Eine starke Justiz für eine sichere Stadt
Der freiheitliche Rechtsstaat ist Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens. Deshalb setzen wir uns für eine starke und leistungsfähige Justiz ein. Der Datenschutz ist eine europaweite Aufgabe, die wir in Hamburg transparent und konsequent umsetzen. Auch der Verbraucher:innenschutz, der Tierschutz und die Arbeit der Bezirke gehören zu den wichtigen Themenfelder unseres Arbeitskreises, in denen wir in den letzten Jahren viel bewegen konnten.
Justiz
Wir haben in den vergangenen Jahren die Personal- und Ausbildungsoffensive in der Justiz konsequent vorangetrieben und mehr als 250 neue Stellen an den ordentlichen Gerichten, am Verwaltungsgericht, am Sozialgericht und bei der Staatsanwaltschaft geschaffen (Drs. 21/15375,21/18180). Zur Aufarbeitung der komplizierten Encrochat-Verfahren haben wir die Einstellung zusätzlichen Personals auf den Weg gebracht (Drs. 22/4381). Zudem setzen wir uns für die Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat und somit für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Justiz durch den Bund ein (Drs. 22/4382).
Bei der Staatsanwaltschaft haben wir durch entsprechende Stellen dafür gesorgt, dass Terrorismus- und Wirtschaftsstraftaten sowie Einbruchskriminalität effizienter verfolgt werden. Insbesondere kann unrechtmäßig erlangtes Vermögen nun besser abgeschöpft werden (Drs. 21/15374). Auch wurden die Kapazitäten zur Verfolgung von Beziehungsgewalt ausgebaut (Drs. 21/15377). Die Zeugenbetreuungsstelle am Landgericht haben wir personell gestärkt (Drs. 21/18590).
Den sicheren Zugang zu Justizgebäuden verbessern wir durch Baumaßnahmen und Zugangskontrollen. Die Digitalisierung der Justiz treiben wir weiter voran (Drs. 21/1559). Die Umsetzung der elektronischen Akte ist auf einem guten Weg. Hamburg liegt hier bundesweit ganz vorne. Für Richter:innen haben wir eine allgemeine Fortbildungspflicht eingeführt (Drs. 21/16001).
Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Deswegen haben wir Anfang 2019 das bundesweit einzigartige Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz auf den Weg gebracht. Um einen fortschrittlichen auf Resozialisierung fokussierten Strafvollzug sicherzustellen, haben wir uns darauf verständigt, am Standort Billwerder eine moderne Jugendanstalt zu errichten und den stark sanierungsbedürftigen entlegenen Vollzugsstandort in Hahnöfersand aufzugeben. Die Jugendanstalt soll im Jahr 2026 fertiggestellt sein. Basis dafür ist der interfraktionell beschlossene Justizvollzugsfrieden (Drs. 21/12547). Wir haben zudem dafür gesorgt, dass zukünftig mehr Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden können (Drs. 21/16525).
Die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendar:innen wurde unter Beibehaltung der regelmäßigen Anpassung um circa zehn Prozent erhöht, damit die Juristenausbildung in Hamburg nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt (Drs. 21/18918). Außerdem sorgen wir dafür, dass zukünftig Klausuren im ersten und zweiten Staatsexamen am Computer geschrieben werden können (Drs. 21/14523) und dafür auch die benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (Drs. 22/4383).
In der Corona-Pandemie haben wir mit mehreren Anträgen seit Beginn der Pandemie bewirkt, dass auf Härten im Studium und im Referendariat beispielsweise mit Verlängerungen der Anmeldefrist zum Freiversuch oder mit einer Verbesserung der Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten reagiert wird (Drs. 22/380, 22/3199, 22/3545, 22/4796).
Datenschutz
Seit Mai 2018 haben wir das hamburgische Datenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst und gleichermaßen sichergestellt, dass der Datenschutzbeauftragte auskömmlich mit Personal ausgestattet ist (Drs. 21/17929). Zudem haben wir die Einführung eines elektronischen Systems zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Datenschutzbeauftragten auf den Weg gebracht (Drs. 22/4380) und werden zukünftig die Personalbedarfsmessung nach objektiveren Kriterien sicherstellen (Drs. 22/4426).
Das Transparenzgesetz haben wir auf der Basis einer umfassenden Evaluation weiterentwickelt und die mittelbare Staatsverwaltung, etwa die Hochschulen und die Kammern, zu mehr Transparenz verpflichtet (Drs. 21/16183, 21/19423, 21/19424). Zukünftig finden sich auch alle hamburgischen Verwaltungsvorschriften im Netz unter transparenz.hamburg.de.
Wir haben den Grundstein für ein Lobbyregister gelegt, das die Arbeit von Senat und Bürgerschaft noch transparenter macht und das Vertrauen in die Demokratie mit einem legislativen und exekutiven Fußabdruck festigt.
Den Verbraucherschutz und den Datenschutz stärken wir, indem wir die Digitalisierung der Verbraucherschutzzentrale und der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten vorantreiben (Drs. 22/10292).
Verbraucher:innenschutz
Verbraucher:innenschutz setzt Transparenz und verlässliche Informationen voraus. Beispielsweise haben wir mit einem Hygieneleitfaden dazu beigetragen, dass kundeneigene Mehrwegbehälter beim Lebensmitteleinkauf besser genutzt werden können, indem transparent dargestellt ist, welche hygienischen Standards dabei gelten sollten (Drs. 21/18046). Zudem haben wir eine Bundesratsinitiative angestoßen, mit der Verbraucher:innen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkassounternehmen geschützt werden sollen (Drs. 21/18154). Um Verbraucher:innenrechte beim Warenkauf zu stärken, haben wir eine weitere Bundesratsinitiative eingefordert – unter anderem mit dem Ziel, den Haftungszeitraum für Verkäufer:innen bei mangelhafter Ware auszuweiten und dabei den Spielraum, den geltendes EU-Recht vorgibt, zu Gunsten von Verbraucher:innen auszureizen (Drs. 22/3234). Wir haben weiterhin sichergestellt, dass Schulabgänger:innen zukünftig analog und digital noch besser über ihre Rechte als Verbraucher:innen informiert werden (Drs. 22/4262) und dass die jährliche Erstellung des Verbraucherschutzpegels finanziell abgesichert ist (Drs. 22/4427). Mit einem Antrag zu Repair Cafés, die es in Hamburg inzwischen in vielen Bezirken gibt, fordern wir ein, den Bekanntheitsgrad dieser Angebote zu steigern. So sollen mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, defekte Geräte und Gegenstände nachhaltig, günstig und ressourcenschonend zu reparieren (Drs. 22/5484).
Wir haben uns für die finanzielle Stärkung des Verbraucherschutzes in den Quartieren und den Ausbau des digitalen Angebots der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. eingesetzt, wie z.B. Onlineberatungen, Webseminare und Videosprechstunden. Hierfür wurden pro Jahr 200.000,00 Euro bereitgestellt. (Drs. 22/10292).
Auf Hamburger Ebene haben wir die Durchführung von Fachgesprächen mit Akteur:innen des Gesundheitswesens zur Sicherung der Arzneimittelversorgung durchgesetzt, um Möglichkeiten auszuloten, die zur Entlastung der Apotheken beitragen und bei sich abzeichnenden Medikamentenengpässen der Verknappung entgegenwirken. (Drs. 22/13279).
Um Künstliche Intelligenz (KI) bestmöglich nutzen zu können, setzen wir uns für verbindliche Regeln beim Gebrauch von KI-Systemen in der Hamburger Verwaltung ein. Hierfür fordern wir ein transparentes Algorithmen-Register, das detailliert Auskunft darüber gibt, wo und wie KI in der Verwaltung eingesetzt wird. (Drs. 22/14821).
Tierschutz
Die Stärkung einer möglichst tierversuchsfreien Forschung ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. So haben wir den Hamburger Forschungspreis für Alternativen zum Tierversuch finanziell aufgestockt (Drs. 21/15388) und uns dafür eingesetzt, dass Studium, Forschung und Lehre möglichst tierversuchsfrei stattfinden. Dafür haben wir auch das Hamburgische Hochschulgesetz angepasst (Drs. 21/16982). Aufgrund unserer Initiative haben die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz(BJV) und die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) auch in 2024 50.000 Euro für einen Förderpreis ausgelobt.
Wir haben mit einem Antrag eingefordert, den Online-Tierhandel rechtlich zu regeln und dabei dafür zu sorgen, dass unter anderem der anonyme Verkauf von Tieren im Internet unterbunden wird (Drs. 21/18609). Zudem haben wir uns für eine Förderung der Verschärfung bundesgesetzlicher Regelungen gegen illegalen Welpenhandel und anonymen Tierhandel eingesetzt (Drs. 22/9722).
Um auf die Probleme zu reagieren, die der Haustier-Boom in Coronazeiten mit sich bringt, haben wir dafür Sorge getragen, dass in einem ersten Schritt die momentane Situation in den Tierheimen und gemeinnützigen Tierschutzvereinen aufgearbeitet wird, um passgenaue Hilfestellung geben zu können (Drs. 22/4096). Wir haben dafür gesorgt, dass das Tierheim Steilshoop ein neues Zuhause bekommt (Drs. 22/6621) und uns für den Fortbestand der Hamburger Tiertafel an einem neuen Standort eingesetzt, um in Not geratenen Menschen bei der Verpflegung ihrer Haustiere zu unterstützen (Drs. 22/15530).
Zudem haben wir angestoßen, dass impulsive Tierkäufe auf dem Fischmarkt künftig nicht mehr möglich sein sollen (Drs.22/4031). Außerdem soll der Erlass einer Katzenschutzverordnung nach dem Tierschutzgesetz für das gesamte Hamburgische Stadtgebiet überprüft werden, um freilebende Katzen besser vor Schmerz, Leid und Schäden schützen zu können (Drs. 22/5447).
Durch die Einrichtung von neuen Taubenschlägen am Hauptbahnhof und in Altona sorgen wir für mehr Sauberkeit, besseren Tierschutz und können, da wo es nötig ist, die Zahl der Tauben artgerecht reduzieren (Drs. 22/14616).
Verfassung und Bezirke
Neben einer Steigerung der Wahlbeteiligung sowie des politischen Interesses in der Gesellschaft ist uns der Abbau von Barrieren bei der politischen Teilhabe ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört auch eine eingehende Analyse vergangener Wahlen und die Vorbereitung künftiger Wahlen im Rahmen unserer Arbeit im Ausschuss für Verfassung und Bezirke.
Verfassung
Um das Wahlrecht anschaulicher zu gestalten, haben wir uns für eine Wahlhilfebroschüre in leichter Sprache anlässlich zukünftiger Bezirksversammlungs- und Bürgerschaftswahlen eingesetzt (Drs. 21/15998). Die Umsetzung der interfraktionellen zentralen Wahldienststelle zur Bürgerschaftswahl 2020 wurde von uns eng begleitet und aufgrund der positiven Ergebnisse auch für die Bürgerschaftswahl 2025 umgesetzt (Drs. 22/14803). Um insbesondere Erst- und Jungwähler:innen zu erreichen, haben wir mit interfraktionellen Initiativen die notwendigen Mittel für Wahlmotivations- und Informationskampagnen für die Bezirks-, Europa- und Bürgerschaftswahlen im Hamburger Haushalt bereitgestellt (Drs. 21/15422, 21/16213).
Zudem haben wir uns für ein Wahlrecht mit 16 auch auf Bundes- sowie europäischer Ebene stark gemacht (Drs. 22/1291) und mit einem Antrag die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende bewirkt (Drs. 22/3236). Um den besonderen Mehrheitsverhältnissen nach der Bürgerschaftswahl 2020 Rechnung zu tragen, haben wir die parlamentarischen Minderheitsrechte in der 22. Wahlperiode gestärkt (Drs. 22/476). Entsprechend dem Koalitionsvertrag wurde das Transparenzgesetz auch in der Verfassung abgesichert (Drs. 22/505), nachdem bereits Ende der 21. Wahlperiode der Umweltschutz als Staatszielbestimmung aufgenommen wurde (Drs. 21/19200).
Anlässlich der Corona-Pandemie haben wir auf Bürgerschafts- sowie Bezirksebene die Möglichkeit digitaler Sitzungen geschaffen (Drs. 22/124) sowie durch Ausnahmebestimmungen auch die pandemischen Folgen für den Bereich der direkten Demokratie angemessen berücksichtigt (Drs.22/162, 22/4251). Hinsichtlich der zahlreichen notwendigen Corona-Verordnungen haben wir eine enge parlamentarische Kontrolle sichergestellt und uns in zahlreichen Sondersitzungen des Verfassungsausschusses mit den pandemiebedingten Maßnahmen des Senats befasst.
Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, das als Voraussetzung für die Ausübung und den Zugang zu Grundrechten und für ein menschenwürdiges Leben angesehen werden muss. Aus diesem Grund haben wir im Zuge der Einigung mit der Volksinitiative „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten! Keine Profite mit Boden & Miete!“ eine umfangreiche Expert:innenanhörung zur Aufnahme einer Staatszielbestimmung zum Wohnraum durchgeführt (Ausschussprotokoll 22/64). Ergebnis war die Aufnahme des Artikels 73a in unsere Verfassung. Hiernach ist die Förderung und Unterstützung der Schaffung, Erhaltung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ein neues Staatsziel der Freien und Hansestadt Hamburg (Drs. 22/9844).
Die Präambel unserer Landesverfassung steht für unser hanseatisches Selbstverständnis und bietet eine wichtige Grundlage für staatliches Handeln in der Stadt. Im Gegensatz zu anderen Landesverfassungen und zum Grundgesetz beinhaltet die Hamburgische Verfassung keinen Grundrechtekatalog. Der Präambel der hamburgischen Landesverfassung kommt daher eine besondere Bedeutung zu: In ihr können grundlegende Werte verankert werden, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind. In einer Zeit der immer stärkeren Polarisierung der Gesellschaft ist ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Präambel geboten. In einer ausführlichen Expert:innenanhörung (Ausschussprotokoll 22/35) wurde über den Wortlaut der Präambel beraten. Mit einem interfraktionellen Vorhaben der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU wurde abschließend folgender neuer Absatz in die Präambel der Hamburgischen Landesverfassung aufgenommen: „Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen“. Unsere Stadtgesellschaft lebt vom freiwilligen Engagement und Ehrenamt, weshalb dies in der Präambel genannt und gewürdigt wird. Mit der ausdrücklichen Nennung der Rechte von Kindern in der Präambel wollen wir die gesellschaftliche Weiterentwicklung in Bezug auf die Rolle und die Rechte von Kindern würdigen (Drs. 22/10946).
Bezirke
Starke und handlungsfähige Bezirke und Bezirksversammlungen sind uns ein wichtiges Anliegen. Mit Anträgen zum Doppelhaushalt 2025/2026 haben wir die Arbeit der Bürgerhäuser (Drs. 22/17212) und die Möglichkeiten politischer Teilhabe in den Bezirken und Bezirksversammlungen gestärkt. Insbesondere Kinder und Jugendliche wollen frühzeitig an demokratischen Prozessen beteiligt werden. Im Rahmen von Pilotprojekten in Wandsbek und Altona unterstützen wir mit unseren Anträgen zum Doppelhaushalt 2025/2026 die Jugendbeteiligung mit einer halben Million Euro. So schaffen wir neue, innovative Mitbestimmungsstrukturen, die junge Menschen einbinden und ihnen eine Stimme geben. Diese Investition ist ein bedeutender Schritt, um die Identifikation der jungen Generation mit unserer Demokratie zu stärken und unsere Stadt gemeinsam weiterzuentwickeln
Die Bezirksämter haben durch die Bewältigung der Pandemie, den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der daraus folgenden Energieknappheit in Kombination mit dem Fachkräftemangel mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier haben wir ein starkes Signal für weiterhin personell gut aufgestellte, finanziell gut ausgestattete Bezirksämter gesetzt (Drs. 22/8556). Weiterhin haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Kundenzentren neu strukturiert und stärker digitalisiert werden (Drs. 22/5773). Die Bezirksversammlungen haben wir besonders im Blick. Nach den schweren Corona-Jahren, in denen dort auf beeindruckende Weise die politische Arbeit fortgesetzt wurde, ist wieder ein reguläres Arbeiten möglich geworden. Damit die Mitglieder weiter von den inzwischen etablierten Tagungsmöglichkeiten in den bezirklichen Gremien profitieren können, haben wir das Bezirksverwaltungsgesetz geändert (Drs. 22/8114) und digitales Tagen dauerhaft ermöglicht. Damit die Fraktionen außerdem die hohe Arbeitsbelastung ihrer Vorsitzenden verringern können, haben wir für dieses Amt eine Doppelspitze im Bezirksverwaltungsgesetz ermöglicht (Drs. 22/7413). Wir haben mit einer IT-Pauschale für zubenannte Bürger:innen, einer Personalgewinnungskampagne für die Bezirksämter und mit der Stärkung der Durchführung der Bürgerbeteiligung für eine Stärkung der bezirklichen Arbeit insgesamt gesorgt.