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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hamburger Hausbesuchs

Montag, 05.07.2021

Der präventive Hamburger Hausbesuch ist ab September 2018 als Pilotprojekt in zwei Hamburger Bezirken (Eimsbüttel und Harburg) durchgeführt und rund ein Jahr später auf alle Hamburger Bezirke ausgeweitet worden. Nachdem in der Erprobungsphase etwa ein Drittel der zu ihrem 80. Geburtstag angeschriebenen Senior*innen von dem Angebot eines beratenden Hausbesuchs Gebrauch gemacht hatten, sollten 2020 insgesamt etwa 15.000 Bürger*innen zum Anlass der Vollendung ihres 80. Lebensjahres eingeladen werden, das Besuchsangebot anzunehmen.

In Folge der Ausbreitung des Corona-Virus ist ab Anfang April 2020 in den Anschreiben zum 80. Geburtstag ausgeführt worden, dass persönliche Hausbesuche aktuell nicht möglich seien und die angeschriebenen Personen sich für ein telefonisches Gespräch anmelden oder sich in eine Liste für spätere persönliche Besuche aufnehmen lassen könnten. Ab Mitte Juni 2020 gab es vorübergehend wieder persönliche Besuche. In den dann folgenden zweiten und dritten Wellen der Corona-Pandemie wurden erneut telefonische Termine angeboten. Von der Möglichkeit einer telefonischen Beratung ist nach bisher bekannten Zahlen nur in sehr geringem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Neben der Inanspruchnahme des zum 80. Geburtstag angebotenen Termins besteht die Möglichkeit, auch in jüngerem oder höherem Alter von sich aus einen Hamburger Hausbesuch zu beantragen. Die Zahl solcher Selbstmelder ist, ohne dass für die gesamte bisherige Laufzeit aussagekräftige Zahlen bisher bekannt wären, gering.

Der Hamburger Hausbesuch ist in unserer Stadt ein wesentliches Instrument präventiver Beratung von Senior*innen zur Förderung möglichst langen selbstbestimmten Lebens ohne Pflegebedürftigkeit bzw. sachgerechter Vorbereitung einer Lebensphase mit Pflegebedarf. Deshalb haben die Partner der Regierungskoalition, die Fraktionen von SPD und GRÜNEN, im Koalitionsvertrag vereinbart, den Hamburger Hausbesuch dauerhaft in allen Bezirken durchführen zu lassen und bedarfsentsprechend weiter zu entwickeln. Der vorliegende Antrag dient der Konkretisierung dieses für die Senior*innen in Hamburg wichtigen Vorhabens.

Eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hamburger Hausbesuches muss sich auf die Bandbreite sowohl der angesprochenen Altersgruppen als auch der anzusprechenden Themen beziehen. Sie erfordert eine stärkere Ansprache auch von Menschen, bei denen der Bedarf für die mit dem Hausbesuch angebotene Beratung früher oder später als zum 80. Geburtstag eintritt. Sprachbarrieren sollen durch eine mehrsprachige Bewerbung des Angebots und den Einsatz mehrsprachiger Besuchspersonen möglichst überbrückt werden. Außerdem erfordert eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hamburger Hausbesuchs eine Anpassung der Beratungsinhalte an die zunehmende Bedeutung des Umgangs mit digitalen Kommunikationswegen und digitalen Hilfen. In der Corona-Pandemie zeigt sich besonders deutlich, wie wichtig digitale Teilhabe auch bzw. gerade für alte Menschen ist, um sich ohne Eingehung hoher Ansteckungsrisiken mit notwendigen Gütern zu versorgen und Kontakte zu anderen Menschen zu unterhalten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. dafür Sorge zu tragen, dass nach Auslaufen der strengen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie genug geschultes Beratungspersonal zur Verfügung steht, um den bereits 2020 aufgelaufenen und im weiteren Verlauf der Pandemie auflaufenden Bitten um einen verschobenen persönlichen Besuch nach Beendigung der massiven Kontaktbeschränkungen zeitnah nachkommen zu können,

2. in den Einladungsschreiben zum 80. Geburtstag deutlich darauf hinzuweisen, dass der Hausbesuch, sofern aktuell kein Bedarf besteht, von den Angeschriebenen auch zu einem späteren Zeitpunkt angefordert werden kann,

3. eine Kampagne zu entwickeln und durchzuführen, mit der die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Hamburger Hausbesuchs unabhängig vom 80. Geburtstag als Selbstmelder unter Hamburger Senior*innen bekannter gemacht und auch mehrsprachig beworben wird,

4. dafür Sorge zu tragen, dass Inhalte von Neu- und Nachschulungen der mit der Durchführung der Hausbesuche beauftragten Personen sowie der für die Beratungen entwickelte Gesprächsleitfaden um die Aufklärung und Beratung über die in Hamburg bestehenden Möglichkeiten zu Kompetenzerwerb und -vertiefung in den Bereichen digitaler Kommunikation und Nutzung sonstiger digitaler Hilfsmittel erweitert werden,

5. dafür Sorge zu tragen, dass die Materialkoffer der mit der Durchführung der Hausbesuche beauftragten Personen um Materialien zu in Hamburg bestehenden Möglichkeiten zu Kompetenzerwerb und -vertiefung in den Bereichen digitaler Kommunikation und Nutzung sonstiger digitaler Hilfsmittel ergänzt werden,

6. dafür Sorge zu tragen, dass in den Jahren 2021 und 2022 sowie darüber hinaus ausreichende finanzielle Mittel und personelle Ressourcen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hamburger Hausbesuchs zur Verfügung stehen,

7. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 sowie erneut bis zum 31.12.2022 über die jeweils erzielten Zwischenergebnisse der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hamburger Hausbesuchs zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Christa Möller-Metzger
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion