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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Erfolgreiche Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle fortsetzen – Personalausstattung an gestiegene Anforderungen und Fallzahlen anpassen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020

Einzelplan 4

 

Durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle werden im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in den Hamburger Bezirksämtern wichtige Leistungen erbracht. Hierzu gehören Hilfen zur Wohnungssicherung, Hilfen zur Wohnungsversorgung für Obdachlose und Haushalte aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung, sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Vermittlung in eine öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft.

Neben der Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat die Integration von öffentlich-rechtlich untergebrachten Personen in Mietwohnraum eine herausragende Bedeutung. Dies erfordert nicht nur eine stete Akquise von Wohnungen im Neubau und im Wohnungsbestand, sondern auch eine bedarfsgerechte intensive Beratung, Unterstützung und Begleitung der betroffenen Personen.

Bislang haben die Fachstellen sehr erfolgreich gearbeitet: In den letzten Jahren konnte in einer hohen Anzahl von Fällen der Wohnraum gesichert bzw. wohnungslose Menschen in Wohnraum vermittelt werden.

Dennoch hat die Zahl der in öffentlich-rechtlicher Unterbringung untergebrachten wohnungslosen Menschen in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies liegt auch an der hohen Zahl wohnberechtigter Zuwandererinnen und Zuwanderer, die überwiegend in öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften untergebracht sind. Die Anzahl der dort untergebrachten Wohnungslosen und wohnberechtigten Zugewanderter haben sich in den Jahren von 2009 bis 2016 mehr als verdoppelt und in 2017 mehr als vervierfacht. Aber auch die erfolgreiche Vermittlung von Obdachlosen in das soziale Hilfesystem bzw. in Unterkünfte über das Winternotprogramm führt zu einer stärkeren Inanspruchnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Durch die Zuwanderung hat sich auch die Struktur der Personen in den öffentlich-rechtlichen Unterkünften verändert. Wohnberechtigte Zuwandererinnen und Zuwanderer stellen einen sehr hohen Anteil der Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung dar. Die Versorgung der zugewanderten Haushalte im Rahmen der Wohnungsvermittlung stellt die Fachstellen für Wohnungsnotfälle vor große Herausforderungen: Die Hilfeleistung gestaltet sich auf Grund der Sprachbarrieren sehr anspruchsvoll. Die Beratungsgespräche sind außerdem wegen fehlender Kenntnisse der hiesigen Verhältnisse deutlich aufwändiger und zeitintensiver.

Ferner bedürfen die zugewanderten Haushalte vielfach einer nachgehenden Begleitung vor bzw. nach Abschluss eines Mietvertrags. Hinzu kommt – entsprechend des Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ (vgl. Bürgerschafts-Drs. 21/5231) über die Verringerung der Plätze in den „Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen“ – die Vermittlung in Wohnraum von Personen, die sich derzeit in einer „Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen“ befinden.

Im Bereich der Wohnungssicherung steigen die Anforderungen in den einzelnen Fällen, weil es zur Wohnungssicherung nicht nur um die Abwendung einer außerordentlichen Kündigung, sondern häufig auch um die Vermeidung einer ordentlichen Kündigung geht. Eine Schonfristerklärung reicht nicht mehr aus; eine Wohnung kann in der Regel nur noch im Verhandlungswege gesichert werden.

Um die erfolgreiche Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle bei der Vermittlung von Wohnraum zu stärken und um die öffentlich-rechtlichen Unterkünfte spürbar zu entlasten, ist eine bedarfsgerechte Anhebung der Personalausstattung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle erforderlich.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Kapazität in den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle insgesamt um bis zu 15 Vollzeitstellen aufzustocken. Dabei soll die Verteilung des zusätzlichen Personals unter Berücksichtigung der spezifischen Bedarfe einzelner Bezirksämter (Anzahl der Wohnberechtigten in den Wohnunterkünften, Standorte der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen, Jungerwachsenenprojekt) erfolgen.

2. das zusätzliche Personal vorrangig durch Absenkung von Ansätzen im Einzelplan 4 zu finanzieren und, soweit dies nicht ausreicht, ergänzend durch Absenkung zentraler Ansätze im Einzelplan 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Aufgabenbereich „Zentrale Finanzen“, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“,

3. der Bürgerschaft hierzu bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion