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Eine starke Justiz für eine sichere Stadt

Der freiheitliche Rechtsstaat ist Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens. Deshalb setzen wir uns für eine starke und leistungsfähige Justiz ein. Der Datenschutz ist eine europaweite Aufgabe, die wir in Hamburg transparent und konsequent umsetzen. Auch der Verbraucher:innenschutz, der Tierschutz und die Arbeit der Bezirke gehören zu den wichtigen Themenfelder unseres Arbeitskreises, in denen wir in den letzten Jahren viel bewegen konnten.


Justiz

Wir haben in den vergangenen Jahren die Personal- und Ausbildungsoffensive in der Justiz konsequent vorangetrieben und mehr als 250 neue Stellen an den ordentlichen Gerichten, am Verwaltungsgericht, am Sozialgericht und bei der Staatsanwaltschaft geschaffen (Drs. 21/15375,21/18180). Zur Aufarbeitung der komplizierten Encrochat-Verfahren haben wir die Einstellung zusätzlichen Personals auf den Weg gebracht (Drs. 22/4381). Zudem setzen wir uns für die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat und somit für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Justiz durch den Bund ein (Drs. 22/4382).

Bei der Staatsanwaltschaft haben wir durch entsprechende Stellen dafür gesorgt, dass Terrorismus- und Wirtschaftsstraftaten sowie Einbruchskriminalität effizienter verfolgt werden. Insbesondere kann unrechtmäßig erlangtes Vermögen nun besser abgeschöpft werden (Drs. 21/15374). Auch wurden die Kapazitäten zur Verfolgung von Beziehungsgewalt ausgebaut (Drs. 21/15377). Die Zeugenbetreuungsstelle am Landgericht haben wir personell gestärkt (Drs. 21/18590).

Den sicheren Zugang zu Justizgebäuden verbessern wir durch Baumaßnahmen und Zugangskontrollen. Die Digitalisierung der Justiz treiben wir weiter voran (Drs. 21/1559). Die Umsetzung der elektronischen Akte ist auf einem guten Weg. Hamburg liegt hier bundesweit ganz vorne. Für Richter:innen haben wir eine allgemeine Fortbildungspflicht eingeführt (Drs. 21/16001).

Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Deswegen haben wir Anfang 2019 das bundesweit einzigartige Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz auf den Weg gebracht. Um einen fortschrittlichen auf Resozialisierung fokussierten Strafvollzug sicherzustellen, haben wir uns darauf verständigt, am Standort Billwerder eine moderne Jugendanstalt zu errichten und den stark sanierungsbedürftigen entlegenen Vollzugsstandort in Hahnöfersand aufzugeben. Die Jugendanstalt soll im Jahr 2026 fertiggestellt sein. Basis dafür ist der interfraktionell beschlossene Justizvollzugsfrieden (Drs. 21/12547). Wir haben zudem dafür gesorgt, dass zukünftig mehr Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden können (Drs. 21/16525).

Die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendar:innen wurde unter Beibehaltung der regelmäßigen Anpassung um circa zehn Prozent erhöht, damit die Juristenausbildung in Hamburg nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt (Drs. 21/18918). Außerdem sorgen wir dafür, dass zukünftig Klausuren im ersten und zweiten Staatsexamen am Computer geschrieben werden können (Drs. 21/14523) und dafür auch die benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (Drs. 22/4383).

In der Corona-Pandemie haben wir mit mehreren Anträgen seit Beginn der Pandemie bewirkt, dass auf Härten im Studium und im Referendariat beispielsweise mit Verlängerungen der Anmeldefrist zum Freiversuch oder mit einer Verbesserung der Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten reagiert wird (Drs. 22/380, 22/3199, 22/3545, 22/4796).

Datenschutz

Seit Mai 2018 haben wir das hamburgische Datenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst und gleichermaßen sichergestellt, dass der Datenschutzbeauftragte auskömmlich mit Personal ausgestattet ist (Drs. 21/17929). Zudem haben wir die Einführung eines elektronischen Systems zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Datenschutzbeauftragten auf den Weg gebracht (Drs. 22/4380) und werden zukünftig die Personalbedarfsmessung nach objektiveren Kriterien sicherstellen (Drs. 22/4426).

Das Transparenzgesetz haben wir auf der Basis einer umfassenden Evaluation weiterentwickelt und die mittelbare Staatsverwaltung, etwa die Hochschulen und die Kammern, zu mehr Transparenz verpflichtet (Drs. 21/16183, 21/19423, 21/19424). Zukünftig finden sich auch alle hamburgischen Verwaltungsvorschriften im Netz unter transparenz.hamburg.de.

Verbraucher:innenschutz

Verbraucher:innenschutz setzt Transparenz und verlässliche Informationen voraus. Beispielsweise haben wir mit einem Hygieneleitfaden dazu beigetragen, dass kundeneigene Mehrwegbehälter beim Lebensmitteleinkauf besser genutzt werden können, indem transparent dargestellt ist, welche hygienischen Standards dabei gelten sollten (Drs. 21/18046). Zudem haben wir eine Bundesratsinitiative angestoßen, mit der Verbraucher:innen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen geschützt werden sollen (Drs. 21/18154). Um Verbraucher:innenrechte beim Warenkauf zu stärken, haben wir eine weitere Bundesratsinitiative eingefordert – unter anderem mit dem Ziel, den Haftungszeitraum für Verkäufer:innen bei mangelhafter Ware auszuweiten und dabei den Spielraum, den geltendes EU-Recht vorgibt, zu Gunsten von Verbraucher:innen auszureizen (Drs. 22/3234). Wir haben weiterhin sichergestellt, dass Schulabgänger:innen zukünftig analog und digital noch besser über ihre Rechte als Verbraucher:innen informiert werden (Drs. 22/4262) und dass die jährliche Erstellung des Verbraucherschutzpegels finanziell abgesichert ist (Drs. 22/4427). Mit einem Antrag zu Repair Cafés, die es in Hamburg inzwischen in vielen Bezirken gibt, fordern wir ein, den Bekanntheitsgrad dieser Angebote zu steigern. So sollen mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, defekte Geräte und Gegenstände nachhaltig, günstig und ressourcenschonend zu reparieren (Drs. 22/5484).

Tierschutz

Die Stärkung einer möglichst tierversuchsfreien Forschung ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. So haben wir den Hamburger Forschungspreis für Alternativen zum Tierversuch finanziell aufgestockt (Drs. 21/15388) und uns dafür eingesetzt, dass Studium, Forschung und Lehre möglichst tierversuchsfrei stattfinden. Dafür haben wir auch das Hamburgische Hochschulgesetz angepasst (Drs. 21/16982). Zudem haben wir die Vorkommnisse rund um die Firma LPT parlamentarisch aufgearbeitet und in diesem Zusammenhang unter anderem auch eine Bundesratsinitiative eingefordert, mit der das deutsche Tierschutzrecht endlich an die geltenden europäischen Vorgaben angepasst wird (Drs. 21/19058).

Wir haben mit einem Antrag eingefordert, den Online-Tierhandel rechtlich zu regeln und dabei dafür zu sorgen, dass unter anderem der anonyme Verkauf von Tieren im Internet unterbunden wird (Drs. 21/18609). Um auf die Probleme zu reagieren, die der Haustier-Boom in Coronazeiten mit sich bringt, haben wir dafür Sorge getragen, dass in einem ersten Schritt die momentane Situation in den Tierheimen und gemeinnützigen Tierschutzvereinen aufgearbeitet wird, um passgenaue Hilfestellung geben zu können (Drs. 22/4096). Zudem haben wir angestoßen, dass impulsive Tierkäufe auf dem Fischmarkt künftig nicht mehr möglich sein sollen (Drs.22/4031). Außerdem soll der Erlass einer Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzgesetz für das gesamte Hamburgische Stadtgebiet überprüft werden, um freilebende Katzen besser vor Schmerz, Leid und Schäden schützen zu können (Drs. 22/5447).


Verfassung und Bezirke

Neben einer Steigerung der Wahlbeteiligung sowie des politischen Interesses in der Gesellschaft ist uns der Abbau von Barrieren bei der politischen Teilhabe ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört auch eine eingehende Analyse vergangener Wahlen und die Vorbereitung künftiger Wahlen im Rahmen unserer Arbeit im Ausschuss für Verfassung und Bezirke.

Verfassung

Um das Wahlrecht anschaulicher zu gestalten, haben wir uns für eine Wahlhilfebroschüre in leichter Sprache anlässlich zukünftiger Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen eingesetzt (Drs. 21/15998). Die Umsetzung der interfraktionellen zentralen Wahldienststelle zur Bürgerschaftswahl 2020 wurde von uns eng begleitet. Um insbesondere Erst- und Jungwähler:innen zu erreichen, haben wir mit interfraktionellen Initiativen die notwendigen Mittel für Wahlmotivations- und Informationskampagnen für die Bezirks-, Europa- und Bürgerschaftswahlen im Hamburger Haushalt bereitgestellt (Drs. 21/15422, 21/16213).

Zudem haben wir uns für ein Wahlrecht mit 16 auch auf Bundes- sowie europäischer Ebene stark gemacht (Drs. 22/1291) und mit einem Antrag die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende bewirkt (Drs. 22/3236). Um die Teilhabemöglichkeiten an direkter Demokratie zu erleichtern, haben wir mit einer interfraktionellen Initiative die zukünftige Möglichkeit einer Online-Volkspetition auf den Weg gebracht (Drs. 21/16981). 

Um den besonderen Mehrheitsverhältnissen nach der Bürgerschaftswahl 2020 Rechnung zu tragen, haben wir die parlamentarischen Minderheitsrechte in der 22. Wahlperiode gestärkt (Drs. 22/476). Entsprechend dem Koalitionsvertrag wurde das Transparenzgesetz auch in der Verfassung abgesichert (Drs. 22/505), nachdem bereits Ende der 21. Wahlperiode der Umweltschutz als Staatszielbestimmung aufgenommen wurde (Drs. 21/19200).

Anlässlich der Corona-Pandemie haben wir auf Bürgerschafts- sowie Bezirksebene die Möglichkeit digitaler Sitzungen geschaffen (Drs. 22/124) sowie durch Ausnahmebestimmungen auch die pandemischen Folgen für den Bereich der direkten Demokratie angemessen berücksichtigt (Drs.22/162, 22/4251). Hinsichtlich der zahlreichen notwendigen Corona-Verordnungen haben wir eine enge parlamentarische Kontrolle sichergestellt und uns in zahlreichen Sondersitzungen des Verfassungsausschusses mit den pandemiebedingten Maßnahmen des Senats befasst.

Wir halten die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in Parlamenten für wichtig. Mit einem Antrag haben wir diese Erwartung auch gegenüber den anderen Parteien deutlich zum Ausdruck und zugleich einen Diskussionsprozess über ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht, den wir in der 22. Wahlperiode auch mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung fortsetzen. Ebenso werden wir in der 22. Wahlperiode den bereits Ende der 21. Wahlperiode angestoßenen Diskussionsprozess rund um die bessere Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Wahlkreisarbeit weiterführen und die in diesem Zusammenhang zunächst probeweise eingeführten veränderten Zeiten der Ausschüsse evaluieren.

Bezirke

Starke und handlungsfähige Bezirke und Bezirksversammlungen sind uns ein wichtiges Anliegen. Mit Anträgen zum Doppelhaushalt 2019/2020 haben wir die Arbeit der Bürgerhäuser (Drs. 21/15373) und die Möglichkeiten politischer Teilhabe in den Bezirken und Bezirksversammlungen gestärkt. Darüber hinaus haben wir mit einem Antrag zur vorläufigen Haushaltsführung für finanzielle Sicherheit in den Bezirken gesorgt (Drs. 22/2585).

Unser 11-Punkte-Plan zur Angebotsoffensive in den Hamburger Kundenzentren ist erfolgreich und wird von den Hamburger:innen positiv bewertet, wie sich aus einer vom Senat im Frühjahr 2019 durchgeführten und von uns mit einem Antrag (Drs. 21/16021) begleiteten Kundenbefragung in den 19 Hamburger Kundenzentren ergeben hat. Mit dem Antrag „Gute Kundenzentren für alle“ (Drs. 22/5773) sorgen wir jetzt dafür, dass dieser gute Service dauerhaft gesichert und auch auf die Ausländerdienststellen ausgeweitet wird.

Ein besonders wichtiges Anliegen war und ist es in Zeiten von Corona, dass die Bezirksversammlungen auch unter pandemischen Bedingungen arbeitsfähig sind. Wir haben dafür gesorgt, dass die Ausschüsse und die Bezirksversammlungen online oder in Präsenz unter Berücksichtigung der geltenden Hygienebedingungen tagen können und die entsprechenden finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt (Drs. 22/2838, 22/2418). Auch wurden mit dem Antrag pandemietaugliche Beteiligungsformate ermöglicht und erweitert.