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Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Dienstag, 12.02.2013

Seit 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. In der Folge verabschiedete Hamburg mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe.

Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen und damit den schon in Hamburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Darüber hinaus sind mit den Anerkennungsgesetzen Strukturen geschaffen worden, um Deutschland langfristig attraktiv für Fachkräfte zu machen.

In der Jahrespressekonferenz vom 5.2.2013 stellte die Handelskammer Hamburg als zuständige Stelle der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Berufe dar, dass sich seit dem Inkrafttreten des Ankerkennungsgesetzes rund 250 Personen von der Beratungsstelle der Handelskammer haben informieren lassen. 40 Anerkennungsanträge seien gestellt worden.

 

Ich frage den Senat:

1. Für welche Berufe besteht eine besondere Notwendigkeit der Anerkennung?

2. Wie viele zuständige Stellen gibt es in Hamburg neben der Handelskammer Hamburg?

3. Welche unabhängigen Beratungsangebote gibt es in Hamburg neben der Beratung, die die zuständigen Stellen anbieten?

4. Wie viele Beratungsgespräche sind in Hamburg seit dem Inkrafttreten des Bundesanerkennungsgesetzes am 1.4.2012 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Nationalität, Alter und Geschlecht differenzieren?

5. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg seit dem Inkrafttreten der Anerkennungsgesetze Bund und Land bei den zuständigen Stellen gestellt worden? Wie viele Anträge sind beschieden worden? Bitte differenziert nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung und Ablehnung darstellen.

6. Liegen dem Senat Erkenntnisse dazu vor, warum die Zahl der Beratungen die Zahl der Anträge übersteigt?

7. Wie viele Personen wurden bis 31.01.2013 über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Nationalität, Alter und Geschlecht.

8. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)