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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein

Freitag, 23.09.2016

In der Vergangenheit haben verschiedene Fachausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gemeinsam mit den entsprechenden Fachausschüssen des Schleswig-Holsteinischen Landtages getagt. Anlass dafür boten unter anderem die gemeinsam mit Schleswig-Holstein betriebenen Einrichtungen und Unternehmen wie etwa die AKN Eisenbahn AG, die Eichdirektion Nord, das Statistikamt Nord, Dataport oder die HSH Nordbank.

Darüber hinaus wurden in den Ausschusssitzungen Projekte und Themen beraten, die beide Länder betreffen und bei denen insofern ein gemeinsames Interesse daran besteht, sie kooperativ und in enger Zusammenarbeit mit den Kollegen des jeweiligen Nachbarlandes anzugehen.

Diese eher unregelmäßig stattfindenden parlamentarischen Beratungen gilt es im Interesse einer noch intensiveren Zusammenarbeit über einen Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg zu institutionalisieren. Auf diese Weise kann die regelmäßige parlamentarische Kontrolle gemeinsamer Einrichtungen verbessert werden. Außerdem wird auf Parlamentsebene ein Rahmen geschaffen, in dem Potenziale der weiteren Zusammenarbeit ausgelotet werden können. Dem Ausschuss sollen dabei die Rechte aus der Geschäftsordnung zustehen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Analog zum Schleswig-Holsteinischen Landtag setzt die Hamburgische Bürgerschaft einen ständigen Ausschuss für die Zusammenarbeit beider Länder ein. Der Ausschuss hat 11 Mitglieder, die sich auf die Fraktionen im Verhältnis 5:2:1:1:1:1 verteilen. Die Ausschussmitglieder können durch jedes andere Mitglied ihrer Fraktion vertreten werden.

 

Die beiden Ausschüsse tagen gemeinsam und entwickeln jeweils Beschlussvorschläge für die Fachausschüsse oder Parlamente ihrer beiden Länder. Die Sitzungen sollen in der Regel abwechselnd in Hamburg und Kiel stattfinden, dabei soll die Terminplanung die Arbeitsrealität der beiden Parlamente berücksichtigen. Sie werden von dem oder der Vorsitzenden des jeweils gastgebenden Ausschusses geleitet. Die jeweiligen Fachausschüsse werden nachrichtlich zu den Sitzungen eingeladen.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Christiane Blömeke
  • Antje Möller
  • Farid Müller
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
  • Deniz Celik
  • Heike Sudmann
  • Cansu Özdemir (LINKE) und Fraktion