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Wir investieren in unsere Stadtteile – Sanierung des Bürgerhauses Wilhelmsburg

Freitag, 29.09.2017

Die Bürgerhäuser sind wichtige Einrichtungen in der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung ihres Stadtteils und sind deren kultureller und sozialer Netzwerkknoten.

Die Bürgerschaft unterstützt die Hamburger Bürgerhäuser seit vielen Jahren über zahlreiche Anträge zum Sanierungsfonds, mit der Einrichtung der bezirklichen Quartiersfonds sowie zuletzt im Rahmen der Haushaltsberatungen mit der Erhöhung der Zuwendungen in Höhe von rund zehn Prozent (vgl. Drs. 21/6975).

Mit der Drs. 20/13933 stellte die Bürgerschaft Planungsmittel zur Sanierung des Wilhelmsburger Bürgerhauses bereit. Die notwendigen, umfangreichen Untersuchungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Sanierungs- und Umbaukosten des 1985 fertig gestellten Gebäudes belaufen sich demnach auf insgesamt bis zu 5,92 Millionen Euro. Das Bürgerhaus soll dabei nicht nur saniert, sondern auch grundlegend modernisiert werden. Dazu gehört die Schaffung der Barrierefreiheit ebenso wie die Umstellung der Technik im Hinblick auf aktuelle Anforderungen wie auch die Einsparung von Energie.

Im März 2017 wurde die Sanierung des Bürgerhauses Wilhelmsburg in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgenommen. Die Sanierung wird damit vom Bund zu zwei Dritteln der Summe gefördert, insgesamt stehen 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung, die das Bürgerhaus Wilhelmsburg nicht nur für Hamburg, sondern auch bundesweit im Hinblick auf die soziale Quartiersentwicklung hat. Die oben beschriebene umfassende Sanierung und Modernisierung stehen unter dem Vorbehalt, dass die vom Bund in Aussicht gestellte Mitfinanzierung Bestand hat. Mit dem Umbau wird auch auf die zukünftigen Entwicklungen reagiert, die auf Wilhelmsburg zukommen, vor allem in Folge des geplanten Baus von 5.200 neuen Wohnungen und dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs. Die Ko-Finanzierung soll aus dem Sanierungsfonds „Hamburg 2020“ sowie aus zentralen Reservepositionen erfolgen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bezüglich der Maßnahmen für die Sanierung und Umgestaltung des Bürgerhauses Wilhelmsburg die jeweilige Höhe des konsumtiven bzw. investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

2. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung im Haushaltsjahr 2018 eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen bzw. Ausgaben zu leisten von insgesamt bis zu 2.120.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen bis zu 700.000 Euro aus dem „Sanierungsfonds Hamburg 2020, darüber hinaus aus der „Allgemeinen Zentralen Reserve“ des Einzelplans 9.2, Produktgruppe 283.02, „Zentrale Ansätze II“ auf den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 „Sozialraummanagement“ und

b. für investive Maßnahmen aus der „Zentralen Investitionsreserve“ des Einzelplans 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“ auf den Einzelplan 1.2, Aufgabenbereich 207 „Soziales, Jugend und Gesundheit“, zu übertragen,

3. darauf hinzuwirken, dass die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg ihre Einnahmen langfristig so bemisst, dass möglichst Rücklagen für die zukünftige Instandsetzung gebildet werden können, sowie

4. der Bürgerschaft 2019 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion