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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburger Erfolgsmodell „work and integration for refugees“ W.I.R weiterentwickeln

Donnerstag, 01.08.2019

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bleibt – auch bei zurückgehenden Zugangszahlen – weiter eine Herausforderung. Zugleich bietet sich die Chance, den Bedarf an Fach- und Arbeitskräften für Hamburg auch über Geflüchtete zu decken.

In den letzten beiden Jahren sind monatlich zwischen 250 und 300 Geflüchtete (nach der Verteilung) in Hamburg geblieben. Zwei Drittel hiervon sind im erwerbsfähigen Alter. Rund 12.000 Geflüchtete sind Anfang 2019 sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen und die Arbeitslosenquote ist von zunächst weit über 40% auf rund 30% gesunken. Dennoch suchen noch immer rund 28.000 Geflüchtete eine Ausbildung oder einen Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Agentur für Arbeit Hamburg und das Jobcenter team.arbeit.hamburg haben aufgrund des hohen Flüchtlingszuzugs im Jahr 2015 in Kooperation mit den beiden Kammern und dem Unternehmensverband Nord e.V. das Programm W.I.R - work and integration for refugees entwickelt. Ziel war die schnelle und gezielte Integration von Geflüchteten in Beschäftigung und Gesellschaft. Neben der systematischen Anerkennung von mitgebrachten formalen Kompetenzen wurde mit eigens entwickelten Verfahren der Kompetenzfeststellung sowie daraus abgeleiteten qualifizierenden Förderketten auch non-formale berufliche Kompetenzen und Bildungsverläufe der Geflüchteten sichtbar und verwertbar gemacht.

Damit sollen zum einen die Bedarfe des Hamburger Arbeitsmarktes bedient, zum anderen aber auch eine nachhaltige Integration in Beschäftigung ermöglicht werden. Dies entlastet nicht zuletzt auch die sozialen Sicherungssysteme. Der in W.I.R verfolgte und etablierte Integrationsansatz für Geflüchtete in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hat sich als wirksam erwiesen. Dies gilt sowohl für anerkannte, als auch gestattete und geduldete Geflüchtete mit Arbeitsmarktzugang.

Angesichts dieser positiven Erfahrungen und der nach wie vor bestehenden integrations- und arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen bietet es sich an, die für Geflüchtete aufgebauten Beratungs- und Förderkapazitäten sowie die mittlerweile etablierten Kooperationsbezüge auch für andere Gruppen mit arbeitsmarktpolitischem Handlungsbedarf zu nutzen und weiterzuführen. Hierzu zählen vor allem auch Personen ohne oder mit geringer vorheriger Erwerbstätigkeit im Herkunftsland. Das sind insbesondere bereits hier lebende Frauen mit und ohne Kinder mit Migrationshintergrund. Ggf. sind hier weitere Kooperationspartner in die Beratungsstrukturen einzubeziehen. Eine weitere Gruppe sind in diesem Zusammenhang Zuwandernde aus der EU. Auch hier sollen die Erfahrungen der bei W.I.R aufgebauten Beratungs- und Förderstrukturen, wiederum ergänzt über weitere spezialisierte Kooperationspartner, eingebunden werden, um auf Arbeitsmarktanforderungen vorzubereiten und Arbeitsmarktchancen realistisch einzuschätzen. Vor dem Hintergrund des nach wie vor sehr hohen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften am Hamburger Arbeitsmarkt ist es erforderlich, die Potenziale dieser Menschen zu heben und ihnen eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu ermöglichen.

All dies gilt auch vor dem Hintergrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das am Anfang 2020 in Kraft tritt. Hier sollten die Hamburger Strukturen so angepasst werden, dass dieses Gesetz, für das sich die Bürgerschaft bereits mit Drs. 21/2382 ausgesprochen hatte, seine Wirkung für Hamburg voll entfalten kann.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. darzustellen, wie die im Rahmen des Programms W.I.R – work and integration for refugees aufgebauten und etablierten Kompetenzen der beteiligten Partner und kommunalen Dienstleister sowohl für die Gruppe der Geflüchteten als auch für weitere Zielgruppen genutzt werden können,

2. dabei mit einem differenzierten Angebot insbesondere Frauen ohne oder mit geringer Erwerbserfahrung, mit und ohne Kinder, sowie EU-Zuwandernde mit ihren jeweils spezifischen Bedarfen zu berücksichtigen,

3. die sich aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergebenden neuen Strukturen und Prozesse sowie das Hamburg Welcome Center in die konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen.

4. der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion