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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Das Hamburger Integrationsmonitoring sinnvoll ergänzen

Montag, 18.03.2019

Das Hamburger Integrationskonzept setzt bei der Steuerung der Integration quer durch alle Politikbereiche darauf, Fortschritte mittels der Benennung zahlreicher Indikatoren und Zielwerte erkennbar zu machen. Unter anderem auf Grund dieses Steuerungsansatzes bewertete es der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in einer Expertise als im Bundesvergleich „bereits sehr ausgereiftes, bewährtes und umfassendes Konzept, das mit der Benennung von zahlreichen Indikatoren und Zielwerten Maßstäbe setzt“. Seit vergangenem Jahr berichtet der Senat jährlich über den Umset-zungsstand – erstmalig zu den Ergebnissen des Jahres 2017 in Drucksache 21/15509.

Die Indikatoren und Zielwerte des Integrationskonzepts geben so einen umfassenden Überblick über die objektive, strukturelle Dimension der Integration in der Stadt. Andere Dimensionen von Integration – insbesondere die subjektiven Eindrücke der Bevölkerung und Fragen der sozialen, kulturellen und identifikatorischen Integration – werden durch die ergebnis- und wirkungsorientierten Indikatoren allerdings nur zum Teil abgebildet. Sozial-wissenschaftliche Erhebungen können hier dazu beitragen, ein fundierteres Bild über die subjektiven Auswirkungen der staatlichen und gesellschaftlichen Integrationsbemühungen zu erhalten.

Aus genau diesem Grund hat der Senat 2018 beim SVR eine Hamburger Sonderauswer-tung des bundesweiten Integrationsbarometers in Auftrag gegeben. Ergebnisse dieser Auswertung fanden daraufhin Eingang in den jüngsten Bericht zum Umsetzungsstand des Integrationskonzepts. Auf diese Weise konnte unter anderem gezeigt werden, dass das Integrationsklima in Hamburg insgesamt besser ist als im Bundesdurchschnitt, dass Ham-burgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund eine sehr hohe Zugehörigkeit zu ihrer Stadt fühlen und dass die Einstellung zu Geflüchteten in der Hamburger Bevölkerung überdurchschnittlich positiv ist.

Die Ergebnisse zeigen aber auch Handlungsbedarf auf. So zeigt die Befragung, dass Dis-kriminierungserfahrungen auf Grund von Herkunft und Religion in Hamburg etwas häufiger beobachtbar sind als im Bundesdurchschnitt. Diese Befunde gilt es ernst zu nehmen. Bür-gerschaft und Senat haben in den Drucksachen 21/15509, 21/15402 und 21/13929 bereits weitere Aktivitäten in diesem Bereich angekündigt. Hierzu zählt die Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie des Senats, die derzeit von der Behörde für Wissenschaft,

Forschung und Gleichstellung federführend erarbeitet wird.

Die Sonderauswertung des Integrationsbarometers für Hamburg zeigt außerdem, welche

Bedeutung subjektive Sichtweisen für das Gelingen von Integration haben. Deshalb sollen

die subjektiven Integrationsdimensionen von nun an kontinuierlich erhoben werden. Dies

kann dabei helfen, Handlungsbedarfe zu erkennen, Entwicklungen sichtbar zu machen

und die Wirkung von Integrationsmaßnahmen zu prüfen. Entsprechende Erhebungen sollen

künftig regelmäßig durchgeführt und veröffentlicht werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht

1. regelhaft aufbereitete Daten zur sozialen, kulturellen und identifikatorischen Integration

in Hamburg bereit zu stellen,

2. hierfür alle zwei Jahre eine aufeinander aufbauende Erhebung nach Vorbild der Sonderauswertung

des Integrationsbarometers von 2018 in Auftrag zu geben.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Antje Möller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion