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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Gegen Rechtsextremismus: Behördenübergreifende Zusammenarbeit weiter stärken, neues Kompetenznetzwerk aufbauen

Mittwoch, 05.05.2021

In den letzten Jahrzehnten haben sich der deutsche und globale Rechtsextremismus ideologisch erneuert und ausdifferenziert. Rechtsextremismus stellt eine ernstzunehmende und nicht von der Hand zu weisende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft dar. Die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds in den Jahren 2000 bis 2006, welcher mit Süleyman Ta?köprü auch ein Hamburger zum Opfer fiel, die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 02. Juni 2019, der Anschlag auf die Synagoge in Halle am 09. Oktober 2019, das rechtsextremistische Attentat in Hanau am 19. Februar 2020, die seit 2018 versendeten Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“ und auch die Attacke auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge Hohe Weide am 04. Oktober 2020 haben diese Tatsache in den vergangenen Jahren immer wieder erschreckend deutlich gemacht und gezeigt, von welcher zentralen Bedeutung es ist, mit Hochdruck und allen Mitteln entschieden gegen Rechtsextremismus und Rechten Terror vorzugehen.

Der Hamburger Senat hat diese Bedeutung frühzeitig erkannt und deshalb in Umsetzung eines Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 20/2169) vom 23.11.2011 im November 2013 das Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ (Drs. 20/9848) geschaffen. Ziel war und ist es dabei, Rechtsextremismus mithilfe von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Fach-, Interventions- und Beratungsangeboten vorzubeugen und ihn wirksam zu bekämpfen. Das Landesprogramm wurde 2019 vom rot-grünen Senat ausgeweitet und aufgestockt (Drs. 21/18643). In seiner neuen Fassung zielt es weiterhin auch darauf ab, Betroffene diskriminierender Strukturen und Vorfälle zu unterstützen und handlungsfähig zu machen und gegen rechtsextreme Einstellungen mit allen Mitteln, frühzeitig und präventiv auch pädagogisch zu intervenieren.

Weil Gewalt und Radikalisierung in der Regel die Folge eines komplexen Zusammenspiels persönlicher, familiärer und gesellschaftlicher Umstände sind, handelt es sich bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus um eine Querschnittsaufgabe, die in die Zuständigkeit zahlreicher Hamburger Behörden und Ämter fällt. Sozialpolitische Maßnahmen sind dabei genauso erforderlich wie ein Engagement der Schulen und entschlossenes Handeln in der Innen- und Rechtspolitik. Um diese Aufgabe möglichst effizient angehen und bewältigen zu können, braucht es eine Struktur, die die enge Vernetzung der verschiedenen Akteure und insbesondere der Hamburger Behörden ermöglicht.

Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus (BNW) leistet hierbei bereits einen wertvollen Dienst. Der Zusammenschluss von mehr als 50 zivilgesellschaftlichen und staatlichen Institutionen, dem auch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde), die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und die Hamburger Bezirksämter angehören, tagt viermal jährlich, um sich über Themen und Strategien zur Prävention von Rechtsextremismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auszutauschen.

Um die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Hamburger Behörden bei der Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus noch weiter zu stärken, soll ergänzend zu den bereits bestehenden Strukturen ein neues, behörden- und institutionenübergreifendes „Kompetenznetzwerk gegen Rechtsextremismus“ eingerichtet werden. Indem es Wissen und Handlungen der Hamburger Behörden eng miteinander vernetzt, soll das Kompetenznetzwerk ein effizienteres Vorgehen im Kampf gegen Rechtsextremismus ermöglichen.

Das Netzwerk soll die Informationswege zwischen den beteiligten Stellen verkürzen und Expertise aus den unterschiedlichsten Disziplinen bündeln. Indem es den Beteiligten Zugriff auf das gesammelte Fachwissen der Behörden verschafft, ermöglicht das „Kompetenznetzwerk gegen Rechtsextremismus“ eine behördenübergreifende und interdisziplinäre Herangehensweise.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Der Senat wird ersucht,

1. darzustellen wie er das neue, behörden- und institutionenübergreifendes „Kompetenznetzwerk gegen Rechtsextremismus“ umsetzen will,

2. jährlich einen behördeninternen und -externen Fachaustausch zu organisieren,

3. der Bürgerschaft im zuständigen Ausschuss bis zum 31.12.2021 und dann alle zwei Jahre zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Sina Aylin Demirhan
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • René Gögge
  • Jennifer Jasberg
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion