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U5 nach Steilshoop: Welche Argumente zählen bei der Standortentscheidung?

Dienstag, 17.01.2017

Um den Öffentlichen Personennahverkehr auszubauen, haben Senat und Bürgerschaft eine Reihe von Maßnahmen zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes beschlossen. Das größte Projekt ist der Neubau der U5. Die U5 teilt sich derzeit in drei Planungs- und Bauabschnitte; der erste wird unter dem Arbeitstitel „U5-Ost“ geführt und verläuft von Bramfeld über Steilshoop, Barmbek, Rübenkamp, Sengelmannstraße zur City Nord in Winterhude.

Die Machbarkeitsuntersuchung für die U5 Ost ist abgeschlossen, nun tritt das Projekt in die Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung ein; Diese Planungen laufen derzeit.

Die Bürgerschaft hat in Drs. 21/2923 beschlossen, bei Großbauprojekten eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, die weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus geht. Senat und Hochbahn haben daher einen intensiven Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern als künftige Nutzerinnen und Nutzern als wichtigen und richtigen Schritt einer umfassenden Bürgerbeteiligung aufgenommen. In den kommenden Monaten soll entschieden werden, welcher Standort für die künftige Haltestelle Steilshoop ausgewählt wird. Dabei stehen zwei alternative Haltestellenlagen zur Diskussion: In der Gründgensstraße südlich des Einkaufszentrums oder aber unter der neuen Markt- und Eventfläche am Schreyerring im Zentrum Steilshoops nördlich des Einkaufszentrums in der Mittelachse.

Für eine fundierte Entscheidung werden zahlreiche Argumente eine Rolle spielen: Möglichst kurze Wege für eine Vielzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Erschließungswirkung für die Gäste der Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen. Die Nutzergemeinschaft des Campus Steilshoop hat sich im Mai letzten Jahres zur Lage der Haltestelle in Steilshoop geäußert. Die Nutzergemeinschaft bestehend aus A.G.D.A.Z., Alraune gGmbH, Bücherhalle Steilshoop, Elternschule Steilshoop, Haus der Jugend, Nordlicht e.V., Schule am See sowie der Volkshochschule begrüßen demnach die „geplanten Zugänge auf der dem Campus zugewandten Seite des Einkaufszentrums ausdrücklich“. Insbesondere wird auch der Wertverlust von in Anspruch zu nehmenden Flächen berücksichtigt, da die Gründgensstraße unlängst saniert wurde und für den Schreyerring eine lang geplante Aufwertung gerade ansteht.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wann wird voraussichtlich eine Standortentscheidung über die Haltestelle Steilshoop getroffen? Welche Schritte werden bis dahin noch zurückgelegt?

2. Haltestelle „Schreyerring“

a. Welche Vorteile sprechen für diese Haltestellenlage?

b. Welche Nachteile sprechen gegen diese Haltestellenlage?

3. Haltestelle „Gründgensstraße“

a. Welche Vorteile sprechen für diese Haltestellenlage?

b. Welche Nachteile sprechen gegen diese Haltestellenlage?

4. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner von Steilshoop gelten nach welchen Maßstäben der Hochbahn durch die

a. Haltestellenlage „Schreyerring“,

b. Haltestelle „Gründgensstraße“

als an das U-Bahnnetz angeschlossen?

5. Wie groß ist die fußläufige Distanz zwischen den außen liegenden Teilen von Steilshoop (nordöstlicher Borchertring bzw. nordwestlicher Edwin-Scharf-Ring“) und dem Standort einer

a. Haltestelle „Schreyerring“?

b. Haltestelle „Gründgensstraße“?

6. Der in den vergangenen Jahren geplante „Campus Steilshoop“ wird eine besonders wichtige Einrichtung für den Stadtteil darstellen und positive Effekte in das Quartier bringen.

a. Welche Bedeutung hat die U5 für die Entwicklung des künftigen „Campus Steilshoop“?

b. Inwieweit fließt die Bedeutung des „Campus Steilshoop“ bei der Standortentscheidung für eine Haltestelle in Steilshoop ein?

7. Die Sportanlagen in Steilshoop werden nicht nur durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, sondern auch darüber hinaus genutzt.

a. Welche Haltestellenlage ist für die Anbindung der Sportstätten günstiger?

b. Inwieweit fließt die Lage der Sportanlagen bei der Standortentscheidung für die Haltestelle in Steilshoop ein?

8. Welche Kosten wurden für die kürzliche Sanierung der Gründgensstraße aufgewendet? Welche Kosten wurden für den durch einen Haltestellenbau betroffenen Bereich aufgewendet?

9. Welche Kosten fallen für die geplante Herstellung der Markt-/Eventfläche am Schreyerring an? Welche Kosten werden für den durch einen Haltestellenbau betroffenen Bereich aufgewendet?

10. Auswirkungen der Baumaßnahme

a. Welche Straßensperrungen sind für die Bauzeit einer Haltestelle „Schreyerring“ erforderlich und welche Auswirkungen hat dies für den Ziel-/Quell- bzw. Durchgangsverkehr, insbesondere Buslinien und den Rettungsdienst?

b. Welche Straßensperrungen sind für die Bauzeit einer Haltestelle „Gründgensstraße“ erforderlich und welche Auswirkungen hat dies für den Ziel-/Quell- bzw. Durchgangsverkehr, insbesondere Buslinien und den Rettungsdienst?

11. Wann beginnt der Bau für die Maßnahme „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ und wann soll er abgeschlossen sein?

12. Wann soll der Beginn für die Baumaßnahme für die U-Bahn-Haltestelle Steilshoop erfolgen?

13. Wird die Baumaßnahme „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ auch aus RISE-Mitteln (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung) finanziert? Wenn ja, in welcher Höhe?

14. Wann endet die Förderung Steilshoops aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung?

15. Der Bau der „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ erfolgt im Rahmen der Maßnahme „Innovationsquartier Mitte-Steilshoop“ zur Stärkung der Wohn- und Lebensqualität des Wohnquartiers. Welche öffentlichen und privaten Grundeigentümer sind in das Verfahren zur Umsetzung des Innovationsquartiers eingebunden? Bis wann ist die Einrichtung des Innovationsquartiers Mitte-Steilshoop befristet?

16. Bestehen für die Stadt oder den Bezirk vertragliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Neugestaltung? Welche Folgen hätte eine Nichterfüllung?

17. Welche Auswirkungen hätte eine Verschiebung der Maßnahmen zur Herstellung der „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ bis nach der Fertigstellung der U-Bahn-Haltestelle Steilshoop für den Stadtteil und sein Gewerbe?

 

sowie
  • Martin Bill (Grüne)