Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Demokratiefördergesetz
Mittwoch, 02.12.2020
Für Hamburg hat ein „Gesetz zur Förderung der Demokratie“, das die wichtige Arbeit von Projekten und Initiativen vor Ort langfristig absichert und verlässliche Strukturen schafft, eine große Bedeutung.
Es bedarf einer bundesweiten Förderung der Demokratiearbeit. Damit soll aber nicht „von oben“ zentral Demokratie verordnet werden, sondern zum Beispiel Bildungsarbeit in Sachen Demokratie unterstützt und Engagement gefördert werden. Der Senat soll deshalb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf geeignete Weise bei der Erarbeitung eines „Demokratiefördergesetzes“ unterstützen und darauf dringen, dass die Förderung jeweils in enger Abstimmung mit den Behörden und Akteuren vor Ort erfolgt.
Das Gesetz sollte u. a. folgende Bereiche umfassen:
• Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihrer Prinzipien zu stärken.
• Die Beschreibung der Aufgaben dieses bürgerschaftlichen Engagements zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Außerdem, wie diese Aufgaben durch Aufklärung, Bildung, Information, Gegenargumentation und Unterstützung Betroffener erfüllt werden können.
• Die Vergabe von Bundesmitteln durch Zuwendungen, Zuweisungen und öffentliche Aufträge, den Adressatenkreis dieser Gelder, die von nichtstaatlichen Organisationen zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen und den Erlass von Förderrichtlinien.
Das „Gesetz zur Förderung der Demokratie“ soll auf die bereits im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bestehenden Strukturen zurückgreifen. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) beteiligt sich, auch auf Wunsch der Bürgerschaft, seit vielen Jahren engagiert am Bundesprogramm „Demokratie leben“ und seinen Vorgängerprogrammen. Zur Ausschöpfung der Mittel aus dem Bundesprogramm wurden ausreichend Kofinanzierungsmittel aus dem Haushalt der FHH bereitgestellt. Auf diese Weise konnten wichtige Projekte zur Stärkung der Demokratie und des sozialen Zusammenhaltes in Hamburg realisiert werden. Für eine dauerhafte Finanzierung solcher Projekte ist aber eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene erforderlich.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorgelegt und in die Gesetzgebung eingebracht wird, der insbesondere die dauerhafte Finanzierung von Maßnahmen in Ländern und Kommunen ermöglicht, die nachweislich erfolgreich im Sinne der Zielsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ arbeiten und dabei sicherzustellen, dass die Förderung von Maßnahmen vor Ort mit den kommunalen oder regionalen Akteuren abgestimmt werden.
2. der Bürgerschaft bis Mitte 2021 über die Entwicklung der Förderung aus dem Programm „Demokratie leben“ in Hamburg und den Fortschritt bezüglich eines Demokratiefördergesetzes zu berichten.
- Kazim Abaci
- Annkathrin Behr
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Jan Koltze
- Iftikhar Malik
- Kirsten Martens
- Ali Simsek
sowie
- der Abgeordneten Filiz Demirel
- Eva Botzenhart
- Alske Freter
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Lisa Maria Otte
- Till Steffen
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion