Zum Hauptinhalt springen

Beachtet Hamburg das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG bei Privatschulen?

Donnerstag, 19.01.2017

Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung hat herausgefunden, dass nicht alle Bundesländer das grundgesetzliche Sonderungsverbot einhalten. Die Studie stellt fest, dass Länder bei Privatschulen eine Höhe des Schulgeldes zulassen, die dem Sonderungsverbot nach Besitzverhältnissen der Eltern des Grundgesetzes widerspricht. Im Bundesvergleich werden hier bei einigen Ländern gravierende Verstöße festgestellt.

 

Ich frage den Senat:

1. Welche privaten Schulen gibt es in Hamburg,, die Schulgeld erheben. Bitte einzeln benennen und ggf. nach Trägern gruppieren.

2. Wie viele Schülerinnen/Schüler haben die einzelnen Schulen?

3. Wie viele Anmeldungen von Schülerinnen/Schülern weisen die einzelnen Privatschulen p.a. ab?

4. Wie hoch ist das jeweilige Schulgeld der unter 1 genannten Schulen:

4.1 Maximales Schulgeld

4.2 Durchschnittliches Schulgeld

4.3 Staffelungen des Schulgeldes nach Elterneinkommen von … bis sowie

4.4 Zahl und Anteil der gänzlich von Schulgeld befreiten Schüler

5. Wird Schülerinnen und Schülern nach gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie an staatlichen Schulen Lehrmittelfreiheit nach Bedürftigkeit gewährt? Bitte für jede Schule bzw. für jeden Träger beantworten.

6. Wie hoch ist der Anteil von Schülerinnen/Schülern, deren Eltern Transferleistungen nach dem SGB beziehen?

7. Wer stellt nach der Genehmigung einer Privatschule im Verlaufe der Jahre fest, ob die Genehmigungsvoraussetzung auch weiterhin erfüllt sind, und wie oft geschieht dies?

8. Sieht der Senat die Notwendigkeit, aus den erhobenen Daten sowie aus den Erkenntnissen der o.g. Studie Konsequenzen für Hamburger Schulen zu erwägen? Wenn ja welche und in welcher Form?