Um angemessen auf Hilfegesuche aus der Ukraine sowie dem türkisch-syrischen Erdbebengebiet reagieren zu können, hat die rot-grüne Regierungskoalition mit einem gemeinsamen Antrag in der gestrigen Bürgerschaftssitzung Änderungen am Haushaltsbeschluss für die Jahre 2023/2024 vorgenommen. Diese ermöglichen, dass in den Jahren 2023 und 2024 ausgemusterte Hilfsgüter im Wert von bis zu 10 Millionen Euro neben der Ukraine auch an die Türkei abgegeben und zudem neue Hilfsgüter angeschafft und versandt werden können.
„Im Februar 2022 hat Russland einen grausamen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen. Im Februar dieses Jahres hat ein schreckliches Erdbeben Tausende von Menschen im türkisch-syrischen Grenzgebiet erschüttert“, beschreibt Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg, die Lage. „Diese Katastrophen zeigen, wie schnell sich für die Betroffenen von einem Tag auf den anderen alles ändern kann. Nichts ist mehr, wie es einmal war. Für uns ist klar, dass wir diesen Menschen helfen müssen, denn sie erleben einen Ausnahmezustand, befinden sich möglicherweise auf der Flucht, haben geliebte Menschen verloren oder ihre Häuser wurden zerstört. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Haushaltsbeschluss für 2023/24 angepasst wird und wir die Krisengebiete vor Ort angemessen unterstützen können. Dazu zählen neben Lebensmitteln, Zelten und Decken auch Artikel zur medizinischen Versorgung, Rettungs- und Transportfahrzeuge und Material zur Entschärfung von Blindgängern und Sprengfallen. Zugleich ist es wichtig, dass wir die Möglichkeit erhalten, neue Hilfsgüter anzuschaffen. Nur so können wir die Finanzierung von Neu- oder Ersatzfahrzeugen gewährleisten und zielgerichtet helfen.“
Der Haushaltsbeschluss für 2023/2024 sah ursprünglich vor, dass ausgemusterte Vermögensgegenstände bis zu einem Gesamtwert von 500.000 Euro im Doppelhaushalt Partnerstädten, Entwicklungsprojekten oder bei Vorliegen entsprechender Hilfeersuchen an staatliche Institutionen und sonstige Organisationen im Ausland unentgeltlich überlassen werden können. Aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine wurde diese Summe bereits im Dezember 2022 auf 10 Millionen Euro für Hilfeersuchen aus der Ukraine erhöht (Drucksache 22/10406).