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Verlässliche und regelmäßige Erhöhungen der Sozialkartenzuschüsse

Mittwoch, 11.11.2015

zu Drs. 21/2053

 

In Hamburg können Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und Anspruchsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Empfängerinnen und -empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (also auch Flüchtlinge) und bestimmte Angehörige der Genannten eine sogenannte Sozialkarte erhalten. Mit ihr wird ihnen beim Hamburger Verkehrsverbund ein Preisnachlass von aktuell 20 Euro monatlich auf Zeitkarten gewährt, d.h. eine Rabattierung auf jegliche Monats- und Abokarte aus dem bestehenden Angebot des Hamburger Verkehrsverbunds.

Die Sozialkarte wird momentan von rund 65.000 Menschen, für die Hamburg der zuständige Sozialleistungsträger ist, genutzt. Die Aufwendungen der Stadt für die Sozialkarte betrugen in 2014 rund 14,5 Millionen Euro.

Der 2009 eingeführte Fahrtkostenzuschuss in Form der Sozialkarte wurde zuletzt zum 01.01.2015 und davor erstmalig zum 01.01.2013 erhöht. Die rot-grüne Koalition hat vereinbart, dass die Sozialkarte regelmäßig angepasst werden soll. Entsprechend sollten die Erhöhungen sich an den regelmäßigen Änderungen des Gemeinschaftstarifs des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) orientieren. Die Entwicklung der Kosten der Verkehrsunternehmen und der Verbraucherpreise geben den Rahmen für die Tarifgestaltung vor.

Zukünftig soll die Ermäßigung für Hilfebedürftige, die die Freie und Hansestadt Hamburg in Gestalt der Sozialkarte gewährt, prozentual in gleicher Höhe angehoben werden wie die Preise der von diesem Personenkreis am meisten nachgefragten sogenannten CC-Karten (tageszeitbezogene Zeitkarten). Für das Jahr 2016 ergibt sich entsprechend eine Anhebung in Höhe von 1,7 Prozent.

Durch die Anpassung der Zuschusshöhe für Inhaberinnen und Inhaber der Sozialkarte entstehen im Jahr 2016 Mehrbedarfe in Höhe von rund 302.000 Euro (Einzelplan 4, Produktgruppe 253.02, Hilfen zur Existenzsicherung), die im Rahmen der vorhandenen Kostenermächtigung gedeckt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, die monatliche Ermäßigung auf HVV-Zeitkarten für Hilfebedürftige in Form der Sozialkarte zukünftig verlässlich und regelmäßig zeitgleich mit der Änderung des HVV-Gemeinschaftstarifs entsprechend der Preisentwicklung der CC-Karten anzupassen. Der Erhöhungsbetrag wird auf volle zehn Cent aufgerundet.

 

sowie
  • der Abgeordneten Martin Bill
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion