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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Grundwasserversorgung in Hamburg für die Zukunft gewährleisten: Brunnenstandorte in der Stadt sichern

Dienstag, 08.11.2016

zu Drs. 21/6301

 

Die Trinkwasserversorgung in Hamburg wird auch weiterhin in hoher Qualität gewährleistet. Dieses Ziel des Senats beinhaltet die Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung und die Industrie in ausreichender Menge und guter Qualität und stellt eine zentrale Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge dar.

Laut Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg, Drs. 21/5404, wird Trinkwasser in Hamburg ausschließlich aus Grundwasser gewonnen, sodass dem Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung des Grundwassers eine wesentliche Bedeutung zukommt. Die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) betreibt aktuell insgesamt 16 Wasserwerke, davon zwölf in Hamburg, drei in Schleswig-Holstein und eins in Niedersachsen. Die Förderung des Grundwassers erfolgt zum überwiegenden Teil in Hamburg (61 Prozent). Etwas über 25 Prozent der Gesamtmenge werden in Schleswig-Holstein und 13 Prozent in Niedersachsen gefördert. Die Gesamtfördermenge der HWW betrug 2015 120,3 Millionen Kubikmeter, davon wurden 73,1 Millionen Kubikmeter in Hamburg, 31,7 Millionen Kubikmeter in Schleswig-Holstein und 15,6 Millionen Kubikmeter in Niedersachsen gefördert.

Erfreulicherweise bleibt die Höhe des Pro-Kopf-Verbrauchs der Hamburgerinnen und Hamburger seit 2007 auf niedrigem Niveau. Trotz Bevölkerungszunahme nimmt der Gesamtverbrauch nicht zu. Dies ist auch in Zukunft nur möglich durch einen weiterhin sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

Gemäß Prognose des Statusberichts zur Trinkwasserversorgung ist in den nächsten 30 Jahren für die insgesamt rund 2,1 Millionen zu versorgenden Einwohner ein Trinkwasserbedarf von maximal 109,41 Millionen Kubikmeterim Jahr zu erwarten. Der Gesamtbedarf an Grundwasser beträgt maximal rund 133,48 Millionen Kubikmeter im Jahr. Diese Menge beinhaltet auch die Versorgung Lübecks durch HWW. In den darauf folgenden Jahren geht der Bedarf auf Grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und des Sparverhaltens wieder leicht zurück.

Die Versorgungssicherheit ist laut Trinkwasserbedarfsprognose bis etwa 2045 knapp gewährleistet.

Es bestehen allerdings Risikofaktoren, die einen nachteiligen Einfluss auf die Versorgungssicherheit haben können. Dazu zählen die Erhöhung des Trinkwasserbedarfs durch (nicht prognostizierten) Bevölkerungszuwachs, eine Einschränkung der Grundwasserentnahme in der Nordheide (Niedersachsen), die Zunahme diffuser Schadstoffeinträge in das Grundwasser, die Grundwasserbelastungen durch Altlasten, die fortschreitende Grundwasserversalzung sowie Einflüsse durch Klimaveränderung.

Vor allem aber müssen ausreichend Fördermöglichkeiten in Hamburg sichergestellt werden. Laut Trinkwasserstatusbericht (S. 19) liegt das durchschnittliche Alter der Förderbrunnen der HWW bei 43 Jahren.

Aufgrund von Korrosion oder sinkender Ergiebigkeit infolge von Ablagerungen im Umfeld des Brunnenfilters ist seit einigen Jahren ein erhöhter Bedarf an Ersatzbrunnen festzustellen. Dafür sind immer häufiger auch neue Grundstücke erforderlich, weil vorhandene Brunnengrundstücke flächenmäßig nicht mehr den erforderlichen Spielraum für einen Brunnenneubau aufweisen.

Die Beschaffung von Grundstücken für Trinkwasserbrunnen gestaltet sich nach den Ausführungen in der Drucksache „Statusbericht zur Trinkwasserversorgung“ in den letzten Jahren in einigen Gewinnungsgebieten zunehmend schwieriger, obwohl für eine Brunnenbohrung nur eine Fläche von etwa 20 x 20 Meter benötigt wird.

Die meisten Wasserwerke sind ursprünglich „auf der grünen Wiese“ entstanden, befinden sich heute aber schon mitten in Gebieten mit starker Konkurrenz um Flächennutzung durch Wohnungs- und Gewerbebau bzw. den Bau von Verkehrsanlagen.

Bisher relativ gut verfügbare Flächen für den Bau von Ersatzbrunnen, wie eigene Grundstücke von HWW oder öffentliche Freiflächen, sind nicht mehr vorhanden bzw. werden zunehmend knapper. Erschwert wird die Situation einerseits dadurch, dass die Bereitschaft von Grundeigentümern zur Veräußerung von Grundstücken für die Trinkwassergewinnung nicht immer ohne weiteres vorausgesetzt werden kann. Andererseits steigen die Grundstückspreise. Die Folge: Der Anschluss von neuen Brunnen an die bestehenden Rohwasserleitungen wird deshalb und infolge der in den vergangenen Jahrzehnten entstandenen dichten Infrastruktur und Bebauung immer kostspieliger werden.

Gemäß Trinkwasserstatusbericht zeigt sich vor allem in den Fassungsgebieten der Wasserwerke Baursberg, Billbrook, Langenhorn, Stellingen sowie Haseldorfer Marsch eine Verknappung hydrogeologisch/hydrochemisch geeigneter Standorte. Gleiches gilt für die Wasserwerke in Schnelsen, den Walddörfern, in Glinde, der Nordheide, in Bostelbek und in der Süderelbmarsch.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen,

1. auf welche Art und Weise die Belange der öffentlichen Wasserversorgung bei anstehenden Überplanungen von Flächen bzw. Neubau von Wohnungen, Gewerbegebäuden und Verkehrsanlagen ggfs. durch

a. Information und Richtlinien für die Bezirksämter,

b. Einräumung bzw. Ausübung städtischer Vorkaufsrechte für die Wasserversorgung und/oder

c. Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur bevorzugten Berücksichtigung von potentiellen Flächen für Brunnenstandorte im Rahmen der planerischen Auswahl während der Aufstellung von Bebauungsplänen

gesichert werden können, und

2. in welcher Weise öffentliche Flächen zur Absenkung neuer Brunnen genutzt werden können, und

3. der Bürgerschaft bis Ende 2017 zu berichten.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Filiz Demirel
  • Anna Gallina
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion