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Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Respekt, verlässlicher Sozialstaat, „Gute Arbeit“, Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Das wesentlichste Element unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ist der Sozialstaat. Ihn zu fördern und seine Wirksamkeit zu bewahren, ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen in unserer Stadt gut leben können. Damit dies gelingt, sind wirksame Hilfen, ein starker Arbeitsmarkt und ein hohes Maß an Integration notwendig.

Das Themenfeld Soziales umfasst die Wohnungslosenhilfe, die Hilfen zur Existenzsicherung, Opferschutz, Frauenhäuser, die Politik für Menschen mit Behinderung, die Förderung des freiwilligen Engagements und die Prävention vor Extremismus und allgemeiner Menschenfeindlichkeit. Die Arbeitsmarktpolitik ist durch die Begleitung des Hamburger Arbeitsmarktprogramms und unsere Initiativen zum Thema „Gute Arbeit“ geprägt. Die Integrationspolitik wird immer mehr zu einer Politik, die Teilhabe für alle durch den Abbau von Barrieren und das Offenhalten niedrigschwelliger Zugänge sichern soll.


Arbeitsmarktpolitik

In den Bereichen Soziales, Arbeit, Integration und Inklusion hat die Fraktion mit Anträgen zur Rolle Hamburgs als Gastgeberin für die „European Social Service Conference“ (Drs. 21/16979) und Anträgen zur Arbeitsmarktpolitik, wie der Finanzierung extrem niedrigschwelliger Angebote für die Schwächsten am Arbeitsmarkt (Drs. 21/15397), der Kooperation von Jobcenter und Jugendhilfe zur Qualifizierung von Eltern und jungen Müttern (Drs. 21/15839) sowie zum kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer (Drs. 21/16864) und der Weiterentwicklung des sehr erfolgreichen Projekts „Work and integration for refugees (W.I.R)“ (Drs. 21/17930) Akzente gesetzt. Das Hamburg Welcome Center haben wir zu einer umfassenden Anlaufstelle für die Fachkräfte-Einwanderung umgestaltet (Drs. 22/2414). Hier sind auch die Erfahrungen aus W.I.R eingeflossen, wie zum Beispiel die interdisziplinäre Kooperation und Messung auch nicht formaler Kompetenzen. Mit dem neuen Welcome Center ist Hamburg nun gut aufgestellt – nicht nur im Wettbewerb um internationale Fachkräfte, sondern auch mit passgenauen Qualifizierungsangeboten für Zugewanderte.

Zudem haben wir die erfolgreiche Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit dauerhaft abgesichert (Drs. 22/4401) und ebenfalls beim Welcome Center angesiedelt. Die Servicestelle leistet seit Jahren einen wichtigen Beitrag unter anderem zur Sicherung der Rechte von europäischen Wanderarbeitnehmer:innen. Sie führt maßgeblich den „Runden Tisch für Fairness und klare Regeln auf dem Hamburger Arbeitsmarkt“. Mit einem Antrag zum Europäischen Wiederaufbauprogramm (Drs. 22/4405) haben wir zudem Akzente für die Zeit nach Corona gesetzt und auch hier noch einmal einen Schwerpunkt auf die Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit gesetzt, damit diese möglichst schnell und nachhaltig überwunden werden kann.

Für diejenigen, die es ganz besonders schwer am Arbeitsmarkt hatten und haben, haben wir im Rahmen der aktiven Beschäftigungspolitik den sozialen Arbeitsmarkt weiter ausgebaut (Drs. 22/4440). Die dazu getroffenen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag werden umgesetzt.

Mit einem Antrag zu „Equal Pay“ haben wir das Thema der nach wie vor bestehenden Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern aufgegriffen (Drs. 22/3542).

Obdach- und Wohnungslosenhilfe

Die Wohnungslosenhilfe und die Unterstützungsangebote für Obdachlose sind ein andauerndes und wichtiges Thema der Hamburger Sozialpolitik. Gerade in der Zeit der Pandemie ist dieses Hilfesystem stark gefordert. Trotz teils kontroverser Diskussion hat das Hamburger Hilfesystem einen sehr hohen Standard erreicht.

In der Obdach- und Wohnungslosenhilfewurden zum Haushalt 2019/2020 Sprechstunden für psychisch erkrankte Obdachlose und die Wohnungssicherung bei klinischer Behandlung (Drs. 21/14328) in Anträgen vorangebracht. Die Aufstockung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle um 15 Personalstellen und des Wohnunsgvermittlungsteams bei Fördern und Wohnen um fünf Stellen waren weitere Maßnahmen. (Drs. 21/15398 und 21/15401). Zum Ende der 21. Wahlperiode hat die Fraktion mit drei Anträgen die Weichen für die Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe in der 22. Wahlperiode gestellt. Die Themen umfassten dabei mehr Einzelunterbringung und Verbesserung der medizinischen Versorgung (Drs. 21/19709), Integration von EU-Ausländer:innen (Drs. 21/19710) und Wohnraumversorgung von Wohnungslosen und vordringlich Wohnungssuchenden weiter zu fördern (Drs. 21/19723). Das Thema Energiearmut hat die Fraktion mit einem Antrag zum Umgang mit Stromsperren aufgegriffen (Drs. 21/15506).

Auch in der neuen Legislaturperiode hat die SPD-Fraktion die Weiterentwicklung der Hamburger Hilfslandschaft vorangetrieben: Unter anderem durch die Stärkung des Hamburger Hilfesystems (Drs. 22/2311), ein spezielles Wohnangebot für Prosituierte (Drs. 22/3883), die in der Pandemie obdachlos geworden sind, durch Bürgschaften für den Wohnungsbau für besondere Zielgruppen (Drs. 22/4396), der Initiierung eines „Housing First“-Projekts (Drs. 22/4444) und durch die Schaffung einer neuen Notübernachtungsstelle für Jungerwachsene (Drs. 22/4795). Den Zugang zu Personalausweisen haben wir für Obdachlose erleichtert, indem wir dafür gesorgt haben, dass er nicht an den Gebühren scheitert (Drs. 22/4228). Zudem ist die Wohnungslosenhilfe im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft immer wieder Gegenstand der Beratung. Die Schuldnerberatungsstellen mit ihrem gerade unter Corona-Bedingungen wichtigen Auftrag haben wir ebenfalls gestärkt (Drs. 22/2991).

Opfer- und Gewaltschutz – besonders für Frauen

Der Opfer- und Gewaltschutz insbesondere für Frauen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Hamburger Sozialpolitik. Hier wurde mit Mitteln aus dem Sanierungsfonds die Sanierung der Hamburger Frauenhäuser fortgesetzt (Drs. 21/15400) und ein sechstes Frauenhaus mit mehr als 650.000 Euro hergerichtet (Drs. 21/18357). Wir haben mit Initiativen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Drs. 22/2319), zur Stärkung der Opferhilfe-Beratungsstellen (Drs. 22/4261) und zum 24/7 Frauenhaus (Drs. 22/4450) diesen Bereich gezielt unterstützt. Projekte zur Überwindung traditionell patriarchaler Rollenmuster wie „comMIT!ment“ werden weiter gefördert (Drs. 22/4442).

Menschen mit Behinderung: Inklusion weiter stärken

In der Inklusion von Menschen mit Behinderung war ein wichtiger Schwerpunkt die Beratung und Verabschiedung des neuen Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG). Das Gesetz brachte neben wichtigen Verbesserungen bei der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude die Hauptamtlichkeit und die Wahl eines oder einer Senatskoordinators:in durch die Bürgerschaft mit sich (Drs. 21/19430). Zudem wurden Mittel für die Herrichtung eines Hauses der Barrierefreiheit in Alsterdorf bereitgestellt (Drs. 21/14327) und ein Partizipationsfonds eingerichtet (Drs. 21/19431).

Darüber hinaus haben sich für Menschen mit Behinderung weitgehende Verbesserungen aus dem neuen Bundesteilhabegesetz ergeben. Damit sie diese auch in Anspruch nehmen können, bedarf es einer leistungsstarken Verwaltung und auskömmlicher Budgets. Für beides haben wir uns mit entsprechenden Anträgen zur Eingliederungshilfe eingesetzt (Drs. 22/4397). Ein Resultat des neuen Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist ein neuer Schwung beim barrierefreien Umbau von städtischen Gebäuden mit Publikumsverkehr (Drs. 22/4398). Hierzu haben wir in einem Antrag einen Bericht und Maßnahmenplan verlangt. Das gleiche Gesetz hat auch einen Partizipationsfonds (Drs. 22/4447) geschaffen, den wir mit einem Haushaltsantrag aufgegriffen und gefüllt haben.

Integration

Hamburg hat einen Migrationshintergrund – das war in der langen Geschichte der Zuwanderung immer schon so. Über 30 Prozent der Bevölkerung Hamburgs und um die 50 Prozent bei den Jüngeren haben Migrationserfahrung in der ersten oder zweiten Generation. Heute wirbt Hamburg aktiv um Zuwanderung von Fachkräften, ist zugleich solidarisch mit Geflüchteten und leistet weiterhin viel für ihre Integration.

Im Bereich Integration wurden weitere Gelder für Projekte aus dem Integrationsfonds der Bürgerschaft für Projekte mit Geflüchteten (Drs. 21/14468) bereitgestellt und das Hamburger Integrationsmonitoring sinnvoll um eine regelhafte Hamburger Sonderauswertung des Integrationsbarometers ergänzt (Drs. 21/16523). Im Bereich der Integrationspolitik haben wir mit Initiativen die Arbeit des Integrationsbeirats erneut weiterentwickelt (Drs. 22/1120). Das Integrationsbarometer (Drs. 22/4445), das Auskunft über die Qualität des Zusammenlebens in Hamburg gibt, haben wir verstetigt und Migrantenselbstorganisationen (MSO) (Drs. 22/4446) und Sprachkurse (Drs. 22/4439) gestärkt. Das Hamburger Integrationskonzept wird regelmäßig in fast allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die Rentenproblematik von jüdischen Zugewanderten haben wir in einem interfraktionellen Antrag aufgegriffen (Drs. 22/2144).

Demokratie, Zusammenhalt und Respekt stärken

Die Extremismusprävention und Förderung des Zusammenhalts waren weitere wichtige Anliegen. Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden zusätzlich 300.000 Euro (je 150.000 in 2019 und 2020) für die Antisemitismusprävention zur Verfügung gestellt (Drs. 21/15399). Die Schaffung des Amtes einer oder eines Beauftragten für jüdisches Leben und Bekämpfung und Prävention des Antisemitismus hat die Bürgerschaft interfraktionell (Drs. 21/18780 und Drs. 21/19335) beschlossen. Die Antidiskriminierungsberatung wurde mit einem zusätzlichen Budget von 60.000 Euro jährlich gestärkt (Drs. 21/15402).

Eine Gesellschaft des gegenseitigen Respekts und der Förderung von Vielfalt braucht Engagement und die Fähigkeit aufeinander zuzugehen, um Gräben zu überwinden. Dazu gibt es viele gute Ansätze von zivilgesellschaftlich Agierenden. Damit diese Arbeit fortgesetzt und ausgebaut werden kann, setzen wir uns für ein Demokratiefördergesetz ein und haben dazu einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht (Drs. 22/2413). Das freiwillige Engagement wurde durch die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Hamburger Engagementstrategie 2020 vorangebracht (Drs. 21/ 17299). Auch das Engagement gegen Rechtsextremismus darf nicht nachlassen und ist wichtiger denn je. Der Senat hat dazu, wie im Koalitionsvertag versprochen, ein neues behördliches Kompetenznetzwerk geschaffen, das wir mit einem Antrag (Drs. 22/4260) begleitet haben. Es ist von zentraler Bedeutung, dass hier die verschiedenen Ressorts von der Prävention bis hin zu Repression zusammenarbeiten.

Corona

Die Corona-Pandemie hat auch das Politikfeld Soziales, Arbeit und Integration in den ersten 1,5 Jahren der 22. Wahlperiode stark geprägt. Wir haben zivilgesellschaftliche Organisationen, wie die „Tafeln“ unterstützt (Drs. 22/3515), die mit besonderen Herausforderungen bei ihrer Arbeit konfrontiert waren und gleichzeitig stärker gebraucht wurden. Mit einem 20 Millionen Euro schweren Arbeitsmarktprogramm gehen wir die Folgen der Pandemie im Bereich der Arbeitslosigkeit an und setzen dabei vor allem auf Qualifizierung und Weiterbildung (Drs. 22/2156). Denn die unausgebildeten Arbeitskräfte hat es auch in der Pandemie wieder als Erste getroffen. Erhebliche Anstrengungen wurden zudem im Bereich der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe unternommen. Die Einrichtungen des Winternotprogramms blieben geöffnet und an vielen Stellen wurde das Angebot unter anderem immer wieder mit Quarantänestandorten so nachgebessert, dass es den aktuellen Bedingungen der Pandemie gerecht werden konnte.