Der Hamburger Senat hat mit seinem Klimaschutzstärkungsgesetz und der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans ein deutliches Zeichen für wirksamen und gerechten Klimaschutz gesetzt. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch mithilfe eines Zusatzantrages zielgerichtet um Impulse von Fachleuten erweitert, die diese in den Anhörungen in den Ausschüssen der Bürgerschaft gegeben hatten.
Diese umfassen unter anderem die gesetzliche Verankerung einer Solarpflicht für bestehende öffentliche Gebäude, eine hamburgweite Solarstrategie, einen gesetzlich verankerten Weg hin zu einer möglichst CO2-freien öffentlichen Fahrzeugflotte sowie ein klares Bekenntnis zur Innovationsförderung im Klimaschutz. Der Zusatzantrag wurde zusammen mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz sowie dem fortgeschriebenen Klimaplan am Mittwoch in 1. Lesung verabschiedet. Zuvor debattierten die Fraktionen auf Anmeldung von Rot-Grün die Aktuelle Stunde „Wirksamer und gerechter Klimaschutz: Rot-Grün ebnet den Weg für ein klimaneutrales Hamburg, das auch in Zukunft lebenswert ist. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
„Mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz und der Fortschreibung des detaillierten Hamburger Klimaplans kommen wir unserer Verpflichtung für einen ambitionierten, durchdachten sowie sozial- und wirtschaftspolitisch verantwortungsvollen Klimaschutz nach“, betont Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg. „Mit der Maßgabe, bis zum Jahr 2045 Netto-CO2-Neutralität zu erreichen und die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren, setzt Hamburg ein klares Ziel und erfüllt seine internationalen Verpflichtungen.
Als SPD wollen wir auf dem Weg zur Klimaneutralität alle Bürger:innen, Unternehmen und Institutionen mitnehmen“, so Kienscherf weiter. „Der Bund ist jetzt in der Pflicht, die für Klimaschutz zugesagten Mittel auch bereitzustellen und so verlässliche Perspektiven in den Ländern zu schaffen. Im Gegensatz zu anderen Akteur:innen führt Hamburg in diesen herausfordernden Zeiten seinen verantwortungsvollen Kurs im Bereich des Klimaschutzes und der Transformation der Wirtschaft fort. Gemäß des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes bleibt festzuhalten, dass Hamburg im Gegensatz zum Bund und anderen Ländern keine Corona-Mittel anderweitig genutzt hat. Rot-Grün kommt mit seinem weiter konkretisierten Maßnahmenpaket auch den Verpflichtungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021 nach. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft bleibt Hamburg bundesweiter Impulsgeber für einen ambitionierten, konkret umsetzbaren und sozial verantwortungsvollen Klimaschutz.“
„Klimaschutzmaßnahmen können nur dann effizient wirken, wenn sie sowohl konkret umsetzbar als auch finanziell machbar sind“, erklärt Alexander Mohrenberg, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg. „Dass mit unserem Gesetz samt Klimaplan diese Gratwanderung gelingen kann, wurde in monatelangen Anhörungen von den Expert:innen aus Wissenschaft, Industrie und Handwerk bestätigt. Mit unserem Begleitantrag stoßen wir heute allerdings noch zusätzliche flankierende Maßnahmen für Solarenergie, emissionsfreie Fahrzeugflotten und bezahlbare Wärmeversorgung an. Im Bereich der Photovoltaik ist im Gesetz schon jetzt eine Solardachpflicht für Neubauten sowie bei Dachsanierungen vorgesehen. Hier hat die Stadt mit ihren vielen Bestandsgebäuden eine wichtige Vorbildfunktion. Deshalb wollen wir die Impulse aus den Sachverständigenanhörungen aufgreifen und den Entwurf des Senats mit einer gesetzlichen Solarpflicht für alle geeigneten öffentlichen Gebäude ergänzen. Dafür stellen wir auch 2,5 Millionen Euro für Photovoltaik-Projekte auf Gebäuden von Schulbau Hamburg, Gebäudemanagement Hamburg und der Sprinkenhof GmbH bereit.
Außerdem sollen die vielen Projekte und Programme für private und öffentliche Dächer in einer gemeinsamen Hamburger Solarstrategie gebündelt und so Förderungen und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden“, fährt Mohrenberg fort. „Bei den Fahrzeugflotten in Hamburg soll einerseits die Anschaffung CO2-freier Fahrzeuge im Fuhrpark von Behörden und öffentlichen Unternehmen gesetzlich und praxistauglich verankert werden. Andererseits sollen für das Hamburger Taxigewerbe längere Übergangsfristen zu CO2-freien Fahrzeugmodellen bei Großraumtaxen gelten. So sind diese Klimamaßnahmen für die Branche besser leistbar. Zudem bleibt eine transparente kommunale Wärmeplanung Grundvoraussetzung für das Gelingen des Klimaschutzes im Gebäudebereich: Allen Bürger:innen in jedem Stadtteil muss klar aufgezeigt werden, wie ihre künftige Wärme- und Stromversorgung nachhaltig und bezahlbar gesichert werden kann. Dabei schreiben wir den Eigentümer:innen und Wohnungsbauunternehmen keine Technologien vor: Innovative Lösungsideen zur CO2-Reduktion werden wir mit einer speziellen Innovationsklausel genehmigen.“