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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sicherstellen

Donnerstag, 01.08.2019

Seit dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit Anwendung. Die Verordnung umfasst neue umfangreiche Pflichten für datenverarbeitende Stellen und ebenso umfangreiche Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Dadurch soll die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet werden. Garanten für die Einhaltung der Pflichten und Durchsetzung der Rechte sind die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Ihnen wurden durch den europäischen Verordnungsgeber mit der DSGVO weitreichende Befugnisse eingeräumt, aber auch zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen. Zu den neuen Aufgaben, zu denen es in der Vergangenheit keine Vorbilder gibt, gehören beispielsweise die internationale Zusammenarbeit im Rahmen eines europäischen Kohärenzverfahrens, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Registrierung von Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten datenverarbeitender Stellen oder auch die Aufklärung der Öffentlichkeit mit einem Hauptaugenmerk auf spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche.

Der Hamburgische Senat, der gemäß DSGVO für eine angemessene Ausstattung der Datenschutzaufsichtsbehörde verantwortlich ist, hat die Aufsichtsbehörde aufgrund des zu erwartenden Mehraufwands im Doppelhaushalt 2019/2020 bereits personell mit fünf zusätzlichen Stellen verstärkt.

Im „27. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2018 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ (Drs. 21/16326) wird nachvollzogen, dass die Arbeitsbelastung des HmbBfDI wegen der DSGVO zugenommen hat. Auch in einer Antwort des HmbBfDI auf eine Anfrage von SPD und GRÜNEN gemäß Art. 60a Abs. 4 der Hamburgischen Verfassung vom 14. März 2019 sowie in der Antwort auf eine weitere Nachfrage vom 16. April 2019 wurde der gestiegene Arbeitsaufwand bestätigt. So erreichten den HmbBfDI im Jahr 2018 insgesamt 3.667 schriftliche Eingänge (Beschwerden, Anfragen und ähnliches), davon 2.588 ab dem 25. Mai 2018 bis 31. Dezember 2018. Außerdem wurden 207 Datenschutzverletzungen nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemeldet, die alle nach dem 25.05.2018 erfolgten. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2019 erreichten den HmbBfDI bereits 715 schriftliche Eingänge und 87 Meldungen nach Art. 33 DSGVO. Im Vergleich dazu erreichten dem HmbBfDI im Jahr 2017 auf schriftlichem Weg insgesamt 1.710 datenschutz- und informationsfreiheitsrechtliche Eingänge (Beschwerden, Anfragen u. ä.) und 14 Meldungen von Datenschutzverletzungen nach dem damaligen § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt). Zusätzlich nehmen der HmbBfDI und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge nationaler und europaweiter Abstimmungsmaßnahmen auch an zahlreichen Arbeitskreisen, Datenschutzkonferenzen und working groups teil. Insgesamt gestaltet sich die Arbeit der Hamburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde also umfangreicher als vor dem 25. Mai 2018.

 

Bürgerinnen und Bürger machen zunehmend von ihren Rechten Gebrauch und wenden sich mit ihren Anliegen an den HmbBfDI. Die Nachfrage nach datenschutzrechtlicher Beratung steigt ebenso wie die Zahl der datenschutzrechtlichen Beschwerden. Diese Entwicklung ist zu begrüßen. Ein wirksamer Datenschutz setzt dann aber voraus, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zügig bearbeitet werden. Ebenso muss der HmBfDI auch in der Lage sein, den ihm obliegenden rechtlichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

Fest steht, dass der HmbBfDI im Zuge der Umsetzung der DSGVO mit zahlreichen zusätzlichen, fachlich spezialisierten Aufgabenfeldern und Pflichten betraut ist, für die er entsprechend professionell ausgebildetes Personal bedarf (z. B. Juristinnen und Juristen, technisches Fachpersonal). Nach der DSGVO ist der Senat verantwortlich für eine angemessene personelle, räumliche und technische Ausstattung der oder des HmbBfDI. Es ist also dafür Sorge zu tragen, dass ein nachweislicher Stellenmehrbedarf in angemessener Weise gedeckt wird. Die im Petitum unter 1. vorgesehene kurzfristige Stellenverstärkung erfolgt in Abstimmung und mit dem Einverständnis des HmbBfDI.

Zusätzlich erscheint es angemessen, die gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die einem guten und verlässlichen Datenschutz zukommt, auch besoldungsrechtlich angemessen abzubilden. Deswegen soll im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 eine sachgerechte Aufwertung der besoldungsrechtlichen Stellung der oder des HmbBfDI von der derzeitigen Besoldungsgruppe B4 nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz in eine höhere Besoldungsgruppe überprüft werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine kurzfristige Verstärkung der Ermächtigungen des Einzelplans 1.04 im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten zu gewährleisten und der Bürgerschaft über die Auswirkungen der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 zu berichten sowie in diesem Zusammenhang auch die Verstetigung der zwei geschaffenen Stellen zu prüfen,

2. eine sachgerechte Aufwertung der besoldungsrechtlichen Stellung des bzw. der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Rahmen der Beratungen des Haushalts- und Stellenplans 2021/22 zu prüfen und über das Ergebnis im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021/22 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Carola Timm
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion