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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Fortschreibung des Haushaltsplans 2018 für gewachsene Bedarfe und erfolgreiche Integrationsarbeit nutzen

Mittwoch, 26.09.2018

Infolge der vom Senat in der Drs. 21/13971 dargelegten Neuberechnung des Steuertrendwerts kann der „Wachstumsfaktor“ auch in der Haushaltsplanfortschreibung 2018 berücksichtigt werden. Der Dreiklang aus „Investieren, Konsolidieren und Hamburgs Wachstum gestalten“ wird in der Fortschreibung 2018 auch in den Haushaltsplan 2018 sachgerecht implementiert:

Mit dem Wachstum der Stadt steigen auch die erforderlichen Anstrengungen für Integrationsmaßnahmen. Sie sorgen dafür, dass der Zusammenhalt der Hamburgerinnen und Hamburger gestärkt wird und die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Hamburgerinnen und Hamburger an dem positiven Wachstum der Stadt teilhaben können. Integration in diesem Sinne ist eine Daueraufgabe für die Stadtgesellschaft. Ziel dieser Politik ist es, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.

Teil der Fortschreibung des Haushaltsplans 2018, wie vom Senat in der Drs. 21/13971 (S. 13) dargelegt, ist deshalb auch eine Aufstockung der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ im Einzelplan 9.2 – Allgemeine Finanzwirtschaft - um 40 Millionen Euro.

Ein Teil hiervon soll genutzt werden, um Integrationsmaßnahmen für zugewanderte Menschen, die sich bewährt haben, bis Mitte des Jahres 2020 fortzuführen. Hierzu zählen elementare Maßnahmen in den Bereichen Wohnraumvermittlung, Sprachförderung, Erleichterung des Zugangs zu medizinischen Leistungen durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher ebenso, wie Hilfen für Geflüchtete mit besonderen Schutzbedürfnissen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die mit Beschluss der Drs. 21/13971 im Haushaltsplan 2018 erfolgte Aufstockung der „Zentralen Verstärkung Zuwanderung“ im Einzelplan 9.2 um 40.000.000 Euro zu nutzen, um Ermächtigungen Kosten zu verursachen in Höhe von insgesamt 3.166.000 Euro in den zentralen Ansatz von Kosten für Transferleistungen des Aufgabenbereichs 252 im Einzelplan 4 oder in die Einzelpläne der jeweils für die Maßnahmen bisher schon zuständigen Behörden bei Gewährleistung der Übertragbarkeit der Mittel auf die Jahre 2019/2020 für die Verstärkung von Zuwendungen mit integrativem Charakter zu übertragen,

2. diese Mittel analog dem für den Integrationsfonds praktizierten Verfahren zuzuwenden und folgende Maßnahmen vorzusehen:

i. bis zu 400.000 Euro für die Vorhaltung eines Dolmetscherpools für die psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten und psychisch erkrankten Geflüchteten sowie zur Unterstützung bei der Integration von geflüchteten Menschen mit Behinderung in die Regelsysteme des Trägers „Seelische Gesundheit, Migration und Flucht e.V. (SEGEMI)“.

ii. bis zu 200.000 Euro zur Steigerung der Vermittlungszahlen von Geflüchteten in privaten Wohnraum für die „Stiftung Wohnbrücke“ im Verbund mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband.

iii. bis zu 50.000 Euro zur Sprachförderung im Rahmen des Projekts „Sprache im Alltag“ für den Verein „Sprachbrücke-Hamburg e.V.“.

iv. bis zu 45.000 Euro zur Förderung der Arbeit mit geflüchteten Frauen des Trägerverbunds aus „FLAKS e.V.“, „Zentrum für Frauen Altona“, „Dolle Deerns“ und „Mädchentreff“.

v. bis zu 30.000 Euro zum Zweck des Empowerments von geflüchteten Frauen und Mädchen, der Fortbildung und dem Einsatz von Kulturmittlerinnen und -mittlern und von Dolmetscherinnen und Dolmetschern durch den „Pro Familia Landesverband Hamburg e.V.“.

vi. bis zu 95.000 Euro für das Fahrradprojekt des Trägers „Westwind Hamburg e.V.“.

vii. bis zu 300.000 Euro zur Förderung von Integrationsprojekten im Bereich der Stadtteilkultur, Kinder- und Jugendkultur und Kultur im Allgemeinen.

viii. bis zu 150.000 Euro zur Förderung der Arbeit mit Geflüchteten mit einer Behinderung des Trägers „Lebenshilfe e.V.“.

ix. bis zu 90.000 Euro zur Förderung des Projekts „We are Family“ des Trägers „Leben mit Behinderung“.

x. bis zu 140.000 Euro zur Förderung eines Patenschaftsprojekts des Vereins „Bergedorfer für Völkerverständigung e.V.“.

xi. bis zu 90.000 Euro zur Förderung, Stärkung und Qualifizierung von weiteren Patenschaftsprojekten. Die zuständige Behörde wird gebeten, hierfür eine Förderrichtlinie zu entwickeln.

xii. bis zu 50.000 Euro zur weiteren Förderung und Realisierung der Vermittlungs- und Vernetzungsplattform sowie zur Verstetigung der Öffentlichkeitskampagne zur Gewinnung neuer Patinnen und Paten des Trägers „Arbeiter Samariter Bund“ (ASB in Kooperation mit dem Bündnis Hamburger Flüchtlingsinitiativen, der Bürgerstiftung Hamburg und Mentor.Ring e.V).

xiii. bis zu 75.000 Euro zur weiteren Förderung des Patenschaftsprojekts „Brücken bauen“ des Trägers „Hamburger mit Herz e.V.“.

xiv. bis zu 15.000 Euro zur Förderung von Patenschaften für minderjährige unbegleitete Geflüchtete durch den Träger „Pfiff gGmbH“.

xv. bis zu 50.000 Euro zur Förderung der Etablierung und Sicherstellung der Traumatherapie für minderjährige unbegleitete Geflüchtete des Trägers „Ankerland e.V.“.

xvi. bis zu 40.000 Euro zur Fortführung einer interkulturell qualifizierten Beratung für traumatisierte geflüchtete Menschen durch den Träger „Der Begleiter e.V. –Psychosoziale Hilfen Bergedorf“.

xvii. bis zu 37.000 Euro zur Förderung eines Elternlotsenprojekts des Trägers „Caritasverband für Hamburg e.V.“.

xviii. bis zu 78.000 Euro zur Förderung der Projekte „Nachbarschaftsmütter Hohenhorst“ und „Lotsenprojekt Alstertal“ des Trägers Erziehungshilfe e.V..

xix. bis zu 82.000 Euro zur Förderung von Kiezläufer Projekten in Neugraben und Neuwiedenthal des Trägers „In Via e.V.“.

xx. bis zu 72.000 Euro zur Förderung der Integration von Neubürgerinnen und Neubürgern in die Wohnumgebung und von Angeboten für ältere Jugendliche und Jungerwachsene des Trägers „Quadriga gGmbH“.

xxi. bis zu 20.000 Euro zur Förderung von Sach- und Honorarmitteln des Trägers „ParkSportInsel e.V.“.

xxii. bis zu 35.000 Euro zur Förderung der Arbeit mit lesbischen, schwulen sowie bi-, trans- und intersexuellen Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchteten des Trägers „Intervention e.V.“.

xxiii. bis zu 55.000 Euro zur Förderung der Arbeit mit lesbischen, schwulen sowie bi-, trans- und intersexuellen Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchteten des Trägers „Magnus-Hirschfeld-Centrum (MHC)“.

xxiv. bis zu 50.000 Euro zur Förderung der Arbeit des Vereins „Die Insel hilft e.V.“.

xxv. bis zu 150.000 Euro zur Förderung des Verfügungsfonds für die Arbeit freiwillig Engagierter rund um die Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünfte und zur Verstärkung der Integration im Rahmen des „Forums Flüchtlingshilfe“.

xxvi. bis zu 100.000 Euro zur Förderung der Angebote für Geflüchtete und zur Finanzierung einer Teilzeitstelle einer/eines Flüchtlingsbeauftragten des Sportvereins „Eidelstedt Hamburg von 1880 e.V.“.

xxvii. bis zu 30.000 Euro zur Förderung des Projekts „Natur- und Umweltbildung“ für Geflüchtete des Trägers „Gesellschaft für ökologische Planung e.V.“.

xxviii. bis zu 40.000 Euro zur Förderung von Umweltbildungsangeboten für Geflüchtete des Trägers „NABU Hamburg e.V.“.

xxix. bis zu 15.000 Euro zur Förderung von zielgruppenspezifischen Angeboten zur HIV/STI-Prävention für minderjährige Geflüchtete des Trägers „AIDS-Hilfe Hamburg e.V.“.

xxx. bis zu 30.000 Euro zur Förderung des Projekts SWITCHMind zur Auseinandersetzung mit kulturellen und demokratischen Grundsätzen in den Unterkünften des Trägers „Kulturbrücke Hamburg e.V.“.

xxxi. bis zu 200.000 Euro zur Förderung der Integration durch kulturelle Teilhabe für die Hamburger Bezirke. Die Mittel sollen gleichmäßig auf die Bezirke verteilt werden und unter Einbeziehung bezirklicher Gremien für stadtteilbezogene Kooperationsprojekte genutzt werden.

xxxii. bis zu 40.000 Euro zur Förderung der Projektarbeit mit geflüchteten Männern in Flüchtlingsunterkünften durch das Bezirksamt Altona.

xxxiii. bis zu 192.000 Euro zur Förderung einer Koordinierungsstelle für die Flüchtlingsarbeit am Tibarg 34 bei der Ev.-luth. Kirchengemeinde Niendorf durch das Bezirksamt Eimsbüttel.

xxxiv. bis zu 120.000 Euro zur Förderung eines Elternlotsenprojektes des Trägers „Deutsches Rotes Kreuz-Kreisverband Hamburg-Harburg e.V.“.

3. der Bürgerschaft zu berichten.

 

sowie
  • Mareike Engels
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • René Gögge
  • Anna Gallina
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion