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Neubau der Meiendorfer Straße

Freitag, 28.03.2008

Die Meiendorfer Straße muss im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Spitzbergenweg dringend saniert werden. Dieses Teilstück der B 75 ist in einem desolaten Zustand, der sich fast täglich verschlechtert. Betroffen sind nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenso die noch immer nicht befestigten Nebenflächen für Fußgänger und Radfahrer, die vom ruhenden Verkehr immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden. Nach den bisherigen Überlegungen sollen einerseits die Fahrbahn saniert, andererseits im Rahmen eines bedarfsgerechten Ausbaus die Geh- und Radwege erstmals befestigt, der ruhende Verkehr mit Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer neu geordnet und, wo erforderlich, Abbiegespuren geschaffen oder verlängert werden. Die Fahrbahn selbst soll zweispurig bleiben, gesunde Bäume erhalten werden. Dieser Ausbau erfordert einen Verkehrsquerschnitt von 20 Metern Breite.

 

Mit mehreren Bebauungsplänen wurde in der Vergangenheit das für einen Ausbau erforderliche Planrecht bereits weitgehend geschaffen. Lediglich für einen Teilbereich (von Hausnummern 65 bis 79 und von der Einmündung Krögerstraße bis Hausnummer 84) fehlt es noch; hier steht bislang lediglich eine Straßenquerschnittsbreite von im Mittel ca. 15,50 Meter zur Verfügung. Laut Mitteilung der zuständigen Behörde an die Bezirksversammlung Wandsbek würde ein Verzicht auf das Schaffen von Planrecht bedeuten, dass hier der geplante Querschnitt nicht realisiert werden könnte und insofern Nutzungen eingeschränkt werden müssten. So wäre in diesem Bereich ein beidseitiges Parken ausgeschlossen, außerdem käme es hier zu Einschränkungen für Fußgänger und Radfahrer.

 

Darüber, wie das für den Teilbereich fehlende Planrecht geschaffen werden soll, gibt es zwischen der Bezirksversammlung und der zuständigen Behörde jedoch unterschiedliche Auffassungen. Während die zuständige Behörde allein ein Bebauungsplanverfahren für geeignet hält, hat die Bezirksversammlung entsprechende Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens abgelehnt und stattdessen der zuständigen Behörde empfohlen, das fehlende Planrecht mittels eines wegerechtlichen Planfeststellungsverfahrens selbst zu schaffen. Der Beginn der Bauarbeiten ist jedoch u. a. abhängig von der Sicherung des Planungsrechts sowie vom Erwerb der fehlenden Grundstücke (vgl. Drucksache 18/7090).

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Ist die von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene Vorplanung abgeschlossen?

 Wenn ja:

a) Wann ist dies geschehen?

b) Welche sinnvollen Teilabschnitte wurden aufgrund der Vorplanung gebildet? (Bitte Kartenausschnitt beifügen.)

c) Wo sollen der Vorplanung zufolge Abbiegespuren geschaffen werden?

 Wenn nein: Warum nicht und welche zeitliche Perspektive wird hierfür angestrebt?

2. Wurden bereits die weiteren Leistungsphasen einschließlich des Erstellens der Haushaltsunterlagen beauftragt?

 Wenn ja:

a) Wann ist dies geschehen?

b) Um welche weiteren Leistungsphasen handelt es sich?

 Wenn nein: Warum nicht und welche zeitliche Perspektive wird hierfür angestrebt?

3. Strebt die zuständige Behörde weiterhin die Schaffung des fehlenden Planrechts für den Teilabschnitt an oder wird für den Teilabschnitt mittlerweile eine Planung verfolgt, der die eingeschränkte Straßenquerschnittsbreite zugrunde liegt?

4. Hält die zuständige Behörde die Schaffung des fehlenden Planrechts mittels eines Bebauungsplanverfahrens weiterhin für das geeignete Instrument?

 Wenn ja:

a) Inwieweit beabsichtigen der Senat bzw. die zuständige Behörde, dem Bezirksamt dahingehend eine Weisung zu erteilen, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen?

b) Inwieweit beabsichtigen der Senat bzw. die zuständige Behörde, das Bebauungsplanverfahren mittels Evokation selbst durchzuführen, sollte die Bezirksversammlung ihre Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens weiterhin weigern?

 Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Wird die zuständige Behörde stattdessen ein wegerechtliches Planfeststellungsverfahren durchführen? Mit ggf. welcher zeitlichen Perspektive?

5. In der aktuellen Finanzplanung sind die bisher grob geschätzten Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro für die Jahre 2010 bis 2012 eingestellt. Ist angesichts der Verzögerungen bei der Schaffung des fehlenden Planrechts der durch die aktuelle Finanzplanung in Aussicht genommene grobe Zeitplan für den Neubau der Meiendorfer Straße noch realisierbar?

 Wenn ja:

a) Inwiefern?

b) Wie sieht der Zeitplan für den Neubau der Meiendorfer Straße gegenwärtig konkret aus?

 Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Wie sieht der Zeitplan für den Neubau der Meiendorfer Straße gegenwärtig konkret aus?