Zum Hauptinhalt springen

Umsetzung des Hospiz- und Palliativgesetzes in Hamburg

Donnerstag, 19.01.2017

Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase besondere Zuwendung und eine umfassende Betreuung. Sie sollen keine Angst und keine Schmerzen haben. Sie gut zu begleiten und ihnen die bestmögliche pflegerische, medizinische und seelsorgerische Hilfe zu geben, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

Die Palliativmedizin und Palliativpflege übernimmt hierbei eine wichtige Funktion. Sie unterstützt das Leben und akzeptiert Sterben und Tod als Teil des Lebens. Eine gezielte medizinische und pflegerische Versorgung trägt dazu bei, dass die verbleibende Lebenszeit weitestgehend angst- und beschwerdefrei genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ein zentrales gesundheitspolitisches Vorhaben.

Hamburg verfügt über eine sehr gut ausgebaute Palliativmedizin, Palliativpflege und hospizliche Versorgung. Diese hat sich in den letzten 20 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und stetig verbessert. Auch eine von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichte Studie bestätigt dies (Bertelsmann Faktencheck Gesundheit zur Palliativversorgung vom 02.11.15).

Ende 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) in Kraft getreten. Statistische Erhebungen, die Schlussfolgerungen für die Umsetzung in Hamburg zulassen, werden voraussichtlich Ende 2017 zur Verfügung stehen. Ziel des Gesetzes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene, insbesondere aber auch für Kinder bundesweit zu stärken. Auch wenn hierfür noch Rahmenvereinbarungen auf der Bundesebene anzupassen oder abzuschließen sind, so gibt es zugleich Handlungsfelder auf regionaler Ebene.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Senat sich gemeinsam mit der Landeskonferenz Versorgung bereits auf den Weg gemacht hat, das HPG in Hamburg umzusetzen. Eine zügige Umsetzung ist im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im ersten Quartal 2018 über die Umsetzung des „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)“ zur Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Hamburg zu berichten;

2. hierbei insbesondere auf die folgenden Handlungsfelder einzugehen:

a. den Anspruch auf individuelle Beratung sowie die Vereinbarung einer gesundheitlichen Versorgungsplanung zwischen Krankenkassen und stationären Pflegeeinrichtungen in der letzten Lebensphase,

b. die Vereinbarung der Sterbebegleitung in den Landesrahmenverträgen,

c. die Verpflichtung der vollstationären Pflegeeinrichtungen, die Pflegekassen darüber zu informieren, wie die ärztliche Versorgung und die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind,

d. die Verpflichtung der Pflegekassen, über Leistungen und Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen öffentlich zugänglich zu informieren, und

e. die Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung in der häuslichen Krankenpflege; und

3. sich weiterhin dafür einzusetzen, dass neben stationären Pflegeeinrichtungen auch jeder ambulante Pflegedienst in Hamburg verlässlich mit Anbietern der Hospiz- und Palliativversorgung zusammen arbeitet.

 

sowie
  • der Abgeordneten Christiane Blömeke
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Mareike Engels
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion