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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Fortentwicklung Wohnungslosenhilfe – Mehr Einzelunterbringung ermöglichen und medizinische Versorgung für Obdach- und Wohnungslose verbessern

Mittwoch, 15.01.2020

Mit den im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe dargestellten Angeboten und Maßnahmen verfügt Hamburg über ein umfassendes und in weiten Teilen gut funktionierendes System der Obdach- und Wohnungslosenhilfe. Dieses Konzept wird beständig weiterentwickelt.

Auf der Fachtagung zur Obdach- und Wohnungslosenuntersuchung am 02. Mai 2019 sind gestiegene Betroffenenzahlen ebenso wie die konkreten Lebenslagen von obdach- und wohnungslosen Menschen in Hamburg intensiv diskutiert und vielfältige Vorschläge entwickelt worden. Dabei ist vor allem deutlich geworden, dass Hamburg über zahlreiche Angebote verfügt, die ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben. Diese gilt es zu verstärken und dort durch neue Angebote gezielt zu ergänzen, wo dies aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Zielgruppe geboten ist.

Mehr Einzelunterbringungsangebote für psychisch kranke Obdachlose

Die Hotelunterbringung von wohnungslos gewordenen Personen und Haushalten ist in den letzten Jahren in Hamburg so stark zurückgegangen, dass verwaltungsseitig über einen völligen Verzicht nachgedacht wird. Allerdings gibt es nach wie vor eine kleinere Gruppe an Obdachlosen, die sich in der Hotelunterbringung befindet, darunter viele Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Gleichzeitig werden im System der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für „individuell stark belastete Persönlichkeiten mehr Möglichkeiten zur Einzelzimmerbelegung benötigt“ (vgl. Fortentwicklung Wohnungslosenhilfekonzept, Drs. 21/10071, S. 38), die zumindest teilweise durch Hotelunterbringungen kompensiert werden, um die öffentlich-rechtlichen Unterbringungen zu entlasten. Einzelzimmer brauchen vor allem Menschen mit (unbehandelten) psychischen Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Wahnstörungen, die kaum ausreichenden Zugang zu adäquater ärztlicher Behandlung haben. In nicht wenigen Fällen geraten diese Menschen in einen wiederkehrenden Kreislauf zwischen Psychiatrie, Straße und Notunterbringung.

Zudem ist diese Gruppe schwer durch das auf Hilfe zur Selbsthilfe setzende Hilfesystem zu erreichen, weil sie weder krankheitseinsichtig sind noch an Hilfeplänen mitarbeiten und auch psychiatrischen Institutionen oft ablehnend gegenüberstehen.

Städte wie Köln und Stuttgart haben auf diese Problematik durch die Realisierung von kleineren Unterbringungen mit quasi Hotelcharakter reagiert (Projekt „Hotel Plus“), in denen diese Menschen ein Einzelzimmer und ein reduziertes Begleitangebot erhalten können. Die Erfahrungen mit diesem Angebot sind positiv, es hilft den Betroffenen und entlastet die Situation in den großen öffentlich-rechtlichen Unterbringungen. Diese Erfahrungen sollen in eine qualitative Weiterentwicklung der Hotelunterbringung einfließen.

Wir wollen außerdem die Unterbringungskapazitäten zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) ausbauen, um für mehr Betroffene sichere Orte zu schaffen, die wieder Fortschritte in der eigenen Lebensführung ermöglichen.

Ebenso soll über die Ansätze berichtet werden, die die Kooperation zwischen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und dem Regelsystem stärken, insbesondere über die Erfahrungen aus dem laufenden Modellprojekt Ambulante Sozialpsychiatrie für Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die nicht in die Stufen 1 – 3 der Fachanweisung Wohnungslosenhilfe eingestuft werden können, aber ambulanter sozialpsychiatrischer Hilfen bedürfen.

Prüfung der medizinischen Versorgung

Die medizinische Versorgung von obdach- und wohnungslosen Menschen ist besonders schwierig. Neben den Schwerpunktpraxen und den mobilen Angeboten leistet die von der Caritas betriebene Krankenstube unverzichtbare Arbeit in der Gesundheitsversorgung von auf der Straße lebenden Obdachlosen. Im Rahmen des Neubaus des Pik As ist eine Erweiterung des Krankenflures vorgesehen und in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung entstehen zusätzliche Plätze für Wohnungslose mit Pflegebedarf. Die Kapazitäten aller Angebote sind begrenzt, und durch die Zunahme der absoluten Anzahl der auf der Straße lebenden Menschen besonders gefordert. Ein Faktor in der schwierigen medizinischen Versorgung von Obdachlosen ist auch das häufig kritisierte Entlassmanagement der Krankenhäuser. Hier gilt es, das Handeln der Krankenhäuser gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen gezielt zu überprüfen, Missstände abzustellen und Verbesserungen in die Wege zu leiten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Einsparungen in der Hotelunterbringung für eine gezielte qualitative Weiterentwicklung der Unterbringung für psychisch kranke Obdachlose zu nutzen;

 

2. die Unterbringungssituation für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung stetig zu verbessern (z. B. spezielle Unterkünfte, Einzelzimmer);

3. die Unterbringungskapazitäten nach §67 SGB XII nach Möglichkeit auszubauen;

4. über die Erfahrungen aus dem Modellprojekt Ambulante Sozialpsychiatrie zu berichten;

5. über die Ergebnisse der laufenden Befragung der Gesundheitsbehörde zum Entlassmanagement der Krankenhäuser und dessen Auswirkungen auf Wohnungs- und Obdachlose zu berichten;

6. der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Anna Galina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion