellung einer Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Männer und nicht binäre Menschen, die ebenfalls im Haushaltsantrag 25/26 berücksichtigt werden konnte (Drs. 22/17218, Abschnitte A-H). Zur Umsetzung der Rechtsansprüche, welche sich aus dem Gewalthilfegesetz des Bundestages ergeben, hat die Fraktion einen Antrag (Drs. 23/17) auf den Weg gebracht und in der Bürgerschaft debattiert. Gehörlose Menschen erlitten in Hamburger Bildungseinrichtungen Unrecht, insbesondere durch das Verbot von Gebärden und den Zwang zur Lautsprache. Im Sozialausschuss fand nach vorausgegangener Beratung schließlich Anfang des Jahres 2025 eine
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