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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Ein Frauendatenreport für Hamburg

Dienstag, 13.03.2018

In der Gleichstellungspolitik wurden in den vergangenen Jahrzehnten große Fortschritte erzielt. Dennoch: Bis zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen liegt noch ein langer Weg vor uns. Eine bessere Datengrundlage und das Nachzeichnen von Entwicklungen sind elementar, um entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und die bestehenden Diskriminierungen von Frauen anzugehen.

Bisherige Erhebungen zeigen diese Ungerechtigkeiten zum Teil schon auf. So wird zum Beispiel der Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen den Einkünften von Frauen und Männern, regelmäßig berechnet. Für Hamburg lag sie im Jahr 2015 bei 24% und damit drei Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Aus bestehenden Erhebungen zur Geschlechtergerechtigkeit in der Bildung und im Beruf wird zudem deutlich, dass junge Frauen sich überwiegend für einige wenige Ausbildungsberufe entscheiden und bereits in der Ausbildung wesentlich schlechter bezahlt sind als junge Männer. Mit jeder Phase im Erwerbs- und Lebensverlauf wird diese Lücke zwischen den Geschlechtern noch größer. Dabei sind ungerechte Bezahlung und ungleiche Aufstiegschancen bekannte Probleme. Weiterhin liegen große Herausforderungen in der geschlechtergerechten Aufteilung der Familienarbeit und im Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit.

Eine systematische Erfassung der Situation von Frauen in Hamburg und ihrer Entwicklung über die Zeit ermöglicht eine bessere Bewertung von bestehenden Maßnahmen der Frauenförderung und kann weitere Handlungsbedarfe aufzeigen. Deswegen wurde im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2013-2015 (Drs. 20/7126) in der Maßnahme Nr. 10 auch festgehalten, die Datenlage zur Gleichstellung zu verbessern und dabei insbesondere mit dem Statistikamt Nord zusammenzuarbeiten. Laut Evaluation (Drs. 21/6704) gilt die Maßnahme noch als weiterentwicklungsbedürftig. Auch in der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wird auf diese Notwendigkeit verwiesen. Ein Frauendatenreport soll diese Lücke schließen.

Der DGB hat im Januar 2016 bereits einen ersten Frauendatenreport für Hamburg veröffentlicht, der wichtige Entwicklungen in der Stadt aufzeigt. Um aber festzustellen, ob z.B. die klare geschlechtliche Trennung bei der Berufswahl abnimmt oder ob sie sogar zunimmt, brauchen wir eine regelmäßige Berichterstattung. Diese kann auch dazu beitragen, Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms zu überprüfen und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Ziel ist es, den Grad der Gleichstellung für alle Frauen in Hamburg, punktuell im nationalen oder Länder-Vergleich, dazulegen. Hierfür bietet der Report vom DGB eine gute Grundlage, andere Bereiche außer Arbeit und Ausbildung sollten aber hinzugezogen werden. Ein gutes Beispiel stellt hierfür das Indikatorenset des Atlasses der Gleichstellung dar. Für die Erstellung des Berichts soll externe Expertise, z.B. vom Statistikamt Nord einbezogen werden.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

zukünftig regelmäßig einen Frauendatenreport zu erstellen, diesen der Bürgerschaft zuzuleiten und

1. dabei insbesondere geschlechtsspezifische Daten für die Phasen des Lebensverlaufs aufzunehmen,

2. im Sinne der Effizienz den Schwerpunkt auf Ungleichheitsindikatoren zu legen, und,

3. sofern sinnvoll, dabei einzelne Indikatoren des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms aufzunehmen.

 

 

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion