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„Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ – Eine solide Finanzpolitik für Hamburg

In den kommenden Jahren wollen wir das Wachstum unserer Stadt mit verantwortungsvollen Investitionen (vor allem in nachhaltige Infrastruktur, Mobilitätswende, Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung) zukunftssicher und nachhaltig gestalten. Die notwendigen Investitionsbedarfe wollen wir im Einklang mit den Regeln unserer Schuldenbremse und wirtschaftlich vernünftig von Kernhaushalt und öffentlichen Unternehmen oder Sondervermögen tragen.


Grundlagen unserer Finanz- und Haushaltspolitik

Wir werden auch in Zukunft eine an Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit ausgerichtete Haushaltspolitik betreiben. Grundlage unseres finanzpolitischen Handelns soll damit der seit 2011 verfolgte Dreiklang aus „Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ bleiben. Dabei werden wir bei der Umsetzung unserer politischen Ziele auch in der aktuell besonders herausfordernden Zeit eine Finanz- und Haushaltspolitik verfolgen, die an den Regeln der Schuldenbremse festhält, die die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigt und gleichwohl 2024 einen ausgeglichenen Haushalt erreicht.

Finanzpolitik in der Corona-Pandemie

Ein Schwerpunkt unserer Finanzpolitik bleibt die Bewältigung der Corona-Pandemie, die auch finanzpolitisch eine riesige Herausforderung ist, denn mit Einbruch der Wirtschaftsleistung ist auch ein massiver Rückgang der Steuereinnahmen verbunden. Wir haben in einem ersten Schritt gemeinsam die Notausnahme der Schuldenbremse aktiviert und eine 1,5 Milliarden Euro-Kreditermächtigung mit einer in 2025 beginnenden Tilgungsregelung beschlossen. Mit diesen und weiteren ambitionierten Maßnahmen können und werden wir die coronabedingten Herausforderungen weiterhin bewältigen.

Um anhaltende strukturelle Schäden zu vermeiden und eine rasche Erholung der Konjunktur mit einem entsprechenden Wiederanstieg der Steuereinnahmen nach der Krise zu fördern, wird der Senat in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in zentralen Zukunftsfeldern der Stadt vornehmen. Wir werden mit starken Konjunkturmaßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Arbeit und Beschäftigung stärken und gleichzeitig Innovation und Digitalisierung, eine schnellere Energie- und Mobilitätswende sowie wirksamen Klimaschutz fördern.

Einführung der neuen Grundsteuer

Bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer werden wir erhebliche Mehrbelastungen für Mieter:innen und Eigentümer:innen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt so weit wie im Rahmen des Ziels der Aufkommensneutralität möglich vermeiden. Grundlage hierfür ist der Beschluss eines neuen Grundsteuerrechts für Hamburg (Drs. 22/3583). Hamburg setzt dabei auf ein Wohnlagemodell. Dies zieht unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heran und nutzt damit die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, um von der Bundesregelung abzuweichen. Das Hamburger Modell soll eine spürbare Erhöhung der Grundsteuer aufgrund des starken Anstiegs der Bodenwertentwicklung verhindern.  

Steuergerechtigkeit

Auf Bundesebene werden wir die Abschaffung der Sonderregelung für Share Deals weiter initiieren und unterstützen. Wir setzen uns weiterhin auf Bundesebene über den Bundesrat und im eigenen Steuervollzug nachdrücklich gegen Steuerhinterziehung, gegen Steuerbetrug und missbräuchliche Steuergestaltungen ein. Eine praktikabel ausgestaltete Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen wird unterstützt. Es ist eine zentrale Aufgabe der über 3.500 Mitarbeiter:innen der Steuerverwaltung, für Steuergerechtigkeit und gesicherte Einnahmen der Stadt zu sorgen. Die Ausbildungsoffensive für die Steuerverwaltung wollen wir daher mindestens über die gesamte Dauer der Wahlperiode fortsetzen. Ein Schwerpunkt bleibt in unserer Steuerverwaltung auch das starke Engagement in der Anwendung und Weiterentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts zugunsten der starken Hamburger Zivilgesellschaft.