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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Antisemitismus wirksam bekämpfen – Demokratische Kultur weiter fördern

Montag, 10.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Hamburg hat vor dem Hintergrund der Shoa und der auch in Hamburg begangenen

Verbrechen gegen Menschen jüdischen Glaubens eine dauernde und besondere Verantwortung,

jeder Form des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten und durch

Präventionsmaßnahmen, Geschichtsunterricht, Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit

sowie der Förderung des jüdischen Lebens in Hamburg die Ausbreitung von Antisemitismus

zu verhindern.

Unser Anspruch muss es sein, dass Menschen jüdischen Glaubens in Hamburg keine

Angst vor Übergriffen, Beleidigungen oder Diskriminierungen haben müssen, wenn sie

sich öffentlich sichtbar zu ihrem Glauben bekennen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird dieser Verantwortung durch vielfältige Aktivitäten

der Behörden bereits gerecht. Zu nennen sind hier die Anti-Diskriminierungsberatung,

die Aktivitäten des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus, die

Arbeit der Schulen, der KZ-Gedenkstätten und der politischen Erwachsenenbildung.

Die Antisemitismusprävention soll gleichwohl weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Gemeinsam mit der jüdischen Gemeinde sowie Verbänden und Initiativen, die im

Bereich Antisemitismus arbeiten, sollen die bestehenden Aktivitäten erweitert und

gestärkt werden. Die Antisemitismusprävention soll sowohl junge Menschen als auch

die Hamburger Bevölkerung insgesamt ansprechen und neueren Entwicklungen wie

dem Antisemitismus in der Einwanderungsgesellschaft ebenso Rechnung tragen wie

dem klassischen Antisemitismus rechtsextremistischer Gruppierungen. Hierbei können

die Erfahrungen aus den Modellprojekten des Bundesprogramms „Demokratie

stärken“ ebenso einbezogen werden wie die Ergebnisse des „Bericht(s) des Unabhängigen

Expertenkreises Antisemitismus“ aus dem Jahr 2017.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 255 „Arbeit und Integration“, Produktgruppe

255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ für die Jahre 2019 und 2020

Drucksache 21/15399 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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insgesamt 300.000 Euro für den weiteren Ausbau der Antisemitismusprävention

bereitzustellen, und dafür die Ermächtigung, Kosten für Transferleistungen zu

verursachen, entsprechend zu erhöhen,

2. die Deckung durch Umschichtungen im Einzelplan 4 zu ermöglichen,

3. der Bürgerschaft mit der Vorlage der Weiterentwicklung des „Landesprogramms

zur Förderung der demokratischen Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von

Rechtsextremismus“ über die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr
  • Dr. Carola Timm
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion