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Unsere Anträge

Durch Anträge können Abgeordnete Einfluss auf die Politik nehmen. Anträge können mindestens fünf Abgeordnete einbringen. Sie werden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Bürgerschaft kann sie annehmen, ablehnen, für erledigt erklären oder an einen Ausschuss überweisen. Mit Anträgen können Aufträge und Ersuche zur Regelung verschiedener Angelegenheiten an den Senat gerichtet werden.

Hamburger Integrationsfonds (I): Vermittlung in privaten Wohnraum steigern – Stiftung Wohnbrücke unterstützen

Montag, 17.10.2016

Bürgerschaft und Senat unternehmen vielfältigste Anstrengungen, die Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten konsequent voranzubringen – immer in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander von alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern. Die Maßnahmen haben immer auch zum Ziel, das soziale Leben und die Lebensqualität in Hamburg insgesamt sowie in den Quartieren und Stadtteilen für alle noch besser zu machen.

 

Die Bürgerschaft hat mit Drs. 21/5237 den Senat gebeten, einen Hamburger Integrationsfonds einzurichten und die Ermächtigung zur Verursachung von Kosten aus diesem Fonds an entsprechende Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft gekoppelt. Ausgaben sollen für Maßnahmen und Zuweisungen, die integrationsfördernde Angebote für Geflüchtete beinhalten, getätigt werden. Mit Beschluss der Drs. 21/5860 stehen nunmehr 7 Mio. Euro im Haushalt 2016 zur Verfügung. Die Mittel sind übertragbar. Zugleich wurde im Einzelplan 9.2 im Aufgabenbereich 283 ein neues Zentrales Programm „Hamburger Integrationsfonds – investiv“ mit einem Mittelvolumen von 3 Mio. Euro für investive Maßnahmen geschaffen. Damit gibt es ein zusätzliches Förderinstrument, das in der aktuellen Startphase zahlreicher Integrationsprojekte helfen soll, wichtige Projekte investiv oder konsumtiv zu unterstützen – immer mit dem Ziel dauerhaft tragfähiger, nachhaltiger Strukturen in den Regelsystemen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung soll die Bürgerschaft solche Förderentscheidungen selbst treffen, um politische Akzente bei der Umsetzung der Integrationspolitik setzen zu können. Der Hamburger Integrationsfonds soll – im Vorlauf zur Aufstockung des durch die Bezirke zu vergebenden Quartiersfonds und noch sehr kurzfristig in diesem Herbst – tragfähige Strukturen in den Nachbarschaften unterstützen, die Sozialräume bzw. landesweit wichtige bzw. pilotartige Integrationsprojekte stärken.

 

Die Stiftung Wohnbrücke Hamburg ist ein aus dem Runden Tisch Integrative Flüchtlingsunterbringung (IFU) hervorgegangenes Projekt, das von vielen gemeinsam getragen wird: u.a. den Willkommensinitiativen, der Wohnungswirtschaft, Wohlfahrts-verbänden, Stiftungen, den Mietervereinen, der Haspa, beteiligten Behörden und Institutionen. Zielsetzung des Konzeptes Wohnbrücke ist es, durch die Tätigkeit einer Koordinierungsstelle abgeschlossenen Wohnraum mit unbefristeten, regulären Mietverträgen dauerhaft an Menschen mit Fluchthintergrund zu vermitteln. Die Geflüchteten werden von ehrenamtlichen Lotsen betreut bzw. begleitet. Das Projekt bildet eine Brücke zwischen den vielfältigen Patenorganisationen, neuen Vermietern (seien sie private oder kleine Verwaltungsgesellschaften) und den Geflüchteten. Die Wohnungsvermittlung erfolgt durch die Koordinierungsstelle der Wohnbrücke (in der Trägerschaft der Lawaetz – wohnen & leben gGmbH) mit zwei Vollzeitstellen. Alles andere wird bisher ehrenamtlich geleistet.

 

Die Koordinierungsstelle der Wohnbrücke Hamburg hat zum 01. August 2016 69 Wohnungen an Haushalte vermittelt. Darunter waren drei 6-Personenhaushalte, zehn 5- Personen Haushalte und zwölf 4-Personenhaushalte. Insgesamt konnte Wohnraum für 200 Personen gefunden werden, die damit aus der öffentlich rechtlichen Unterbringung in den allgemeinen Wohnungsmarkt integriert werden konnten. Die Zahlen zeigen, dass die Stiftung Wohnbrücke insbesondere auch größeren Haushalten helfen kann.

Legt man die Kosten für die Schaffung eine Platzes in einer Folgeeinrichtung von ca. 25.000 Euro zu Grunde, hat die Vermittlung von 200 Personen in privaten Wohnraum durch die Stiftung Wohnbrücke bereits zu einer Entlastung von rund 5 Millionen Euro geführt.

Die Personalkosten der Koordinierungsstelle werden für die ersten zwei Jahre bislang ausschließlich durch Spenden, davon eine Zuwendung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Rahmen der Aktion des NDR “Hand in Hand für Norddeutschland“ in Höhe von 150.000 Euro sowie eine weitere größere Spende in Höhe von 60.000 Euro (teil-)finanziert.

Zur Steigerung der Vermittlungszahlen, der Erweiterung des Betätigungsfeldes der Lotsen und deren konsequenteren Wertschätzung, Unterstützung und Koordination ihrer Arbeit sowie für die Verstetigung der Öffentlichkeitsarbeit und des Fundraising soll für die Aufgaben der Stiftung Wohnbrücke eine Unterstützung aus dem Integrationsfonds in Höhe von bis zu 200.000 Euro für Personalkosten und 20.000 Euro Sachmitteln für den Zeitraum bis zum Ende der Pilotphase am 31.10.2017 zur Verfügung gestellt werden.

Mit dieser Verstärkung kann die Stiftung Wohnbrücke im nächsten Jahr weitere 160 bis 2000 Wohnungen vermitteln und rund 400 Lotsen mit erweiterten Aufgaben im Jahr schulen.

Dazu soll bei der Stiftung selbst eine Vollzeitstelle für den Aufgabenbereich der Vermittlung von Wohnraum (einschließlich Mitgestaltung der Lotsenschulungen und Öffentlichkeitsarbeit für die operative Arbeit der Koordinierungsstelle) sowie eine dreiviertel Stelle für allgemeine Verwaltung (Telefon, Terminkoordination, Datenpflege) sowie eine halbe Stelle für den Bereich Fundraising und Pressearbeit finanziert werden. Für den Aufgabenbereich der Lotsenbetreuung soll beim Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Stelle eingerichtet werden.

Durch die Vermittlung von mehr Wohnungen und die Generierung eines kontinuierlichen Spendenaufkommens soll langfristig die Umsetzung des Projekts Wohnbrücke gewährleistet und dadurch ein Beitrag zu guter Integration in Hamburg geleistet werden.

Mit diesem Antrag wird ein zentraler Aspekt der Verständigung mit der Volksinitiative umgesetzt (Drs. 21/5231, Ziffer 2 A d) cc)).

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. im Haushaltsjahr 2016 aus dem Hamburger Integrationsfonds (Einzelplan 9.2 Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“; Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Hamburger Integrationsfonds“) bis zu 200.000 Euro per Sollübertragung auf den Einzelplan der fachlich zuständigen Behörde zur Finanzierung der Personalverstärkung in der Wohnraumvermittlung, der allgemeinen Verwaltung sowie Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stiftung Wohnbrücke und zur Verstärkung für die Lotsenbetreuung beim Paritätischen Wohlfahrtsverband bis zum 31.10.2017 zu übertragen. Darüber hinaus sollen für Sachmittel der Stiftung Wohnbrücke bis zu 20.000 Euro für den gleichen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

 

2. der Bürgerschaft rechtzeitig vor Abschluss der Fördermaßnahme zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Mareike Engels
  • Dr. Stefanie von Berg
  • Filiz Demirel
  • Olaf Duge
  • Antje Möller
  • Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion