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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Beteiligung und Wirksamkeit des Hamburger Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ermöglichen

Mittwoch, 21.04.2021

Im Januar 2017 hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen großen Schritt für die Gleichberechtigung gemacht und den Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt beschlossen. Dieser fördert seitdem die Anerkennung von homo- und bisexuellen sowie von trans- und intergeschlechtlichen Menschen und wirkt gegen Diskriminierungen. In dem Aktionsplan werden in elf Handlungsfeldern insgesamt über 90 Einzelmaßnahmen benannt, mit denen Anerkennung, gerechte Teilhabe und Selbstbestimmung queerer Menschen gestärkt sowie Diskriminierungen und Ausgrenzungen der betroffenen Gruppen abgebaut werden sollen.

Der Aktionsplan beschreibt die gleichstellungspolitischen Herausforderungen in Hamburg und stellt seit nun mehr drei Jahren die Basis für die Gleichstellung homo- und bisexueller sowie trans- und intergeschlechtlicher Menschen dar.

Nun ist es Zeit, dass der Aktionsplan unter Berücksichtigung einer Bewertung aller formulierter Maßnahmen fortgeschrieben wird. Schon bei der Erstellung des Aktionsplans haben Interessensvertretungen, Verwaltung und Politik zusammengearbeitet. Und auch bei der Fortschreibung ist eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft erforderlich, um seine Erwünschtheit innerhalb der queeren Community und seine Wirksamkeit zu garantieren. Dafür soll der Senat verschiedene Beteiligungsformate organisieren.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht:

1. im Fortschreibungsprozess des Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt eine breite Einbeziehung der Zivilgesellschaft durch innovative und effektive Beteiligungsformate zu realisieren,

2. im Rahmen dieser Beteiligungsformate auch homo- und bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Hamburger*innen anzusprechen, die bisher nicht in queeren Netzwerken organisiert sind,

3. eine hohe Sichtbarkeit für die Mitwirkungsmöglichkeiten sowie für den Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt anzustreben,

4. die Bezirke im Fortschreibungsprozess des Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu beteiligen,

5. zur Umsetzung und Erfüllung der zu erarbeitenden Maßnahmen einen Aktionsetat vorzuhalten, der als Teil des Aktionsplans wahrgenommen wird und seine Wirkung noch weiter entfalten kann sowie kurzfristige Nachsteuerungen im Sinne der Ziele des Aktionsplans ermöglicht.

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Sina Demirhan
  • René Gögge
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion