Über 1 Milliarde Euro für Hamburgs Kitas
Frühe Bildung und Betreuung sollen gerechte Bildungs- und Lebenschancen schaffen – unabhängig vom sozialen Status der Eltern. Mit beitragsfreier Grundbetreuung und umfassenden Rechtsansprüchen gewährleisten wir außerdem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In Hamburg gilt ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Fünf-Stunden-Betreuung – beitragsfrei inklusive Mittagessen. Darüber hinaus hat – als Hamburger Besonderheit – jedes Kind einen Anspruch auf Betreuung in dem zeitlichen Umfang, in dem die Eltern zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit, Ausbildung oder Sprachförderung die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Das verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – auch für Alleinerziehende.
In der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie sehr Familien in unserer modernen Gesellschaft auf die Angebote der frühkindlichen Bildung und Betreuung angewiesen sind. Die Krise hat insbesondere Kindern und Familien viel abverlangt. In allen Bereichen der Kinderbetreuung, der Hilfen für Kinder und Familien sowie in der Jugendhilfe hat die Pandemie die Erzieher:innen und Sozialpädagog:innen vor große Herausforderungen gestellt. Ihr Ziel und unser Ziel war und ist es, Kinder, Jugendliche und Familien bestmöglich durch diese Krise zu begleiten.
Es war uns dabei besonders wichtig, die Kitas in Hamburg nie ganz zu schließen.
Auch in der erweiterten Notbetreuung wurde nicht nur Eltern, die in der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind, eine Betreuung angeboten, sondern auch Kindern mit dringendem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf. Für Kinder von alleinerziehenden Eltern und Kinder, die aus dringenden familiären Gründen oder aus besonders gelagerten individuellen Notfällen eine Betreuung benötigten, war diese ebenfalls möglich. In der erweiterten Notbetreuung – der stärksten Einschränkung des Kita-Betriebs in Hamburg – waren die Kitas meist mit circa 40 Prozent ausgelastet. Zudem war die Betreuung in Kita und Krippe während der erweiterten Notbetreuung für die Eltern beitragsfrei. Sowohl die Kitas als auch die Angebote der Jugendhilfe wurden in der Pandemie voll durchfinanziert.
Es wird auch nach der akuten Krise zusätzlicher Anstrengungen bedürfen, um pandemiebedingt verloren gegangene Beziehungen wiederaufzubauen und jenen Kindern, Jugendlichen und Familien helfen zu können, die nicht allein wirtschaftlich, sondern auch sozial und emotional von der Krise besonders hart getroffen wurden.
Fünf Stunden Betreuung sind in Hamburgs Kitas kostenfrei
Fünf-Stunden-Betreuung sind in Hamburgs Krippen und Kitas kostenfrei, inklusive Mittagessen. Für die über fünf Stunden hinausgehende Betreuung gelten sozial gestaffelte Tarife einschließlich Vergünstigungen für Geschwisterkinder. Familien mit Beschäftigung und sehr geringem Einkommen sind seit dem Kita-Jahr 2019/20 in Hamburg vollständig von Elternbeiträgen auch für die weiteren Stunden befreit. Sie müssen nicht mehr den bisher verbleibenden geringen Mindestbeitrag zahlen. Dies betrifft vor allem Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Seit März 2019 ist für die fünfstündige Kita-Betreuung auch die Antragstellung noch einfacher: Eltern können die Kita-Gutscheine hierfür online beantragen – ohne aufwendige Behördengänge, sondern ganz bequem von zu Hause: www.hamburg.de/kita-gutschein.
Verbesserung der Betreuungsqualität
Wir verbessern schrittweise den Kita-Betreuungsschlüssel und damit die Betreuungsqualität. In diesem Sinne konnte bereits 2018 eine Verständigung mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“ auf ein „Gesetz zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburger Kindertagesstätten“ erzielt werden. Hamburg hat sich mit diesem Gesetz (Drs. 21/14241) verpflichtet, zum 1. Januar 2021 den Fachkraftschlüssel für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schrittweise auf 1:4 zu erhöhen – das wurde umgesetzt. Zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und dem Schuleintritt soll ab dem 1. Januar 2024 ein Fachkraftschlüssel von 1:10 gelten. Hierfür baut Hamburg die Kapazitäten für die Ausbildung zu pädagogischen Fachkräften weiter aus. Der Qualität dient seit 2019 auch das ergänzende Kita-Prüfverfahren. Danach ist die Sozialbehörde berechtigt, anlassunabhängig zu überprüfen, ob die Regelungen des Landesrahmenvertrags von den Kitas eingehalten werden (Drs. 21/14136). Mit diesen Regelungen gibt es in Hamburg auch einen Rechtsanspruch auf Betreuungsqualität in Krippen und Kitas. Die frühe Bildung und Betreuung erhält damit in Hamburg, nach bereits sehr weitgehenden Rechtsansprüchen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gebührenfreier Grundbetreuung, einen weiteren kräftigen Schub.
Die Betreuungsqualität wurde bereits vor der Initiative von 2018 kontinuierlich gesteigert: Bereits zum 1. April 2015 wurde der Fachkraftschlüssel in den Krippen für die bis zu 24 Monate alten Kinder um zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus wurde der sogenannte Leitungssockel zur Finanzierung von Leitungsaufgaben für kleinere Kitas um 50 Prozent erhöht. Am 1. August 2016 erfolgte die Erhöhung des Krippen-Fachkraftschlüssels auch für die zweijährigen Kinder um zehn Prozent. Mit den Kita-Verbänden hatte sich die damalige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bereits darauf verständigt, das Ziel eines Fachkraftschlüssels von 1:4 im Krippenbereich in vier etwa gleichen Schritten – begonnen mit dem 1. Januar 2018 bis zum 1. Januar 2021 – umzusetzen. Hierfür konnten die Kita-Träger in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils zusätzlich über 500 Fachkräfte neu einstellen.
Kitas, die hohe Anteile an Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache und Kindern aus sozial benachteiligten Familien aufweisen, werden außerdem mit „Kita-Plus“ zusätzlich gefördert. Rund 330 der über 1.150 Kitas erhalten im Kita-Jahr 2021/22 über das Programm eine erhöhte Personalausstattung. Damit wird die individuelle Begleitung der Kinder im pädagogischen Alltag sowie die sprachliche Bildung gefördert.
Haushalt 2021/22: Rekordausgaben zeigen „Familien, Kinder und Jugendliche“ als deutlichen Schwerpunkt unserer Politik
Steigende Kinderzahlen und mehr Beschäftigte in den Kitas bei gleichzeitiger Verbesserung der Betreuungsqualität bedeuten neue Rekordinvestitionen für bessere Startchancen, starke Integrationspolitik und gerechtere Teilhabe.
Je früher Kinder in die Kita gehen, je mehr Tage sie das Angebot der Bildung und Betreuung nutzen, desto weniger Sprachförderbedarf haben sie beispielsweise bei der Einschulung. Im Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen 2019/2020 betrug der Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf unter denjenigen, die seit weniger als einem Jahr eine Kita besuchen, 38,1 Prozent. Bei Kindern, die seit mehr als drei Jahren eine Kita besuchen, betrug er lediglich 6,4 Prozent.
Im Doppelhaushalt 2021/2022 sind für frühkindliche Bildung und Betreuung über 2,2 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde pro Jahr. Im Vergleich mit 2010 – dem letzten Jahr der CDU-geführten Senate – entspricht das einer Verdreifachung der Mittel.
Noch nie haben in Hamburg so viele Kinder so früh und so lange von frühkindlicher Bildung profitiert wie heute. Das hat zu besseren Sprachkenntnissen und Startchancen bei der Einschulung geführt. Und: Sozial benachteiligte Stadtteile haben bei den Betreuungsquoten aufgeholt!
Im Krippenbereich ist die Zahl der betreuten Kinder von 2010 bis 2020 um fast 14.200 gestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Mittlerweile wird fast jedes zweite Kind im Krippenbereich betreut.
Im Elementarbereich hat sich die Zahl der betreuten Kinder um gut 15.600 erhöht. Der Zuwachs beträgt hier 31 Prozent. Mit fast 97 Prozent werden die allermeisten Kinder im Elementaralter in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung (Kitas, Kindertagespflege und Vorschulklassen) umsorgt.
In Stadtteilen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund hat sich die Betreuungsquote von Kindern im Krippenalter in den letzten Jahren kontinuierlich positiv entwickelt. Während die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren im Jahr 2015 noch 36,9 Prozent betrug, lag sie im Jahr 2019 bei 41 Prozent.
Weitere Haushaltsmittel für Aufgaben der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik:
Ausbau von Eltern-Kind-Zentren („EKiZ“) und Elternlotsen-Projekten – Frühe Bildung schafft Integration
- Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) werden weiter ausgebaut. Neben der Verstärkung bestehender EKiZ werden auch neue Einrichtungen geschaffen. Mit unserer Initiative zum Haushalt werden drei weitere EKiZ für Hamburg auf den Weg gebracht (Drs. 22/4406). Mit dieser Initiative fördern wir frühe Bildung und stärken Integration: Erzieher:innen vor Ort kennen die soziale Umgebung und können zugleich die kulturelle Herkunft der Familien berücksichtigen. Kinder werden somit frühzeitig an die institutionelle Kindertagesbetreuung herangeführt, welche vielen Familien aus ihren jeweiligen Herkunftsländern nicht bekannt ist. Die Zentren schaffen Kontakt zu den Familien und haben für die Kinder eine Türöffner-Funktion in unser System der frühen Bildung.
Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit – zusätzliche Mittel in der Corona-Krise
Die stetige Zunahme der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken wird auch mit diesem Haushalt fortgesetzt. Mit dem Haushalt 2020/2021 steigern wir die Mittel für die bezirkliche Jugendarbeit in den Bereichen Familienförderung, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie für sozialräumliche Angebote um 4,7 Prozent. Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, stellen wir mit unserer Initiative zum Haushalt zusätzlich 900.000 Euro zur Verfügung (Drs. 22/4379).
Frühe Hilfen – für einen guten Start
Im Rahmen der ‚Frühen Hilfen‘ werden Eltern von der Geburt des Kindes an unterstützt. Bereits in den Geburtskliniken gehen die Babylotsen auf Eltern zu, beraten und machen Hilfsangebote. Das Ziel ist es, junge Familien bei der Bewältigung des Alltags mit Neugeborenen und Kleinkindern, der sehr herausfordernd sein kann, zu unterstützen und vor Überforderung zu schützen. Die Familienteams arbeiten vor Ort in den Statteilen. Sie kennen die sozialen Netzwerke und können bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermitteln. Mehr als 1.400 Familien pro Jahr erhalten von den Fachkräften der Familienteams eine intensive Einzelfallhilfe mit Hausbesuchen und werden so durch Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie sozialpädagogische Fachkräfte in der Schwangerschaft und insbesondere in den ersten ein bis drei Lebensjahren des Kindes längerfristig begleitet. Mit diesen wichtigen Angeboten stärken wir das Kindeswohl und helfen dabei, allen Kindern gute Startchancen zu ermöglichen. Um die Babylotsen und die Familienteams weiter auszubauen und zu stärken, haben wir zwei Anträge zum Haushaltsplanentwurf eingebracht. Für die Babylotsen haben wir die Mittel nahezu verdoppelt: Wir stellen 200.000 Euro zusätzlich bereit (Drs. 22/4441). Die Familienteams fördern wir mit zusätzlich 400.000 Euro und wollen damit zu einem flächendeckenden Angebot beitragen (Drs. 22/4402).
Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“
Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten bleibt Daueraufgabe – Empfehlungen und Prüfaufträge der Enquete-Kommission haben großes politisches Gewicht.
Nach Vorlage des Abschlussberichts der Enquete-Kommission im Dezember 2018 „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ (Drs. 21/16000) haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen gemeinsam mit den Fraktionen von FDP und Die Linke einen interfraktionellen Antrag beschlossen, der einen Senatsbericht über die Umsetzung der rund 70 Empfehlungen und Prüfaufträge zur Stärkung des Kinderschutzes in Hamburg fordert (Drs. 21/15999).
Mit einem weiteren Antrag bringt Rot-Grün zudem vier Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren auf den Weg: Die Fortbildungspflicht für Richter:innen, die Prüfung einer Bundesratsinitiative zur Einführung von Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter:innen, die Verbesserung der Qualität der Kindesanhörung sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Angebots an qualifizierten Sachverständigen für Kinderschutzverfahren (Drs. 21/16001).
Bereits heute ist klar: Es hat sich gelohnt, dass Abgeordnete und Sachverständige sich zwei Jahre Zeit genommen haben, Kinderschutz und Kinderrechte grundlegend in den Blick zu nehmen. Durch die zahlreichen Anhörungen und Befragungen sowohl direkt als auch online hat die Enquete-Kommission eigene Erkenntnisse gewonnen. Die 70 konkreten Empfehlungen und Prüfaufträge wurden von der Kommission einstimmig beschlossen. Sie gewinnen dadurch zusätzliches politisches Gewicht. Die Reichweite der Empfehlungen geht inhaltlich und zeitlich über eine Wahlperiode hinaus – Kinderschutz und Kinderrechte zu stärken, bleibt eine Daueraufgabe, mit der alle Beteiligten nie fertig sein können. Die SPD-Fraktion wird die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderrechte sowie die Umsetzung in die Praxis eng begleiten.