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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Demokratie und Vielfalt in Hamburg stärken – Schutz vor Benachteiligungen und Ungleichbehandlung ausbauen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) bietet Schutz vor Diskriminierungen auf Grund von Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – im Erwerbsleben, bei Sozialleistungen, im Bildungswesen oder beispielsweise beim Zugang zu Wohnraum. Hamburg hat zuletzt mit der Antidiskriminierungsstrategie des Senats (Drs. 20/12555) einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass Menschen mit potentiellen Diskriminierungsmerkmalen in Hamburg wirkungsvoll vor Benachteiligungen geschützt werden. Auch in der Neuauflage des Hamburger Integrationskonzepts von 2017 (Drs. 21/10281) spielt das Thema eine herausgehobene Rolle.

Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Ungleichbehandlungen wegen vermuteter oder wirklicher Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe sind gesellschaftliche Phänomene, die ständigen Aufmerksamkeit bedürfen und aktuell zurückgedrängt werden müssen. Hierzu ist eine Kombination von Präventionsarbeit, Schutz und Beratung für Betroffene und ein starker Rechtsstaat erforderlich. Das AGG und Artikel 3 des Grundgesetzes müssen ihren Schutz für die Menschen in ihrer Alltagserfahrung auch entfalten. Hierzu leisten die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, viele Akteure der Zivilgesellschaft und die Beratungsstellen in Hamburg einen wichtigen Beitrag.

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen bereits mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Programm gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die Antidiskriminierungsstrategie, Maßnahmen gegen Antisemitismus und das Konzept zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit und gewaltbereitem Salafismus eng miteinander zu verzahnen und mit dem Konzept und dem Programm „Demokratie leben“ zusammenzuführen (vgl. Drs. 21/ 6997 und Drs. 21/ 8891). Zuletzt hatte die Präsidentin der Bürgerschaft Anfang August 2018 mit einer Mitteilung auf Drs. 21/13929 informiert, dass der Senat die von der Bürgerschaft gewünschte Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie mit einer gesonderten Senatsdrucksache beantworten will.

Damit sich die Opfer von ungerechtfertigter Benachteiligung effektiv zu Wehr setzen können, fördert Hamburg bislang eine staatlich finanzierte Antidiskriminierungsberatung in zwei Einrichtungen. Bei der im Integrationskonzept als „Best Practice Beispiel“ aufgeführten Beratungsstelle amira – bei (zugeschriebenen) Benachteiligungen auf Grund von Herkunft und Religion – sowie bei der Beratungsstelle ReaD – im Fall von Diskriminierung auf Grund von Geschlecht und sexueller Identität – können Betroffene ihre Fälle schildern, sich über ihre Rechte informieren und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Darüber hinaus werden sie auf Wunsch zu verantwortlichen Stellen begleitet und bei rechtlichen Schritten anwaltlich unterstützt.

Die Beratungszahlen – insbesondere der Beratungsstelle amira – sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Einige Zielgruppen der Antidiskriminierungsstrategie haben sich vergrößert und diskriminierungsgefährdete Personengruppen sind in manchen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr auf einen effektiven Schutz angewiesen als zuvor. Im Zuge des verstärkten Zuzugs von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 sind viele Menschen neu nach Hamburg gekommen, die sich nun – nach einer Phase der Erstintegration – zunehmend in die gesellschaftlichen Regelsysteme und in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren. Egal ob bei Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Alter – im Fall einer möglichen ungerechtfertigten Benachteiligung müssen Betroffene die Möglichkeit haben, sich unkompliziert qualifiziert beraten zu lassen. Darüber hinaus spielen sensibilisierende Öffentlichkeitsarbeit und präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen eine zunehmend große Rolle.

Die Beratungsstellen brauchen hierbei ein starkes Gegenüber auf Seiten des Landes. Hamburg ist im Jahre 2011 der Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft beigetreten. Darin wollen die Unterzeichner u. a. gemeinsam dafür Sorge tragen, „nach Möglichkeit langfristig zentrale Ansprechpartner für das Thema Diskriminierung in Ländern und Kommunen zu benennen“. Die Koordination der dezentralen Antidiskriminierungsstrategie des Senates soll deshalb im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsstrategie geprüft und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die personellen Kapazitäten der Antidiskriminierungsberatung bei (zugeschriebener) Herkunft und Religion zu verstärken und sie in die Lage zu versetzen, ihre Angebote gezielter in die Öffentlichkeit zu tragen. Hierfür sind aus dem Produkt „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ (Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze“) im Einzelplan 9.2. für die Jahre 2019 und 2020 jeweils 60.000 Euro zusätzlich in Einzelplan 4, Aufgabenbereich 255 „Arbeit und Integration“, Produktgruppe 25503 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ bereit zu stellen.

2. die Organisation, Koordination und Ressourcenausstattung des Aufgabenbereichs Antidiskriminierung in der künftig für die Antidiskriminierungsstrategie federführenden Behörde zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen,

3. der Bürgerschaft bis zum 31.06.2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion