In Kindertagesstätten hat sich in den vergangenen Jahren ein Angebot an zusätzlichen Leistungen etabliert. Mitunter verschwimmen dabei die Grenzen zwischen dem, was bereits über den Kita-Gutschein und die Hamburger Bildungsempfehlungen abgedeckt ist, und kostenpflichtigen Zusatzangeboten. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Regierungsfraktionen nun mehr Transparenz und klare Regeln bei freiwilligen Zusatzangeboten in der Kita schaffen.
„Über eine Milliarde Euro des Hamburger Haushalts fließen in das Kita-System. Zwischen dem ersten Lebensjahr und der Einschulung ist die fünfstündige Betreuung in Kitas und der Kindertagespflege kostenfrei – Mittagessen inklusive. Der gesetzliche Betreuungsanspruch geht noch darüber hinaus und berechtigt zu einem Betreuungsumfang, der die Arbeitszeit oder auch Fortbildungszeit der Eltern abdeckt“, beschreibt Uwe Lohmann, Fachsprecher Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion Hamburg, das Betreuungsangebot in Hamburg. „Der Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, dem alle Kitaträger im Hamburger Kitagutscheinsystem beitreten müssen, bildet gemeinsam mit den Hamburger Bildungsempfehlungen die Grundlage für qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung in Hamburger Kitas. Uns ist wichtig, dass dieses gute System auch in Zukunft für alle Kinder zugänglich bleibt. Um das zu gewährleisten, wollen wir die Zusatzleistungen, die einige Kitaträger den Eltern in Rechnung stellen, transparenter machen und begrenzen. Eltern werden direkt bei der Beantragung des Kitagutscheins darüber informiert, welche Leistungen bereits im Gutschein enthalten sind und für welche Leistungen Zuzahlungen erhoben werden dürfen. Der Betreuungsvertrag weist diese Leistungen einzeln aus, denn sie dürfen nicht verpflichtend erhoben werden. Eltern müssen frei entscheiden können, ob sie diese in Anspruch nehmen möchten.“