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Sanierungsfonds Hamburg 2020: Förderung des Sports in Hamburg

Freitag, 20.01.2017

Hamburg ist eine sport- und bewegungsfreundliche Stadt und bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zahlreiche wohnortnahe Bewegungsmöglichkeiten. Der Sport befindet sich in Hamburg mit dem Sportfördervertrag und der Dekadenstrategie Sport auf einem guten Wege und baut auf einem solide finanzierten und durchdachten Fundament auf.

Ein wichtiger Bestandteil der Sportförderung ist es, infrastrukturelle und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung zu schaffen. Hamburg saniert seine Sportinfrastruktur bedarfsgerecht. Mit einer klaren Aufgabenteilung der Prozesse zwischen dem Landessportamt (LSP) für die Landesleistungszentren, dem bezirklichen Sportstättenbaumanagement (M/BS) für bezirkliche Sportstätten und dem Hamburger Sportbund (HSB) für die vereinseigenen Anlagen ist die Verantwortung für die Sanierungsvorhaben sinnvoll geklärt.

An der Schnittstelle zwischen Schul- und Vereinssport sorgt Schulbau Hamburg (SBH) bis 2019 mit Mitteln in Höhe von rund 300 Millionen Euro für einen Ausbau und die Sanierung der Sporthallenkapazitäten von bis zu 180 Sportfeldern. Damit sorgt SBH für einen immensen Beitrag zur Entwicklung der Sportlandschaft sowie zu einer koordinierten und bedarfsgerechten Abdeckung des Sporthallenbedarfs in Hamburg. In diesem Zusammenhang gilt es, die Sanierungs- und Neubaubedarfe sowie Nutzungswünsche des Schul- und Vereinssports jeweils sinnvoll zusammen zu denken und sich sachgerecht auszutauschen – insgesamt und bezogen auf die jeweiligen Sanierungs- bzw. Neubauvorhaben. Wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, bestehen in einigen Fällen zwingende Vereinsbedarfe, durch die ein Finanzierungsdelta bleibt, das weder von städtischer noch von Vereinsseite abgedeckt werden kann.

Mit diesem Antrag sollen nun in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 die vereinseigenen Anlagen – über den Hamburger Sportbund (unter Berücksichtigung des HFV) – mit insgesamt 900.000 Euro in 2017 (hinzu kommt ein Zuschuss von 200.000 Euro aus dem Integrationsfonds, vgl. Drs. 21/7029, so dass der Zielwert von 1,1 Mio. Euro de facto auch in 2017 erreicht ist) und 1,1 Mio. Euro unmittelbar aus dem Sanierungsfonds in 2018 sowie die Schulsporthallen – über Schulbau Hamburg – mit jeweils bis zu 300.000 Euro profitieren. Die Förderung soll sich an den bestehenden Richtlinien orientieren.

Ebenso benötigt der Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP HH/SH) unter anderem Mittel für dringende Sanierungsmaßnahmen. Durch die diversen Umbau- und Erweiterungsbauten sind einige ältere Bereiche in die Jahre gekommen und bedürfen dringend baulicher Maßnahmen, um sicherheitstechnische und hygienische Mängel zu beseitigen. Für diese und weitere Maßnahmen des OSP sollen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. So ist die uneingeschränkte Nutzung des Stützpunktes weiter zu gewährleisten und damit die optimale Betreuung und Unterbringung der Kaderathleten für Leistungsdiagnostiken und Trainingsmaßnahmen zu gewährleisten.

Entsprechend werden mit diesem Antrag Mittel für den Sport in Höhe von 2,75 Millionen Euro, die insbesondere aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ kommen, aufgestockt. Hamburg bleibt Sportstadt und wird Schritt für Schritt seine Sportstätten sanieren. Mit diesem Antrag trägt die Bürgerschaft zu einer verlässlichen und kontinuierlichen Finanzierung von sportinfrastrukturellen Projekten bei und unterstützt damit den Breiten- und Spitzensport. Dieser Antrag reiht sich in die Drucksachen 20/6181 und 20/13931 aus der 20. Legislaturperiode sowie 21/1618 aus dieser Legislaturperiode ein.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Die Ermächtigung, Kosten für Transferleistungen zu verursachen, wird im Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“ im Haushaltsjahr 2017 um 150.000 Euro erhöht. Die Mittel sind in Höhe von 150.000 Euro für Maßnahmen des Olympiastützpunktes Hamburg/Schleswig-Holstein einzusetzen.

2. Im Gegenzug werden im Einzelplan 9.2 die Ansätze der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ (Sanierungsfonds Hamburg 2020) um 150.000 Euro im Haushaltsjahr 2017 abgesenkt.

Weiterhin wird der Senat ersucht,

3. bezüglich der Bau- und Sanierungsmaßnahmen für vereinseigene Anlagen – über den HSB bzw. HFV – die Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln, und

4. abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen bzw. Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 900.000 Euro in 2017 bzw. bis zu 1,1 Mio. Euro in 2018,

a. für konsumtive Maßnahmen auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen auf den Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 272 „Steuerung und Service“, „sonstige Investitionen“, aus dem Investitionsprogramm „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“) zu übertragen, sowie darüber hinaus

c. für die dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – dem Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ (Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“) aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich „Zentrale Finanzen“ Produktgruppe 283.02, „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ per Sollübertragung bereitzustellen.

Zudem wird der Senat ersucht,

5. im Einzelplan 9.1 Produktgruppe 280.03 „Sondervermögen Schulimmobilien“ in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils bis zu 300.000 Euro für nicht anderweitig abgedeckte, zwingende Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten entsprechend des jeweils nachgewiesenen konsumtiven bzw. investiven Mittelbedarfs für vereinsindizierte Sportinfrastruktur in Schulsporthallen aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020, Einzelplan 9.2 wie folgt zu übertragen:

- aus der PG 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ bzw.

- aus dem Aufgabenbereich 283 „Zentrale Ansätze II“, Investitionsprogramm „Zentrale Investitionsreserve“,

durch Sollübertragung auf den Einzelplan 9.1

- Produktgruppe 280.03 „Sondervermögen Schulimmobilien“ für konsumtive Maßnahmen bzw.

- Aufgabenbereich 283 „Immobilienmanagement“, „Sonstige Investitionen“ für investive Maßnahmen.

Die Entscheidung über die Förderbedarfe erfolgt in Abstimmung mit dem Landessportamt, das die Sportselbstverwaltung einbindet.

6. für die aus der Umsetzung der investiven Maßnahmen zu 5. resultierenden Kosten für Abschreibung auf Nachweis ab 2017 bzw. 2018 per Sollübertragung aus dem Einzelplan 9.2 Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“, auf den Einzelplan 9.1, Produktgruppe 280.03, „Sondervermögen Schulimmobilien“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, zu übertragen; und

7. über die Fortschritte aller Maßnahmen zeitgerecht, spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/2020, zu berichten.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion