Rechenschaftsbericht November 2023 - Oktober 2025

Rechenschaftsbericht November 2023 - September 2025 Zum Inhaltsverzeichnis Verfassung und Religion Mit der Verfassungsänderung in Artikel 71 Absatz 4 wurde das Wahlverfahren für die Mitglieder des Rechnungshofes reformiert (Drs. 22/17039). Statt einer ZweiDrittel-Mehrheit genügt künftig die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft. Die Änderung stärkt die demokratische Handlungsfähigkeit und folgt der Systematik vergleichbarer Wahlämter wie etwa dem oder der Beauftragten für Datenschutz. Eine hohe Qualifikation der Gewählten bleibt durch die parlamentarische Auswahl sichergestellt. Ziel ist eine funktionsfähige und zugleich unabhängige oberste Rechnungsprüfungsinstanz, die staatliches Handeln auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Ordnungsmäßigkeit hin kontrolliert. Ebenfalls durch Verfassungsänderung wurde der Richterwahlausschuss rechtlich gestärkt (Drs. 22/17031, geändert durch Drs. 22/17925). Damit wird der verfassungsrechtliche Rahmen für die Auswahl von Richter:innen präzisiert und transparenter gefasst. Die Streichung eines zusätzlichen Inkrafttretensartikels (Art. 3) diente der Beschleunigung des Verfahrens. Mit dem Ausschuss wird eine unabhängige, demokratisch legitimierte Richterwahl gewährleistet. Auf Anregung des Ältestenrats wurden im Rahmen einer Selbstbefassung durch den Verfassungs- und Bezirksausschuss zahlreiche Änderungen der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen (Drs. 22/17628). Dazu zählen: • Alterspräsidentschaft: Künftig übernimmt das am längsten amtierende, nicht das älteste Mitglied den Vorsitz in der konstituierenden Sitzung. • Haushaltsverfahren: Klare Regelungen zu Lesungen bei Haushaltsvorlagen wurden ergänzt. • Vertraulichkeit in Ausschüssen: Vertreter:innen des Rechnungshofes und des Datenschutzbeauftragten können an nicht öffentlichen Sitzungen teilnehmen, wenn sie sich zur Verschwiegenheit verpflichten. • Kurzdebattenregelung: Flexibilisierung der Debattenformate und Festlegung einer rotierenden Fraktionsreihenfolge. Ziel der Änderungen war eine praxisnahe, transparente und handlungsfähige Geschäftsordnung. Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung und Stärkung der Briefwahlmöglichkeiten wurde zur Bürgerschaftswahl 2025 erneut eine zentrale Wahldienststelle eingerichtet (Drs. 22/14803). Sie knüpft an das erfolgreiche Modell von 2020 an und wird durch eine überparteiliche Wahlmotivationskampagne begleitet. Die Briefwahlstelle erlaubt ortsunabhängig allen Wahlberechtigten die persönliche Beantragung und Abgabe von Briefwahlunterlagen an einem zentralen Standort. Erfahrungen, insbesondere zur Barrierefrei-

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