Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Respekt, verlässlicher Sozialstaat, „Gute Arbeit“, Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Das wesentlichste Element unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist der Sozialstaat. Ihn zu fördern und seine Wirksamkeit zu bewahren, ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen in unserer Stadt gut leben können. Damit dies gelingt, sind wirksame Hilfen, ein starker Arbeitsmarkt und ein hohes Maß an Integration notwendig.
Das Themenfeld Soziales umfasst die Wohnungslosenhilfe, die Hilfen zur Existenzsicherung, Opferschutz, Frauenhäuser, die Politik für Menschen mit Behinderung, die Förderung des freiwilligen Engagements und die Prävention vor Extremismus und allgemeiner Menschenfeindlichkeit. Die Arbeitsmarktpolitik ist durch die Begleitung des Hamburger Arbeitsmarktprogramms und unsere Initiativen zum Thema „Gute Arbeit“ geprägt. Die Integrationspolitik wird immer mehr zu einer Politik, die Teilhabe für alle durch den Abbau von Barrieren und das Offenhalten niedrigschwelliger Zugänge sichern soll.
Arbeitsmarktpolitik
Im Bereich Arbeitsmarktpolitik und „Gute Arbeit“ haben die Regierungsfraktionen die Erarbeitung der Fachkräftestrategie durch den Senat mit verschiedenen Ersuchen begleitet, in denen sie auf die Notwendigkeit der Anstrengungen auf verschiedenen Feldern – wie die Aufwertung von Mangelberufen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Anerkennung von Berufsqualifikationen oder die Förderung fachspezifischer Deutschkenntnisse hinwiesen – die dabei zu beachten sind (siehe: „Fachkräfte für Hamburg sichern – Hamburger Fachkräftestrategie aktualisieren und fortschreiben“, Drs. 22/12703). Zur Begleitung der Umsetzung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes wurde die weitere Stärkung des Hamburger Welcome Centers (HWC) angestoßen (siehe: „Gute Bedingungen für Fachkräfte schaffen – Hamburger Welcome Center (HWC) ausbauen“, Drs. 22/14442).
Zur Fachkräftesicherung gehört auch die Ausschöpfung und Entwicklung des Beschäftigungspotenzials von Hamburger:innen, die bisher beispielsweise durch aufenthaltsrechtliche Regelungen daran gehindert waren. Hier konnten positive Signale vom Bund etwa durch das Chancenaufenthaltsgesetz genutzt werden, um Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gesicherten Aufenthalt zu bringen. Um den Start in Ausbildung und damit in gute Arbeit auch für junge, nicht mehr schulpflichte Geflüchtete zu verbessern, haben die Regierungsfraktionen ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, das auf den guten Erfahrungen mit „AVM–Dual“ basiert (siehe: „Potenziale des Chancen-Aufenthaltsgesetzes optimal nutzen“, Drs. 22/10696 und „Bildungschancen für junge, nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Jungerwachsene verbessern“, Drs. 22/12168).
Schritt für Schritt soll die Einbindung (Inklusion) von Menschen mit Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt unter Nutzung der attraktiven Fördermöglichkeiten vorankommen. Auch dieses Thema haben die Regierungsfraktionen mit einem Antrag bewegt: „Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt fördern – Budget für Arbeit stärken“ (Drs. 22/11036).
Das Hamburg Welcome Center hatten wir bereits zu Beginn der Wahlperiode zu einer umfassenden Anlaufstelle für die Fachkräfte-Einwanderung umgestaltet (Drs. 22/2414). Hier sind auch die Erfahrungen aus W.I.R eingeflossen, wie zum Beispiel die interdisziplinäre Kooperation und Messung auch nicht formaler Kompetenzen. Mit dem neuen Welcome Center ist Hamburg nun gut aufgestellt – nicht nur im Wettbewerb um internationale Fachkräfte, sondern auch mit passgenauen Qualifizierungsangeboten für Zugewanderte.
Zudem haben wir die erfolgreiche Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit dauerhaft abgesichert (Drs. 22/4401) und ebenfalls beim Welcome Center angesiedelt. Die Servicestelle leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag unter anderem zur Sicherung der Rechte von europäischen Wanderarbeitnehmer:innen. Sie führt maßgeblich den „Runden Tisch für Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“. Mit einem Antrag zum Europäischen Wiederaufbauprogramm (Drs. 22/4405) haben wir zudem Akzente für die Zeit nach Corona gesetzt und auch hier noch einmal einen Schwerpunkt auf die Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit gesetzt, damit diese möglichst schnell und nachhaltig überwunden werden kann.
Für diejenigen, die es ganz besonders schwer am Arbeitsmarkt hatten und haben, haben wir im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik den sozialen Arbeitsmarkt weiter ausgebaut (Drs. 22/4440). Mit einem Antrag zu „Equal Pay“ haben wir das Thema der nach wie vor bestehenden Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufgegriffen (Drs. 22/3542).
Obdach- und Wohnungslosenhilfe
Die Wohnungslosenhilfe und die Unterstützungsangebote für Obdachlose sind ein andauerndes und wichtiges Thema der Hamburger Sozialpolitik. Das Hamburger Hilfesystem hat einen sehr hohen Standard erreicht.
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe haben die Regierungsfraktionen den Senat gebeten, Impulse aus Hamburg in die Erarbeitung des „Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Obdachlosigkeit bis 2030“ einfließen zu lassen (Drs. 22/10533). Zudem wurde die Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle mit einem Antrag begleitet, der die zentrale Aufgabe der Vermeidung von Wohnungsverlust stärken und damit Obdachlosigkeit möglichst gar nicht erst entstehen lassen soll (Drs. 22/16567).
Schon in der ersten Hälfte der Legislaturperiode hatte die SPD-Fraktion die Weiterentwicklung der Hamburger Hilfslandschaft vorangetrieben: Unter anderem durch die Stärkung des Hamburger Hilfesystems (Drs. 22/2311), ein spezielles Wohnangebot für Prosituierte (Drs. 22/3883), die in der Pandemie obdachlos geworden sind, durch Bürgschaften für den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (Drs. 22/4396), der Initiierung eines „Housing First“-Projekts (Drs. 22/4444) und durch die Schaffung einer neuen Notübernachtungsstelle für Jungerwachsene (Drs. 22/4795). Den Zugang zu Personalausweisen haben wir für Obdachlose erleichtert, indem wir dafür gesorgt haben, dass er nicht an den Gebühren scheitert (Drs. 22/4228). Zudem ist die Wohnungslosenhilfe im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft immer wieder Gegenstand der Beratung.
Hilfe für Menschen in existenziellen Schwierigkeiten und damit ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherheit ist die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen in Hamburg, die die Regierungsfraktionen mit einem Antrag weiter gestärkt und für die Zukunft gut aufgestellt haben (Drs. 22/16164) und (Drs. 22/2991).
Opfer- und Gewaltschutz – besonders für Frauen
Der Opfer- und Gewaltschutz insbesondere für Frauen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Hamburger Sozialpolitik.
Im Gewaltschutz haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen auch in den Jahren 2023 und 2024 erneut Verbesserungen erreichen können. In Anträgen für die Hamburgische Bürgerschaft wurde die Schaffung einer weiteren neuen Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen angeregt und auch spezielle Themen wie die Strafbarkeit des Einsatzes von Bluetooth-Trackern gegen Frauen aufgegriffen. Der Senat hat seinerseits den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufbauend auf einen breiten Diskussionsprozess fortgeschrieben. Die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen haben die hier erreichten Fortschritte und Aufgaben im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Diskussion gestellt. In einem weiteren Antrag konnten die rot-grünen Regierungsfraktionen ihr besonderes Engagement für dieses Thema durch einen Antrag für eine umfassende Sanierung und Ertüchtigung der Hamburger Frauenhäuser zum Ausdruck bringen und damit das Schutzversprechen für die betroffenen Frauen unterstreichen. Konsequenter Gewalt- und Opferschutz – Strafbarkeitslücke bei Bluetooth Trackern schließen (Drs. 22/12537); Hamburg schafft eine Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung (Drs. 22/13100); Sanierungsfonds-Antrag: Umfassende Sanierung der Hamburger Frauenhäuser (Drs. 22/16680).
Bereits in der ersten Hälfte der Wahlperiode wurde mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds die Sanierung der Hamburger Frauenhäuser fortgesetzt (Drs. 21/15400) und ein sechstes Frauenhaus mit mehr als 650.000 Euro hergerichtet (Drs. 21/18357). Wir haben mit Initiativen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Drs. 22/2319), zur Stärkung der Opferhilfe-Beratungsstellen (Drs. 22/4261) und zum 24/7 Frauenhaus (Drs. 22/4450) diesen Bereich gezielt unterstützt. Projekte zur Überwindung traditionell patriarchaler Rollenmuster wie „comMIT!ment“ werden weiter gefördert (Drs. 22/4442).
Menschen mit Behinderung: Inklusion weiter stärken
In der Inklusion von Menschen mit Behinderung war ein wichtiger Schwerpunkt die Beratung und Verabschiedung des neuen Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG). Das Gesetz brachte neben wichtigen Verbesserungen bei der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude die Hauptamtlichkeit und die Wahl eines oder einer Senatskoordinators:in durch die Bürgerschaft mit sich (Drs. 21/19430). Zudem wurden Mittel für die Herrichtung eines Hauses der Barrierefreiheit in Alsterdorf bereitgestellt (Drs. 21/14327) und ein Partizipationsfonds eingerichtet (Drs. 21/19431).
Darüber hinaus haben sich für Menschen mit Behinderung weitgehende Verbesserungen aus dem neuen Bundesteilhabegesetz ergeben. Damit sie diese auch in Anspruch nehmen können, bedarf es einer leistungsstarken Verwaltung und auskömmlicher Budgets. Für beides haben wir uns mit entsprechenden Anträgen zur Eingliederungshilfe eingesetzt (Drs. 22/4397). Ein Resultat des neuen Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein neuer Schwung beim barrierefreien Umbau von städtischen Gebäuden mit Publikumsverkehr (Drs. 22/4398). Hierzu haben wir in einem Antrag einen Bericht und Maßnahmenplan verlangt. Das gleiche Gesetz hat auch einen Partizipationsfonds (Drs. 22/4447) geschaffen, den wir mit einem Haushaltsantrag aufgegriffen und gefüllt haben.
Integration
Hamburg hat einen Migrationshintergrund – das war in der langen Geschichte der Zuwanderung immer schon so. Über 30 Prozent der Bevölkerung Hamburgs und um die 50 Prozent bei den Jüngeren haben Migrationserfahrung in der ersten oder zweiten Generation. Heute wirbt Hamburg aktiv um Zuwanderung von Fachkräften, ist zugleich solidarisch mit Geflüchteten und leistet weiterhin viel für ihre Integration.
In der Integrationspolitik verfolgen Senat und Bürgerschaft mit dem Hamburger Integrationskonzept ein engmaschig anhand von messbaren Kennzahlen überprüfbares und anhand von konkreten Zielzahlen steuerbares Konzept, mit dem es neu ankommenden Menschen in Hamburg erleichtert werden soll, in Hamburg Fuß zu fassen und noch bestehende Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg abgebaut werden sollen. Dazu haben die Regierungsfraktionen in einem Antrag, der in der Bürgerschaft beschlossen wurde, ambitionierte neue Zielzahlen formuliert: Perspektiven von zugewanderten Hamburger:innen verbessern – Integration mit ambitionierten neuen Zielen vorantreiben (Drs. 22/16438).
Das Integrationsbarometer (Drs. 22/4445), das Auskunft über die Qualität des Zusammenlebens in Hamburg gibt, haben wir verstetigt und Migrantenselbstorganisationen (MSO) (Drs. 22/4446) und Sprachkurse (Drs. 22/4439) gestärkt. Das Hamburger Integrationskonzept wird regelmäßig in fast allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die Rentenproblematik von jüdischen Zugewanderten haben wir in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen (Drs. 22/2144).
Demokratie, Zusammenhalt und Respekt stärken
Nach wie vor sind viele Hamburger:innen unermüdlich in der Flüchtlingshilfe engagiert und stemmen zusammen mit den hauptamtlichen Strukturen der Hamburgischen Verwaltung und fördern und wohnen (f&w) AöR die Begleitung und Erstintegration der Geflüchteten. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben für die Deckung zusätzlicher Bedarfe in den Stadtteilen für die soziale Infrastruktur finanzielle Mittel bereitgestellt (siehe „Soziale Infrastruktur in schwierigen Zeiten absichern: Flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe vor Ort decken und Träger in der Energiekrise entlasten“, Drs. 22/11483). Hier und wie in anderen Bereichen auch, zum Beispiel der Extremismusprävention, zeigt sich, wie wertvoll eine aktive Bürger:innengesellschaft ist und wie gerechtfertigt die Schaffung guter Rahmenbedingungen für ein selbstgewähltes, freiheitliches und freiwilliges Engagement der Hamburger:innen ist. Aber auch das Hauptamt, insbesondere an den Schulen (Prävention) und bei den Sicherheitsbehörden, sind in der Extremismusprävention durch die herausfordernde internationale Lage, insbesondere nach dem terroristischen Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023, besonders gefordert. Die Regierungsfraktionen haben darauf im Dezember 2023 mit einem Antrag zur Förderung des sozialen Zusammenhalts reagiert (siehe „Zusammenhalt fördern – Prävention von religiösem Extremismus und Antisemitismus verstärken: Radikalisierung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt rechtzeitig erkennen und entschlossen entgegenarbeiten“, Drs. 22/13767).
Auch das Engagement gegen Rechtsextremismus darf nicht nachlassen und ist wichtiger denn je. Der Senat hat dazu, wie im Koalitionsvertag versprochen, ein neues behördliches Kompetenznetzwerk geschaffen, das wir mit einem Antrag (Drs. 22/4260) begleitet haben. Es ist von zentraler Bedeutung, dass hier die verschiedenen Ressorts von der Prävention bis hin zu Repression zusammenarbeiten.
Eine Gesellschaft des gegenseitigen Respekts und der Förderung von Vielfalt braucht Engagement und die Fähigkeit aufeinander zuzugehen, um Gräben zu überwinden. Dazu gibt es viele gute Ansätze von zivilgesellschaftlich Agierenden. Damit diese Arbeit fortgesetzt und ausgebaut werden kann, setzen wir uns für ein Demokratiefördergesetz ein und haben dazu einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (Drs. 22/2413).
Die Förderung des freiwilligen Engagements haben die Regierungsfraktionen mit einer Initiative zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste („Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) stärken“, Drs. 22/10518) und einem Ersuchen an den Senat zur Berücksichtigung des freiwilligen Engagements im Kita-Gutschein (Drs. 22/12590) aufgegriffen. Das freiwillige Engagement wurde zuvor bereits durch die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Hamburger Engagementstrategie 2020 vorangebracht (Drs. 21/ 17299).