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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe – Integration von EU-Ausländerinnen und EU-Ausländern

Mittwoch, 15.01.2020

Die Obdachlosenzählung 2018 zeigt: Während im Jahr 2009 noch etwa zwei Drittel der gezählten Obdachlosen die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, so hat sich dieses Verhältnis 2018 umgekehrt. Während die absolute Zahl der Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit etwa konstant geblieben ist, hat sich insbesondere die Zahl derjenigen erhöht, die Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sind und dadurch häufig keine sozialrechtlichen Leistungsansprüche geltend machen können. Der weit überwiegende Teil der Befragten (71 Prozent) gab dabei an, mit dem Wunsch, einen Arbeitsplatz zu finden, nach Hamburg gekommen zu sein. Gleichzeitig gibt die Mehrheit dieser Gruppe an, in Hamburg vom ersten Tag an ohne Wohnung gewesen zu sein. Es erscheint deshalb notwendig, das bereits deutlich erweiterte Beratungs- und Orientierungsangebot für diese Zielgruppe um neue Ansätze zu ergänzen, um eine möglichst frühzeitige und Obdachlosigkeit vermeidende Entwicklung realistischer Perspektiven zu fördern.

Pension für Arbeitsuchende

Angesichts der oben dargestellten Ergebnisse der Obdach- und Wohnungslosenuntersuchung erscheint es sinnvoll, neben den vorhandenen Notübernachtungsstellen ein zusätzliches Angebot für Arbeitssuchende einzurichten, das sie für ein geringes Entgelt nutzen können.

Ziel wäre es, der häufig zu beobachtenden Verelendung während dieser ersten Phase des Aufenthalts in Hamburg entgegen zu wirken und unmittelbar die Selbsthilfemöglichkeiten sowie die Entwicklung einer Anschlussperspektive zu stärken, so dass diese Personengruppe erst gar nicht zum klassischen Klientel der Obdach- und Wohnungslosenhilfe wird.

Es ist absehbar, dass vor allem EU-Zuwandererinnen und EU-Zuwanderer aus osteuropäischen Staaten ein solches Angebot nutzen würden. Gerade für diese Personengruppe, die ganz überwiegend als Arbeitskräfte nach Hamburg kommen und nicht selten Opfer von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt werden, ist der Kontaktaufbau zum Hilfesystem, die Perspektivklärung und der Schutz vor Verelendung besonders wichtig.

Integrations- und Qualifizierungsangebote an Lebenssituation anpassen

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein in der Europäischen Union verankerter Grundsatz. Die weit überwiegende Zahl der Zuwanderinnen und Zuwanderer aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist gut im Hamburger Arbeitsmarkt integriert, kann ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und zahlt Steuern. Auch wenn die EU-Freizügigkeit insgesamt einen Gewinn für die Gesellschaft und den Hamburger Arbeitsmarkt im Besonderen darstellt, stellen sich sozialpolitische Herausforderungen vor allem durch die Zuwanderung von Geringqualifizierten, die sich hier zunächst nicht erfolgreich im Arbeitsmarkt integrieren können oder ihre Arbeit schnell wieder verlieren. Diese Menschen geraten oft in komplexe Problemlagen, die zu existenziellen Notlagen führen. Diese Notlage wird oft durch ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ausgenutzt. Der Senat hat deshalb bereits im Jahr 2012 spezialisierte Beratungsangebote wie die „Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ geschaffen und einen Runden Tisch für Fairness und klare Regeln am Hamburger Arbeitsmarkt etabliert (vgl. zuletzt Drs. 21/13249). Zudem setzen die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg immer wieder mit gezielten Aktionstagen und gemeinsamen Anstrengungen Zeichen gegen Sozialmissbrauch, Ausbeutung und Mietwucher.

Für Betroffene ist selbst dann, wenn sie einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationsmaßnahmen, Deutschkursen und Qualifizierungsmaßnahmen haben, eine regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen aufgrund der schwierigen Lebenssituation oft kaum möglich.

Zu prüfen ist deshalb, wie die Teilnahme an integrativen und qualifizierenden Maßnahmen besser mit den bestehenden Verdienstmöglichkeiten kombiniert werden kann.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit Kammern, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften eine Konzeption einer Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmer-Pension für neu nach Hamburg ankommende Arbeitssuchende zu entwickeln;

2. zu prüfen, wie Integrations- und Qualifizierungsangebote, insbesondere für Arbeitssuchende und Obdachlose aus dem EU-Ausland, ausgeweitet und besser an die spezielle Lebenssituation angepasst werden können;

3. der zuständigen Behörde für notwendige Mehrausgaben zusätzliche Mittel bereitzustellen und/oder diese bei der Aufstellung des Haushalts 2021/2022 zu berücksichtigen;

4. der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Anna Galina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion