„Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ – Eine solide Finanzpolitik für Hamburg
In den kommenden Jahren wollen wir das Wachstum unserer Stadt mit verantwortungsvollen Investitionen (vor allem in nachhaltige Infrastruktur, Mobilitätswende, Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung) zukunftssicher und nachhaltig gestalten. Die notwendigen Investitionsbedarfe wollen wir im Einklang mit den Regeln unserer Schuldenbremse und wirtschaftlich vernünftig von Kernhaushalt und öffentlichen Unternehmen oder Sondervermögen tragen.
Grundlagen unserer Finanz- und Haushaltspolitik
Wir werden auch in Zukunft eine an Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit ausgerichtete Haushaltspolitik betreiben. Grundlage unseres finanzpolitischen Handelns soll damit der seit 2011 verfolgte Dreiklang aus „Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ bleiben. Dabei werden wir bei der Umsetzung unserer politischen Ziele auch in der aktuell besonders herausfordernden Zeit eine Finanz- und Haushaltspolitik verfolgen, die an den Regeln der Schuldenbremse festhält, die die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigt und gleichwohl 2024 einen ausgeglichenen Haushalt erreicht.
Finanzpolitik in Zeiten multipler Krisen
Ein Schwerpunkt unserer Finanzpolitik bleibt die Bewältigung der verschiedenen aktuellen Krisen, darunter die wirtschaftlichen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine, die Energiekrise und die anhaltenden globalen Lieferkettenprobleme. Diese Herausforderungen sind auch finanzpolitisch eine immense Belastung, denn mit den wirtschaftlichen Unsicherheiten ist auch ein massiver Rückgang der Steuereinnahmen verbunden. Aber auch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sind noch spürbar. Dank vorausschauender Finanzplanung ist es jedoch gelungen, die während der Corona-Pandemie aufgenommenen Notkredite vorzeitig zu tilgen. Die vorzeitige Tilgung gibt dem städtischen Haushalt neue Spielräume.
Einführung der neuen Grundsteuer
Bei der Umsetzung der neuen Grundsteuer werden wir erhebliche Mehrbelastungen für Mieter:innen und Eigentümer:innen sowie Verwerfungen am Immobilienmarkt so weit wie im Rahmen des Ziels der Aufkommensneutralität möglich vermeiden. Grundlage hierfür ist der Beschluss eines neuen Grundsteuerrechts für Hamburg (Drs. 22/3583). Hamburg setzt dabei auf ein Wohnlagemodell. Dies zieht unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen zur Berechnung der Grundsteuer heran und nutzt damit die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, um von der Bundesregelung abzuweichen. Das Hamburger Modell soll eine spürbare Erhöhung der Grundsteuer aufgrund des starken Anstiegs der Bodenwertentwicklung verhindern.
Steuergerechtigkeit
Auf Bundesebene werden wir die Abschaffung der Sonderregelung für Share Deals weiter initiieren und unterstützen. Wir setzen uns weiterhin auf Bundesebene über den Bundesrat und im eigenen Steuervollzug nachdrücklich gegen Steuerhinterziehung, gegen Steuerbetrug und missbräuchliche Steuergestaltungen ein. Eine praktikabel ausgestaltete Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen wird unterstützt. Es ist eine zentrale Aufgabe der über 3.500 Mitarbeiter:innen der Steuerverwaltung, für Steuergerechtigkeit und gesicherte Einnahmen der Stadt zu sorgen. Die Ausbildungsoffensive für die Steuerverwaltung wollen wir daher mindestens über die gesamte Dauer der Wahlperiode fortsetzen. Ein Schwerpunkt bleibt in unserer Steuerverwaltung auch das starke Engagement in der Anwendung und Weiterentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts zugunsten der starken Hamburger Zivilgesellschaft.