Unsere Anträge
Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.
Etablierung von Taubenschlägen rund um Hamburgs große Bahnhöfe
Mittwoch, 28.02.2024
An den stark frequentierten Bahnhöfen Hamburg-Altona und Hamburg-Hauptbahnhof ist eine hohe Zahl an Stadttauben präsent, die hier auf der Suche nach Futter und Nistplätzen ist. Ihre Schwärme setzen sich unter anderem aus Nachfahren verwilderter Haustauben zusammen. Viele deutsche und europäische Kommunen haben über Jahrzehnte Erfahrungen mit betreuten Taubenschlägen gesammelt, um den Bestand der Stadttauben tierschutzkonform zu regulieren: Betreute Taubenschläge verringern Verschmutzungen an Gebäudefassaden und im öffentlichen Raum, außerdem kann so die gesundheitliche Betreuung von Stadttauben sichergestellt werden, was im Sinne des Tierschutzes ist.
Die Errichtung und der anschließende Betrieb von Taubenschlägen hat zum Ziel, einen Taubenbestand in einem Schlag zu binden, mit artgerechtem Futter zu versorgen und eine gesundheitliche Überwachung sicherzustellen. Der Schlag hält Nistplätze bereit, wobei die Eier der Tiere zu einem großen Teil gegen Attrappen ausgetauscht werden, um so die Anzahl der Nachkommen tierschutzkonform zu verringern. Dabei hängt der Erfolg von Taubenschlägen von verschiedenen Faktoren ab: Die Konzeptionierung umfasst den Bau und die Betriebsführung, die Auswahl des Standorts, die Größe des Schlags, und berücksichtigt auch die Zahl erforderlicher Schläge in der Umgebung. Um den Schlag selbst sind die konsequente Einhaltung des Fütterungsverbots und das Verschließen von Nistplätzen unabdingbar. Für die Betriebsführung bedarf es Personen mit geeigneter Sachkunde und Zuverlässigkeit. Deshalb sollte eine Institution wie die Stadtreinigung Hamburg damit beauftragt werden, die Taubenschläge professionell zu reinigen und zu betreuen.
Hamburgs Bezirke haben sich in den letzten Jahren vielfach mit Taubenpopulationen befasst, insbesondere um Bahnhöfe wie den Hauptbahnhof, den Bahnhof Altona oder Barmbek. Hier ist die Beschwerdelage hoch, ebenso wird der Verschmutzungsgrad durch den Kot der Tiere als hoch erachtet.
Inzwischen haben sich verschiedene Akteur*innen rund um die genannten Bahnhöfe intensiv ausgetauscht und sind bei Standortfragen ebenso wie den Kosten für die Errichtung und den Betrieb vorangekommen. Erste Standortbegehungen waren vielversprechend und in Abstimmung mit den Beteiligten ist eine dreijährige Pilotphase realisierbar. Es soll eine Sauberkeitsoffensive an den Bahnhöfen Hauptbahnhof und Altona gestartet werden, wofür die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende jährlich 150.000 Euro und die Senatskanzlei jährlich bis zu 200.000 Euro jeweils über drei Jahre für den Betrieb der Taubenschläge bereitstellen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz stellt als Zuschuss 20.000 Euro für die Evaluation der neuen Taubenschläge bereit.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. mit dem Ziel der Stadttaubenregulation und -verringerung entsprechend der Größe der Populationen jeweils drei Taubenschläge rund um den Hauptbahnhof sowie den Bahnhof Altona durch die jeweiligen Bezirksämter zu konzeptionieren, zu planen und zu errichten;
2. eine geeignete Institution wie die Stadtreinigung damit zu beauftragen, die Taubenschläge hinsichtlich Reinigung, Fütterung, Austausch der Tauben-Eier etc. zu betreuen;
3. für den Betrieb der Taubenschläge finanziell bis zu 350.000 Euro p.a. über drei Jahre bereitzustellen (150.000 Euro aus der Produktgruppe 301.04 „Zentrales Programm Verkehr und Mobilitätswende“ des Einzelplans 7.1 der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, bis zu 200.000 Euro aus der Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“ des Einzelplans 9.2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“);
4. eine Evaluation der Wirksamkeit durch die jeweiligen Bezirksämter zu planen und durchzuführen;
5. den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona insgesamt 20.000 Euro Zuschuss für die Evaluation aus der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“ des Einzelplans 2 der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung zu stellen;
6. der Bürgerschaft nach drei Betriebsjahren über den Betrieb und festgestellte Erfolge zu berichten.
- Christel Oldenburg (Fachsprecher:in Hamburg/Schleswig-Holstein)
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Markus Schreiber (Fachsprecher:in Öffentliche Unternehmen)
- Olaf Steinbiß
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Sarah Timmann
- Carola Veit
sowie
- Lisa Maria Otte
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Filiz Demirel
- Rosa Domm
- Olaf Duge
- Alske Freter
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Sina Aylin Koriath
- Sonja Lattwesen
- Dominik Lorenzen
- Zohra Mojadeddi
- Johannes Alexander Müller
- Andrea Nunne
- Ulrike Sparr
- Charlotte Stoffel
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion