PAULA 3/2023

PA U L A Die Zeitung der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft N o 3 besonders guter Integration sogar schon nach drei Jahren. Denn: Die Einbürgerung bietet die besten Voraussetzungen für eine rechtliche Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Deutschland. Besonderen Handlungsbedarf sieht Abaci mit Blick auf die Menschen, die als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter nach Deutschland kamen: „Sie sollten die Möglichkeit auf eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Es ist uns wichtig, ihre Lebensleistung anzuerkennen und besondere Härten im Aufenthaltsrecht nach Jahrzehnten der Arbeit in Deutschland zu vermeiden. Dafür setzen wir uns auch auf Bundesebene ein.“ 13 Heimathafen Hamburg HEIMATHAFEN HAMBURG eutschland ist längst ein Einwanderungsland. Da passt es ins Bild, dass die neue Bundesregierung unter Führung der SPD die Migrations- und Integrationspolitik modernisiert und etwa bürokratische Hürden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft absenkt. Das Staatsbürgerschaftsrecht wird damit an die realen Lebensverhältnisse von Eingewanderten angepasst. Hamburg unterstützt das wegweisende Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung und hat es zum Anlass genommen, die Einbürgerungsinitiative des Senats „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.“ neu aufzulegen. Alle Menschen ohne deutschen Pass, die nach ihrer Aufenthaltsdauer die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, erhalten in der Hansestadt ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters. Darin informiert das Stadtoberhaupt über die Möglichkeiten zur Einbürgerung. „Hamburg ist eine weltoffene Stadt, die Menschen aus allen Kulturen der Welt ihre Heimat nennen. Mit dem Paradigmenwechsel im Bund und der Neuausrichtung der deutschen Migrationspolitik verbessern sich die Perspektiven von vielen zugewanderten Menschen. Das ist gerecht, zeitgemäß und fördert das gesellschaftliche Zusammenleben“, erklärt Kazim Abaci, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, die Bedeutung des Berliner Politikwechsels. Die Staatsangehörigkeit konnte bisher nach acht Jahren regelmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragt werden. Nach dem erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses oder mit Erreichen besonderer Integrationsleistungen wie etwa Schul- oder Ausbildungsabschlüssen konnte diese Frist auf sieben oder sechs Jahre abgesenkt werden. Im neuen Bundesrecht sind diese Fristen verkürzt: So ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren möglich – bei Nachweis D „Dass das Kriterium der Integrationsbereitschaft als besondere Voraussetzung für die Verkürzung von Fristen berücksichtigt wird, ist ein zentraler Bestandteil im reformierten Staatsangehörigkeitsrecht. Mit der Weiterführung unserer erfolgreichen Einbürgerungsinitiative und den persönlichen Anschreiben des Bürgermeisters wollen wir die Bereitschaft zur Einbürgerung weiter erhöhen“, betont Migrationspolitiker Abaci. Wer in Hamburg die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllt, erhält einen Brief von Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher. Abblindung: Ronald Sawatzki / Senatskanzlei Hamburg

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