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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

zu Drs. 22/2133 Lernferien verstetigen: Hamburger Lernferien 2021

Dienstag, 24.11.2020

Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen der GRÜNEN und der SPD wurde der Senat ersucht, zielgerichtete schulische Bildungsangebote während den Schulferien 2020 zu entwickeln (Drs. 22/381). Damit wurde auf die schwierigen Umstände der Pandemie reagiert, die erwarten ließen, dass durch das Aussetzen des regulären Schulbetriebs Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern auftreten.

Die Schulbehörde hat daraufhin für die Sommer- und Herbstferien die „Hamburger Lernferien 2020“ organisiert. Das Angebot richtete sich vor allem an Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen und der Jahrgänge 1-9 an Schulen mit Sozialindex 1 und 2, der Bildungsabteilungen an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren und der internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen. Auch die Schulen mit dem Sozialindex 3 bis 6 haben Lernferien angeboten, die Gestaltung lag jedoch stärker in ihrer Verantwortung, sodass die Schulen die Lernferien abhängig von ihren Möglichkeiten und Notwendigkeiten durchführen konnten. Die Teilnahme war jeweils kostenlos und freiwillig.

Die Lernferien sind bei den Schulen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Es haben sich in den Sommerferien 241 Schulen und in den Herbstferien 95 Schulen an den Lernferien beteiligt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an den Lernferien teilgenommen haben, lag in den Sommerferien bei 6.902 und in den Herbstferien bei 3.958.

Die Schulbehörde hat die Lernstandserhebung „Lernstand 4 und 5“ in den Bereichen Deutsch und Mathematik für die Klassen 4 und 5 durchgeführt, um zu ermitteln, wie es um den Lernstand bei Schülerinnen und Schülern nach den Sommerferien bestellt ist. Die daraus resultierenden Ergebnisse können vor allem den Lehrkräften helfen, individualisierte Förderangebote auszuarbeiten.

Im Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Senat dargelegt, dass die Ergebnisse der Erhebung im Sommer keine signifikanten Unterschiede im Vergleich zu den Resultaten der Tests im vergangenen Jahr aufweisen.

Verschiedene Gründe können für dieses insgesamt erfreuliche Ergebnis ursächlich sein, etwa die Konzentration auf die Schulfächer Deutsch und Mathematik während und nach den Schulschließungen. Ebenfalls zu den positiven Testresultaten beigetragen haben könnten die Lernferien. Zugleich zeigen aber die Mathematikergebnisse einen Bedarf auf, Lernrückstände durch weitere Förderangebote zu beheben.

Über die Lernstandserhebung hinaus berichtete der Senat auch noch, dass einige jüngere Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten beim selbstorganisierte Lernen und teilweise auch ältere Schülerinnen und Schüler Probleme mit den eingeübten sozialen Verhaltensweisen des Miteinanders in der Schule hatten. Dies ist eine zu erwartende Folge der Zeiten, in denen den Schülerinnen und Schülern aufgrund des Fernunterrichts der soziale Interaktionsraum fehlte. Deswegen gilt es, neben dem Fokus auf die Lerninhalte, bei den Lernferien auch das soziale Lernen in den Blick zu nehmen.

Daneben sprechen weitere Gründe für eine Verstetigung der Hamburger Lernferien: Es ist davon auszugehen, dass pandemiebedinge Lernrückstände auch weiterhin bestehen oder sich situativ neu – etwa durch Quarantäne-Anordnungen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder ganze Klassen – ergeben können. Unabhängig von der Pandemie ist zudem nicht zu vergessen, dass Kinder, die die Ferienzeit in einem anregungsreichen Umfeld verbringen, weniger an Kompetenzen einbüßen. Hinzu kommt, dass Lernferien – gerade in Schulen in besonders herausfordernden Lagen während der Pandemie und ihrer Nachwirkungen – eine gute Ergänzung zu den bisher regulären Fördermaßnahmen darstellen.

Daher sollte der Fokus der Lernferien weiterhin auf den Vorschulklassen, auf den Jahrgängen 1-9 an Schulen mit Sozialindex 1 und 2, auf den Bildungsabteilungen an den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren und auf den internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen liegen. Des Weiteren sollte, in Anbetracht der besonderen Bedeutung der Kernfächer für den weiteren schulischen Werdegang, der Schwerpunkt bei den Angeboten der Lernferien auf diesen Fächern liegen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler sollte sich dabei auch zukünftig an den Förderbedarfen der Kinder und Jugendliche orientieren. Hierzu gehören die gesetzlichen Förderbedarfe nach Schulgesetz ebenso wie pandemiebedingte und soziale Förderanlässe. Ergänzend sollte berücksichtigt werden, dass Ferien auch einen pädagogischen Sinn haben und Pausen zur Verarbeitung von Lernstoffen, zur Erholung und zur weiteren Motivation nötig sind. Insofern ist es wichtig, dass die Lernferien weiterhin freiwillig sind und dass sie in einer motivierenden und abwechslungsreichen Lernatmosphäre stattfinden. Deswegen sollten die bestehenden Angebote im Bereich der sportlichen, spielerischen und künstlerischen Aktivitäten weiterhin einen hohen Stellenwert in den Ferien einnehmen. Konkret sollte auch darauf geachtet werden, dass verstärkt diejenigen Schülerinnen und Schüler von den Schulen motiviert werden, bei denen ein Bedarf vorherrscht und die bislang noch nicht an den Lernferien teilgenommen haben. Um mit den Schülerinnen und Schüler in ein solches motivierendes Gespräch zu gehen, könnten die Lehrkräfte die Lernentwicklungsgespräche oder ähnliche Gesprächsformate nutzen.

 

So kann auch die Perspektive der Schülerinnen und Schüler einbezogen werden und die Lehrkräfte können über die Lernferien hinaus über individuelle Fördermaßnahmen im Rahmen des Schulalltags nachdenken.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. kostenfreie und freiwillige Lernferienangebote auch für die Frühjahrsferien 2021 anzubieten;

2. zu prüfen, ob es auch in den Sommerferien und Herbstferien 2021 aufgrund des Pandemiegeschehens und dessen Nachwirkungen zielführend ist, Lernferien anzubieten;

3. die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern auf die Angebote der Lernferien und auf die Freizeitangebote in den Schulen gezielt aufmerksam zu machen;

4. der Bürgerschaft bis zum 30.4.2021 über die Maßnahmen und die Inanspruchnahme der Angebote zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Ivy May Müller
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion