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Reform der Seelotsenausbildung – Zukunftssicherung eines für Hamburg sehr relevanten Berufs

Mittwoch, 27.09.2017

Der maritime Arbeitsmarkt ist von strukturellem Wandel geprägt. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch in der seemännischen Beschäftigung Spuren hinterlassen. Insgesamt hat sich die Situation seit der Krise zwar stabilisiert, jedoch befinden sich die Studierenden- und Auszubildendenzahlen inzwischen auf einem sehr niedrigen Niveau.

Aufgrund geringerer Ausbildungskapazitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten an Bord sind immer weniger erfahrene Nautikerinnen und Nautiker für den Sekundärmarkt verfügbar. Es wird derzeit zunehmend problematisch über den traditionellen Ausbildungsweg solche erfahrenen deutschen Nautikerinnen und Nautiker als Lotsinnen und Lotsen zu gewinnen. Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen gilt es, die Seelotsenausbildung zu reformieren und bestehende Regelungen des Seelotsgesetzes auszunutzen, um einen konstanten Nachwuchs für diesen Beruf zu generieren.

Die Ausbildung und der Beruf des Seelotsen bzw. der Seelotsin basiert auf dem Bundes-seelotsgesetz. Voraussetzung für den Lotsenberuf ist derzeit das Kapitänspatent für eine ausgebildete Nautikerin oder einen ausgebildeten Nautiker. Auf Antrag einer Lotsenbrüderschaft besteht nach § 9 Abs. 3 des Seelotsgesetzes auch die Möglichkeit, für das jeweilige Seelotsrevier durch Rechtsverordnung an Stelle der Seefahrtzeit eine lotsenspezifische praxisorientierte Grundausbildung vorzusehen. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) werden zurzeit alternative Ausbildungswege konzipiert und geprüft. Ziel dieser Prüfung und Ergebnis in der Praxis muss es sein, dass der Zugang zum Lotsenberuf zukünftig vereinfacht wird, dabei Lotsinnen und Lotsen jedoch die gleichen hohen beruflichen Qualifikationen besitzen wie derzeit.

Kapitäninnen und Kapitäne, die Lotsinnen oder Lotsen werden möchten, müssen zurzeit in der Regel zwei Jahre Seefahrtszeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Seelotsgesetzes nachweisen, um den Lotsenberuf ergreifen zu können. Diese Regelung führt in der Praxis vermehrt zu Problemen, da nicht genügend Interessenten diese Seefahrtszeit nachweisen können. Daher gilt es, alternative Formen zu nutzen, um die notwendige Praxiserfahrung zu erlangen, die für den Lotsenberuf und damit für die Sicherheit der Schiffe in den Häfen, Küsten- und Binnengewässern zwingend notwendig ist.

Insgesamt arbeiten zurzeit rund 820 Seelotsinnen und -lotsen in deutschen Gewässern. Davon sind gut 270 Elblotsen, darunter zwei Elblotsinnen. Bis 2030 gehen alleine rund 130 Elblotsen in Pension. Der Beruf des Lotsen bzw. der Lotsin ist unabdingbar für die Sicherheit der Menschen und der Schiffe in unseren Gewässern. Daher gilt es sicherzustellen, dass genügend Nachwuchs in diesen Beruf kommt. Auf Basis eines Hochschulstudiums können die in der Bundeslotsenkammer organisierten Lotsenbrüderschaften zum Beispiel erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen direkt in den Revieren ausbilden und so die Ausbildung flexibler und zukunftssicherer gestalten.

Wichtig ist, dass die Lotsenausbildung regelmäßig auf ihre Zukunftsfähigkeit auf Basis des Bedarfs überprüft wird, um die nautische Kompetenz in Deutschland zu sichern. Alle beteiligten Akteure sollten dabei ihre Anforderungen definieren und einbringen können. Dazu ist ein regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten unerlässlich.

Ziel soll dabei sein, dass beim Thema Ausbildung und Beschäftigung nautischer Berufs-absolventinnen und -absolventen möglichst alle Möglichkeiten genutzt werden, um das maritime Wissen auch in Zukunft in Deutschland zu behalten und den Ausbildungsbedarf sicherzustellen. Ferner ist es notwendig, dass im Rahmen einer Ausbildungsreform auch eine solide Finanzierungsgrundlage der Seelotsenausbildung besteht.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich gegenüber der Bundesregierung für weitere lotsenspezifische und praxisorientierte Grundausbildungswege und damit eine Flexibilisierung der Lotsenausbildung einzusetzen. Das soll in Abstimmung mit den Küstenländern geschehen mit dem Ziel, die Ausbildungswege besser aufeinander abzustimmen und gemeinsam weiterzuentwickeln,

2. gemeinsam mit den norddeutschen Küstenländern darauf hinzuwirken, dass die Akteure der Lotsenausbildung eine eigene zukunftssichere Ausbildungsfinanzierung gewährleisten,

3. sich gegenüber dem Bund für eine Anschubfinanzierung für das geplante eigenständige Ausbildungskonzept für die Seelotsinnen und Seelotsen in Anlehnung an die Ausbildungsförderung für deutsche Seeleute stark zu machen, um ein sich selbst tragendes System zu etablieren, und

4. der Bürgerschaft bis zum dritten Quartal 2018 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion