Rechenschaftsbericht November 2021 - Oktober 2023

Rechenschaftsbericht November 2021 - Oktober 2023 Zum Inhaltsverzeichnis Verfassung und Bezirke Verfassung Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, das als Voraussetzung für die Ausübung und den Zugang zu Grundrechten und für ein menschenwürdiges Leben angesehen werden muss. Aus diesem Grund haben wir im Zuge der Einigung mit der Volksinitiative „Boden &Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!“ eine umfangreiche Expert:innenanhörung zur Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Wohnraum durchgeführt (Ausschussprotokoll 22/64). Ergebnis war die Aufnahme des Artikels 73a in unsere Verfassung. Hiernach ist die Förderung und Unterstützung der Schaffung, Erhaltung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ein neues Staatsziel der Freien und Hansestadt Hamburg (Drs. 22/9844). Die Präambel unserer Landesverfassung steht für unser hanseatisches Selbstverständnis und bietet eine wichtige Grundlage für staatliches Handeln in der Stadt. Im Gegensatz zu anderen Landesverfassungen und zum Grundgesetz beinhaltet die Hamburgische Verfassung keinen Grundrechtekatalog. Der Präambel der hamburgischen Landesverfassung kommt daher eine besondere Bedeutung zu: In ihr können grundlegende Werte verankert werden, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind. In einer Zeit der immer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft ist ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Präambel geboten. In einer ausführlichen Expert:innenanhörung (Ausschussprotokoll 22/35) wurde über den Wortlaut der Präambel beraten. Mit einem interfraktionellen Vorhaben der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU wurde abschließend folgender neuer Absatz in die Präambel der Hamburgischen Landesverfassung aufgenommen: „Vielfalt undWeltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen“. Unsere Stadtgesellschaft lebt vom freiwilligen Engagement und Ehrenamt, weshalb dies in der Präambel genannt und gewürdigt wird. Mit der ausdrücklichen Nennung der Rechte von Kindern in der Präambel wollen wir die gesellschaftliche Weiterentwicklung in Bezug auf die Rolle und die Rechte von Kindern würdigen (Drs. 22/10946). Evaluation der Staatsverträge Im Berichtszeitraum fand die Evaluation der Staatsverträge mit den islamischen Gemeinden sowie der alevitischen Gemeinde statt. Hierzu hat sich die Bürgerschaft frühzeitig ins Verfahren eingebracht (Drs. 22/7411) und durch eine Anhörung im Verfassungs- und Bezirksausschuss Erkenntnisse über die Umsetzung der Verträge in den letzten zehn Jahren gewonnen. Im November 2023 wird sich in einer Senatsanhörung mit der Weiterentwicklung der Verträge befasst. Bornplatzsynagoge Nachdem eine Machbarkeitsstudie im September 2022 gezeigt hat, dass der Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge möglich ist, hat die Bürgerschaft Neben einer Steigerung der Wahlbeteiligung sowie des Politikinteresses in der Gesellschaft ist uns der Abbau von Barrieren bei der politischen Teilhabe ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört auch die Modernisierung der Präambel unserer Verfassung und die Aufnahme des neuen Staatsziels vom bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen.

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