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Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel unterbinden

Dienstag, 11.04.2017

Branchenkennerinnen und -kennern zur Folge entgehen dem deutschen Fiskus Hunderte Millionen Euro Umsatzsteuern durch Online-Händler, speziell aus dem asiatischen Raum, die in Deutschland ihre Ware lagern und anbieten, steuerlich aber gar nicht angemeldet sind und auch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt haben, verloren.

Die großen eCommerce-Plattformen bieten Händlern seit einigen Jahren nicht nur das Platzieren von Angeboten, sondern auch das gesamte Fulfillment der Bestellung an, also die Gesamtheit aller Vorgänge, die nach dem Abschluss eines Vertrages zur Belieferung des Kunden und der Erfüllung des Vertrags anfallen. Die Ware wird hierfür in den Logistikcentern gelagert, von dort an die Kundinnen und Kunden ausgeliefert und sogar das Billing – also insbesondere die Erstellung der Rechnung – wird übernommen. Was aber von den Plattformbetreibern nicht überprüft wird: die steuerliche Behandlung der Bestellungen. Oftmals wird die Rechnung nicht einmal beigelegt.

So wird den Verkäuferinnen und Verkäufern sehr leicht ermöglicht, die Umsatzsteuer, mögliche Zölle und andere Abgaben zu vermeiden. Den Steuerbehörden entgehen hohe Summen, und die ehrlichen Anbieter haben preisliche Wettbewerbsnachteile. Die Verkaufsplattformen lassen das Geschehen bereitwillig laufen – und verweisen auf die Verantwortung der jeweiligen Firmen.

Da kein Amtshilfeabkommen mit China existiert, haben es die Behörden schwer, insbesondere gegen die chinesischen Händler vorzugehen. Im Einzelfall geben die Plattformen Daten verdächtiger Händler heraus, doch diese Verdachtsfälle müssen die Fahnderinnen und Fahnder erst einmal identifizieren, bevor sie deren Daten bei den Internetkonzernen anfordern können. Gegen Sammelauskünfte gehen die Internetkonzerne aber gerne gerichtlich vor.

Einen anderen Weg gehen die Steuerbehörden in Großbritannien. Hier können die eCommerce-Marktplätze seit September 2016 für die Umsatzsteuer von Händlern in Haftung genommen werden, welche ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig hat sich die Zahl steuerlich registrierter ausländischer Versandhändler im Gegensatz zu 2015 mehr als verzehnfacht, weil die britische Finanzverwaltung angekündigt hatte, Maßnahmen gegen betrügerische Versandhändler zu ergreifen. So können diese beispielweise verpflichtet werden, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen oder eine finanzielle Garantie abzugeben. Eine derartige Maßnahme kann sich also sogar beflügelnd auf die wirtschaftliche Aktivität im eCommerce-Bereich auswirken. Gleichzeitig müssen grundlegende Maßnahmen im Bereich der Umsatzsteuer auf EU-Ebene im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedsstaaten erörtert werden.

Für Hamburg als einen der führenden eCommerce-Standorte in Hamburg haben faire Wettbewerbsbedingungen im Internet eine hohe Priorität.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eCommerce-Marktplätze für die Umsatzsteuer von Händlern in Haftung genommen werden, welche ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, und

2. zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden könnten, um gegen betrügerische Versandhändler vorzugehen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion